Küchenverkauf an Nachmieter - Zahlung wann?

Die Wohnung meiner Mutter wird zum 31.12.2020 aufgelöst. Schlüsselübergabe an die Vermieterin erfolgt voraussichtlich am 29.12.2020.

Die Nachmieterin hat die fast neue Einbauküche übernommen, der Preis (4.800,-) steht auch schon fest (wurde bei Besichtigung vereinbart).
Nun hat diese (RA) einen Vorentwurf eines Kaufvertrages gemacht. Sie will zum Jahresende ca. ein Drittel der Summe zahlen, und bis zum 01.03.2021 den Rest (weil sie da erst wohl einziehen wird).
Das passt mir ehrlich gesagt gar nicht, zumal ich ab dem 01.01.2021 keinen Zutritt mehr in die Wohnung habe und falls zwischendurch irgendetwas passiert (Handwerker usw.) dann heißt es nachher, da wäre was nicht in Ordnung an der Küche und dann gibt es weniger Geld?
Wie würdet ihr reagieren? Auch wenn ich quasi um die Ecke wohne, und auch die Vermieterin schon ewig kenne, ich jedenfalls würde als Käufer gar nicht auf die Idee kommen, das NICHT komplett zu bezahlen. Es geht nicht um das Geld an sich, da sind wir nicht zwingend drauf angewiesen, das bis zum 31.12. zu bekommen. Aber ich möchte das Ganze endlich zu einem Abschluß bringen.

LG
Merline

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Ich würde auf Bezahlung bis zum 31.12. bestehen. Fertig. Wenn ihr eh nicht drauf angewiesen seid...

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Frag sie doch erstmal warum sie das in den Vertrag aufgenommen hat.

Kaution + 5t€ für ne Küche + Umzugskosten ist jetzt auch nicht ganz wenig um ein Mietverhältnis zu starten. Vielleicht möchte sie auch die Kaution der vorherigen Wohnung für die Küche nutzen.

Ist die Lage der Wohnung so gut, dass Du die Küche einem anderen Mieter für 5t€ aufdrücken könntest? Dann würde ich vermutlich auf Zahlung bei Übergabe bestehen, denn es ist immer blöde Geld hinterherzulaufen.

Ansonsten würde es akzeptieren wenn der Küchenverkauf für Dich ein guter Deal ist. Wichtig ist, dass die Übergabe klar geregelt ist, dass es keine Möglichkeit gibt, vom Kauf zurückzutreten.

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Falsch gelesen.
Du bist auch "nur" Mieter. Dann hast Du natürlich einen kleineren Hebel.

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Aber es ist ihre Küche.

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Also wir haben damals unsere Küche zum Unterschriftsdatum neuer Mietvertrag verkauft. Also zum Einzug der neuen hatten wir das Geld auch. Wieso sollte man länger auf das Geld warten? Die Küche wird ja wie vereinbart übernommen. Du als Vormieter und Verkäufer bist ja dann wie du schon sagst raus, die Küche hat ja nix damit zu tun wann sie einzieht, ihr Problem.

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Du hast kaum eine Handhabe, weil ansonsten vermutlich die Nachmieterin sagt, dass sie die Küche nicht nimmt.

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Das würde ich nur machen, wenn ihr einen rechtssicheren Vertrag dazu abschliesst.
Denn dann hast Du rechtlich was in der Hand, wenn sie nicht zahlt.
Sofern ihr Vertrag ok ist, mach das!

Möglicherweise hast Du sonst wirklich Pech und musst die Küche rausschaffen.

LG, katzz

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Ich würde einfach mal anrufen und darüber sprechen. Frag doch mal, was sie dazu veranlasst hat, das so aufzusetzen. Ich finde es ungewöhnlich, denn ab Jahresende hast du keinen Einfluss mehr auf die Küche, sondern sie. Ich verkaufe ja auch keinen Gebrauchtwagen, stelle ihn schon in die Garage des Käufers aber bekomme erstmal nur eine Anzahlung. Sobald die Küche deinen Zugriff verlässt, würde ich sie mir komplett bezahlen lassen.

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Ich würde auch mal bei einem Anwalt anrufen und mich beraten lassen. In den Vertrag sollte m.M. nach aufgenommen werden, dass mit Schlüsselübergabe der Gefahrenübergang an den neuen Mieter über geht. Sprich, dass ihr für mögliche Schäden, die in der Zwischenzeit an der Küche entstehen nicht haftbar gemacht werden könnt. Und das der Kaufpreis, sollte ihre Forderung rechtens sein, auch dann nicht mehr gekürzt werden kann.

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wegen so einer kleinigkeit würde ich keinen anwalt bemühen, sondern einfach ein vernünftiges gespräch mit der käuferin führen, die ja selbst anwältin ist.

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Genau das habe ich ihr jetzt vorgeschlagen (bisher nur per Mail, da ihr erster Vertragsentwurf auch per mail kam). Bisher kam noch keine Antwort.