rechtsgültige Erlaubnis zur Untervermietung vom Hauseigentümer (2er WG)

Thumbnail

Hallo in die Runde,
aus wirtschaftlichen Gründen möchte ich ein Zimmer (von 3,5 Zimmern) zur Mitbewohnung (=Wohngemeinschaft) untervermieten und habe den Hauseigentümer bereits schriftlich um Erlaubnis gebeten (da lt. Mietvertrag erforderlich). Die Sekretärin rief daraufhin an, es würde keine schriftliche Erlaubnis geben und in deren Büro erhielt ich 2 Formblätter „Selbstauskunft zum Wohnungsangebot“, die ein Mietbewohner auszufüllen hätte. Es handelt sich also um umfangreiche Vordrucke, die üblicherweise von Hauptmietern bei Wohnungs-/suche/Bewerbungen auszufüllen sind (...letzte Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft, Nachweis Haftpflichtversicherung u.a.m./s.Anlage).
Solche 2 Blätter lassen sich vom WG-Mitbewohner kaum ausfüllen, eher werfen sich Fragen/Zweifel auf.
Ich wohne bereits gut 15 Jahre hier, hatte zum Immobilienmogul eigentlich nie direkten Kontakt, er soll aber wohl „mit Vorsicht zu genießen“ sein, wenn man was hätte.
Wie kann ich da nun „geschickt / korrekt“ fortfahren ?

1

"Solche 2 Blätter lassen sich vom WG-Mitbewohner kaum ausfüllen"

Warum denn nicht?

Informationen über "letzte Gehaltsnachweise, Schufa-Auskunft, Nachweis Haftpflichtversicherung u.a.m./s.Anlage)" zu haben wäre außerdem durchaus auch in deinem Interesse (vor allem wenn die Untervermietung aus finanziellen Gründen erfolgen soll), denn als Hauptmieterin trägst letztendlich trägst du die gesamte Verantwortung.

2

da hast Du insofern nicht nicht ganz unrecht,@mummah,
weil ich mich zuvor natürlich ähnlich absichern werde und auch 2 Monatsmieten Kaution einplane. Dafür werde ich ein Checkup-Papier vorbereiten. Ich könnte solch unterzeichnetes Papier ja dann einfach an das Formselbstauskunftpapier des Eigentümers drantacken und würde dem Informationsinteresse ja nachkommen dadurch. Alles doppelt durchzunehmen fände ich allderdings schon etwas abschreckend strapaziös.