Ummelden ab wann Pflicht? Übergangsbesuch?

ich surfe jetzt schon eine Weile herum und finde nicht die passende Info.

Wenn man aufgehört hat zu studieren und dann für einen Monat oder so zu den Eltern zurückzieht, um sich eine eigene Wohnung in der alten Stadt zu suchen, wie sieht die Meldepflicht aus? Das sind ja weniger als 6 Monate und einen Mietvertrag mit den Eltern hat man ja nicht, ist ja eher mal ein paar Wochen "zu Besuch! ... sodass der neue "Wohnungsgeber", also der Vermieter der Eltern ja keine Bescheinigung ausstellen kann.

-- In der alten Stadt kann man sich ja erst abmelden, wenn man einen neuen Wohnsitz hat. - den hat man ja noch nicht. Einen Mietvertrag mit dem Vermieter der Eltern ja aber auch nicht....

Wie geht man hier richtig vor?

1

Einwohnermeldeamt fragen

2

Ich würde mich bei den Eltern anmelden. Du brauchst ja eine Postadresse und so. Deine Eltern müssen nur bestätigen, das Du bei denen wohnst. Und auch beim Vermewiter angeben, das eine Person mehr in der Wohnung wohnt. (Bei uns wird u.a. Heizung z.T. nach Personen abgerechnet)
Ich wünsche es Dir nicht, aber es könnte schwierig werden, innerhalb von einem Monat eine Wohnung zu finden...
Dann bist Du auf der sicheren Seite, auch wenn es am Ende doch länger als einen Monat dauert.
Alles Gute!

3

Es geht beim Hauptwohnsitz nicht darum, wie lange man dort wohnen wird. Der Hauptwohnsitz ist definiert als 'Mittelpunkt der Lebensinteressen' - und das wird ja dann nun die elterliche Wohnung sein. Das mit dem Zeitraum zieht sich nur bei Leuten mit mehr als einem tatsächlichem Wohnsitz. Wenn jemand die Sommer in seinem Häuschen an der Nordsee und die Winter im seinem Chalet in den Alpen verbringt, z.B.
Ebenso bedingt 'Besuch', dass man eigentlich woanders wohnt. Tust Du aber nicht.

Du brauchst übrigens keine Vermieterbescheinigung, wenn Du wieder zu den Eltern ziehst. Das Bürgeramt hat alle Informationen, die es braucht. Es kann seinen Daten entnehmen, wer Deine Eltern sind und dass sie unter der Adresse gemeldet sind.

Grüsse
BiDi

4

Irgendwo musst du gemeldet sein.

Wenn du noch deine eigene alte Wohnung hast und dort (postalisch) erreichbar bist, brauchst du dich nach meinem Kenntnisstand nicht ummelden.

Wenn die alte Anschrift nicht mehr existiert, schon.

5

Dieser Kenntnisstand ist falsch 😉 BiDi hat es gut erklärt.

6

Hi :)

Habe im Meldeamt gearbeitet und ja, du musst dich bei deinen Eltern anmelden, wenn du aus deiner alten Wohnung ausgezogen bist, auch wenn du nur übergangsweise dort wohnst.

Im schlimmsten Fall schickt das Meldeamt der alten Wohnung aufgrund irgendwelcher Hinweise (z. B. vom Vermieter) den Ordnungsdienst zu seiner alten Wohnung und wenn festgestellt wird, dass du da nicht mehr wohnst und du dich nicht innerhalb einer bestimmten Frist ummeldest, könntest du von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet werden.

Dein neuer Wohnsitz ist bei deinen Eltern und wenn dort aufm Amt eine Wohnungsgeberbestätigung gefordert wird, dann füllen deine Eltern diese aus.

An deiner Stelle würde ich fix handeln, denn ne Lücke in deiner Meldekette könnte nachträglich zu Problemen führen.

LG