Balkon ja oder nein....

Hallo

Wir sind vor kurzem in eine Wohnung gezogen 114 qm 5 Raum.

Alles schön, wir haben kein Balkon oder Garten.
Bei der Übergabe war der Vermieter vor Ort, und er Bot uns da wir EG wohnen, wenn wir möchten können wir in der Küche das Fenster raus machen eine Türe rein machen und unseren eigenen kleinen Vorgarten machen.
Klingt alles super allerdings auf unsere Kosten.
Das Problem was ich allerdings habe ist, der Mietvertrag ist Moment auf 2 Jahre fest darf er uns nicht kündigen danach kann er es aber jederzeit.
Ich hab ein wenig bedenken, das wir das alles machen und er uns eventuell dann irgend wann kündigt weil er die Wohnung durch den Garten teurer weiter vermieten kann.

Was würdet ihr tun.

Beste Grüße

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Da ist doch eher die Frage, wollt ihr einen Garten oder nicht.
Wenn ihr das gerne wollt, würde ich es machen. So teuer ist ein neues Fenster und der Durchbruch nun nicht, das man zwei Jahre verzichtet obwohl man es gern hätte.
Er beteiligt sich nicht, nehme ich an? Ich kenn mich nicht aus, denke aber wenn er euch bauliche Veränderungen erlaubt, muss er nach dem Auszug von euch etwas erstatten. Zumindest glaub ich das...
Ihr seid zwei Jahre sicher. Er kann euch danach kündigen ob der Durchbruch gemacht ist oder nicht.
Wieviel mehr Miete könnte er denn verlangen wenn du dich darum sorgst...?

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Hallo

Ja er beteiligt sich nicht, ist für uns auch kein Problem.
Wie du sagtest so arg teuer ist das ganze nicht.
Naja ich hätte es schon gerne, aber nicht für jeden Preis.
Also klar er kann uns auch wenn wir keinen machen kündigen.
Aber Wohnungen mit Garten sind halt sehr angesagt wo ich mir denke wenn er dann mit der Miete höher gehen würde wie viel keine Ahnung bei 50€ wäre das noch ok aber mehr und ich ablehne. Denke ich halt das er uns eventuell kündigt und sie teurer weiter vermietet. Ich bin da bissel vorsichtig jetzt geworden weil wir hir rein sind weil uns der ex Vermieter auf Eigenbedarf gekündigt hat.

Und wie ich sagte Wohnungen mit Balkon oder Garten dran werden halt gerne genommen.

Lg

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Du hast da total den Denkfehler. Er kann Euch nicht einfach kündigen.

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Die 2 Jahre fest und dann kündigen gilt für Euch! Er kann Euch so ohne weiteres gar nicht kündigen.

Ich würde es wohl machen, ein Freibereich zur Wohnung ist in meinen Augen ein absolutes Must Have. Ich würde mich nur vorher genau absichern. Ihn schriftlich mitteilen, dass ihr es machen wollt, wie genau, welcher Bereich dann eure Terrasse sein soll, welche Kosten ihr dadurch habt,... Nicht dass er Euch dann die Miete erhöht, weil ihr dann ja noch mehr Fläche habt, Balkone/Terrassen können nämlich bis zu 50% in die Wohnfläche eingerechnet werden. Das würde ich alles vorher genau regeln.

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Ok danke so werde ich es machen, das ich es schriftlich mit ihm festlege.

Danke

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Ich würde es nicht tun. Es ist nicht euer Eigentum und auch wenn der Vermieter der baulichen Veränderung schriftlich zustimmt, kann er später verlangen, dass ihr diese zurückbaut. Dazu kommt die Haftungsfrage, wenn etwas beim Umbau beschädigt wird (Dämmung, Leitungen etc) und evtl. daraus resultierende Spätschäden. Dann auch die Frage: muss es eine Firma machen oder dürft ihr als Laien das selbst machen? Bleibt bei Arbeiten durch Laien der Versicherungsschutz für z.b. Wasserschäden durch einlaufendes Regenwasser bestehen. Das sind jetzt nur Szenarien, die mir so einfallen.

Rechnet die Kosten wirklich komplett durch:
- muss ggfs. ein neuer Sturz eingezogen werden, weil das Fenster schmaler ist als eine Balkontür
- Muss Dämmung abgedichtet werden
- muss ggfs. ein Zaun gezogen werden? Was ist da erlaubt?
- müssen Terrassenplatten verlegt werden?
- Welche Fläche dürft ihr nach dem Umbau nutzen, ohne mehr Miete zahlen zu müssen (könnte ja sein, dass der Vermieter auf die Idee kommt, dass ihr mehr Fläche habe und deshalb mehr zahlen sollt - evtl. auch erst nach 1 Jahr)
- laufen unter dem Fenster Heizungsrohre / Wasserrohre oder Stromleitungen entlang
etc. etc.

Dazu kommt dann noch: wie wird der Mehrwert der Wohnung durch einen Gartenzugang verrechnet, wenn ihr z.b. in 2 Jahren ausziehen wollt? Abgewohnt habt ihr diese dann noch lange nicht.

Beispiel: meine Schwiegermutter kaufte vor 3 Jahren mit Zustimmung des Vermieters eine neue Einbauküche. Diese wurde fachgerecht vom Händler eingebaut incl. neuer Geräte. Wert: ca 3000€. Es war nicht geplant, dass sie auszieht. Die in der Wohnung verbaute Küche hat sie nach Rücksprache mit dem Vermieter entsorgt, da sie seiner Aussage nach "sowieso schon nichts mehr war" durch ausgeleierte Scharniere, 30 Jahre alt, etc.) und er sie eigentlich schon vor ihrem Einzug entsorgen wollte. Letztes Jahr hatte sie durch eine überraschende Erbschaft die Möglichkeit ein kleines Haus zu kaufen. Die Küche durfte sie nicht mitnehmen, obwohl nirgendwo geregelt war, dass eine Küche mitvermietet worden ist. Sie bekam nach 2 Jahren für eine neuwertige Küche eine Zahlung von 200€!

Nie und nimmer würde ich solch einen Kostenapparat in eine Mietwohnung stecken. Wenn ihr Garten wolltet, dann hättet ihr nach einer entsprechenden Wohnung suchen sollen.

Solltet ihr das wirklich machen wollen, dann lasst euch bitte von einem Fachmann beraten, der sich mit den rechtlichen Dingen bei Mietsachen / umbauten auskennt.

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Ich würde schriftlich alles detailliert aufschreiben und regeln - welche Tür, welche Größe, welcher Zaun etc. auch dass eben nicht wieder zurück gebaut werden muss Und dass er auf eine Mieterhöhung bis Tag x verzichtet. Dann würde ich es machen!!! 70qm Garten?? Ist es definitiv wert behaupte ich!
Übrigens, er kann euch nicht einfach so kündigen!

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Mein Tip: in einer Mietwohnung nie was auf eigenen Namen machen lassen! Den Garten fände ich super, würde Pläne erstellen (lassen) und Offerten einholen, den Auftrag aber vom Vermieter erteilen lassen. Schon nur rechtlich könnte es sonst schwierig werden mit der Versicherung etc (siehe auch den ausführlichen Post weiter oben).
Auch würde der Mietvertrag angepasst werden müssen, damit der Garten eingeschlossen ist. Dann Nutzungsdetails zum Garten (Unterhaltspflicht, Abgrenzung ja/nein/wie hoch, Hecke, Pool, Sandkasten usw erlaubt oder nicht usw).

Mündliche Zusagen kannst du vergessen, die sind zwar rechtlich bindend, aber kaum zu beweisen.

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Hallo

Habt ihr einen Zeitmietvertrag?
Soweit ich weiß läuft der eben 2 Jahre und dann seit ihr raus es sei denn es wird ein unbefristeter Vertrag gemacht.

Du schreibst das ihr Fachleute in der Familie habt aber wenn die keine Firma haben hilft es nicht bei Schäden.

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Er ist unbefristet, und wir haben Fachleute das heist aber nicht das ich einfach drauf rum Hämmern lasse. Das wird alles vertraglich trotzdem gemacht.