Nachmieter

Hallo,

ich weiß nicht was ich mir hier im Forum erhoffe, aber vllt kann mir ja jemand weiterhelfen...

Und zwar:

Letzte Woche Donnerstag wurde der MV zwischen Vermieter und meinem Nachmieter unterzeichnete. Mietbeginn der Nachmieterin wäre der 01.11.2020
Gestern schrieb er mir, dass die Nachmieterin aus privaten Gründen die Wohnung nicht mehr haben will....

Dann schrieb er mir, dass die Nachmieterin keine Mieterselbstauskunft vorgelegt hat...und es im Vertrag geregelt war, dass der Vertrag nichtig ist wenn dies nicht passiert

Ich bin der Meinung das der Vertrag zwischen den beiden rechtskräftig ist.
Oder ist das dann nicht mehr der Fall?

Danke schon

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Warum ist das ganze denn wichtig für dich?

Kann dir doch egal sein 🤷🏼‍♀️

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Ich gehe mal davon aus, dass er durch die nachmieterin früher aus dem Vertrag hätte rauskommen können und das ohne Nachmieter jetzt nicht mehr möglich ist.

Ich fänd es allerdings wirklich ätzend vom Vermieter wenn er das jetzt so durchziehen würde, der Vormieter kann ja nun nichts dafür

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Das wurde aber so nirgends erwähnt.

Sowas könnte man dann ja auch dazu schreiben. 🤔

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Du hast mit dem Mietvertrag zwischen deinem Nachmieter und deinem Vermieter absolut nichts zu tun. Im positiven, wie im negativen.

Sollte der Vertrag geschlossen werden, damit du früher aus deinem Vertrag kommst, dann war das good-will deines Vermieters. Dein Vertrag ist so lange gültig bis zur eingehaltenen Kündigungsfrist oder bis du eine schriftliche Bestätigung darüber hast, dass dein Vermieter einer früheren Beendigung des Mietvertrags zustimmt.

Warum der Vertrag doch nicht zustande kommt geht dich nichts an.

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Naja aber wenn der Mieter die Wohnung jetzt ab dem 1.11 weitervermietet auch ohne das ein Aufhebungsvertrag zustande gekommen ist, dann dürfte er auch keine weiter Miete vom Vormieter kassieren.
Denn der Vormieter könnte die angemieteten Räume nicht mehr vertragsgemäß nutzen und somit wäre der Vertrag hinfällig. Auch ohne das es einen Aufhebungsvertrag gibt

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das kann dir doch egal sein... das ist problem des vermieters, nicht deins.

wann endet deine kündigungsfrist? also wann ist dein auszugstermin?
hast du nachmieter gesucht oder der vermieter?

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Also mein Vertragsende wäre der 31.12.2020
und Nachmieter hat der Vermieter selbst gesucht

Bin mir eben mit der Mietzahlung absolut nicht sicher, weil er ja einen Zusatz vermerkt hat bei dem Nachmieter, dass wenn keine unterschriebene Mieterselbstauskunft vorliegt der Vertrag nicht gültig ist....ABER ixh muss dazu sagen, diese unterschrift hätte der Nachmieter nachreichen können.....(war bei dem Gespeäch zwischen den beiden und der Vertragsunterschrift dabei) weiss nicht ob dieser Zusatz rechtens ist

Aber glaube schon und somit müsste ich die Miete noch zahlen, obwohl ich überall hörte, dass es ein Versäumnis des Vermieters ist und nicht meins....Weil Vertrag ist Vertrag....und er gab mir ne zusage, alles klar zum 1.11.20 bin ich raus (leider nur mündlich) und dann aus dem nichts...öhm nee doch nicht....

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Ich würde beim Anwalt anrufen und mich beraten lassen. Alles andere ist nur Mutmaßung 🙂 Vor allem würde ich erwähnen, dass der Vermieter sich um einen Nachmieter gekümmert hat.