Eigenbedarf geltend?

Hallöchen,
Ich habe vor einiger Zeit schonmal eine Frage bzgl eigenbedarf hier gestellt.

Wir konnten die eigenbedarf kündigung bis jetzt abwehren. Nun ist es so das ein Schreiben vom Anwalt kam.

Hier heißt es, das Gebäude gehöre Gebrüder xxx.

Wir haben nur mit vermieter 1 den Mietvertrag geschlossen. Vermieter 2 will aber in die Wohnung ziehen ohne den Mietvertrag unterschrieben zu haben.


Weiter heißt es das Vermieter 1 angeblich in der Nachbar Wohnung mit Frau und Kindern wohnen würde (dies tut er aber nicht, in der Wohnung lebt eine 4 Köpfige Familie die nicht mit den Gebrüdern Vermieter verwandt sind.)
Somit könne Vermieter 1 seinen Bruder nicht aufnehmen.

Grund warum vermieter 2 in die Wohnung ziehen möchte ist eine Heirat im Januar.
Gekündigt Wird die Wohnung aber zu Ende November.


Ist dies alles so rechtens? Vor allem Auch mit der Lüge das einer der Vermieter mit im Hause wohnen würde?

Liebe Grüße

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Woher weißt du, daß es keinen Mietvertrag gibt?

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Weil ich nachgefragt habe. Diese Familie besitzt keinen Vertrag

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Mündliche Absprache gelten auch!

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du hast jetzt zwei möglichkeiten: einen rechtsstreit, den du eh verlieren wirst -und wenn er für 3 monate seinen bruder da kostenlos wohnen lässt, nur um dich rauszubekommen - die eigenbedarfskündigung bekommt er durch.
wenn du dich jetzt querstellst, gibt es krieg und verhärtete fronten.

oder du sprichst ihn FREUNDLICH an, daß es ja für euch mit drei kindern schwierig ist und du bittest um eine verlängerung der kündigungsfrist von 3 auf 6 monate.

dann kannst du die energie statt in vermeintliche fehlersuche (wobei du mir nicht gerade juristisch versiert erscheinst) lieber in wohnungssuche stecken.
das bringt dich definitiv weiter.

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Wer im Moment wo wohnt ist völlig irrelevant.
Der Eigenbedarf ist geltend, denn er schließt nahe Verwandte wie Geschwister mit ein.

Mir erschließt sich nicht ganz, warum du deine Energie nicht in die Wohnungssuche steckst, statt in die permanente Hoffnung nach Formfehlern.

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Ich suche seit Februar.

Nur mit 3 Kindern ist es leider schwer.


Und wenn der vermieter also nicht in der Wohnung wohnt und die 4 Köpfige Familie kein mietvertrag besitzt dürfte die Wohnung ja wohloffiziell als unbewohnt gelten? Somit müsste der Vermieter uns die doch anbieten oder?

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na aber offensichtlich ist die wohnung doch nicht unbewohnt. also warum sollte der vermieter sie euch dann anbieten? und ob die einen mietvertrag haben oder nicht, ist für euch völlig irrelevant.
ihr seid nunmal mieter, nicht eigentümer. und da hier eigenbedarf geltend gemacht wird, was auch das GUTE RECHT eines immobilienbesitzers ist, müsst ihr raus.

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Such dir einen Anwalt.
Normalerweise kannst du nicht aus der Wohnung geschmissen werden wenn du keine neue gefunden hast. Das sind auch soziale Gesichtspunkte wegen der Kinder. Wie bei Kündigung auf der Arbeit. Such dir einen Anwalt und dokumentiere deine Wohnungssuche damit die nicht behaupten können du hast gar nicht gesucht

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Hallo, einen Anwalt habe ich. Dieser hat dem vm schon mitgeteilt das die Kündigung nicht rechtens ist. Habe gerade mit ihm telefoniert.

Als Dokumentation sollten die Postfächer von eBay Kleinanzeigen, immowelt, Immobilienscout, immonet und das email Postfach doch reichen oder?

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solltest du das nicht besser deinen Anwalt fragen? Oder möchtest du in einem Rechtsstreit sagen "die Mama aus dem Tut-tut-Februar-Bus mit Klaus-Luca an der Hand, drei Sternchen im Herzen und Krümel im Babybauchi sagte aber, daß diese Dokumentation ausreicht".

Bitte sag mir Bescheid, wenn es soweit ist - ich komme zur Verhandlung, das Gesicht vom Richter möchte ich sehen ;)

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Ich würde alle meine Energie in die Wohnungssuche stecken und nicht darein den Eigentümer zu schikanieren. Es ist SEINE Wohnung und ich finde er hat auch das Recht sie so zu nutzen wie er es für richtig hält. Jetzt verstehe ich wieder warum manch einer seine Wohnung lieber leer stehen lässt und nicht vermietet.

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Manch einer geht aber auch den legalen weg ohne Drohungen und kündigt die Wohnung anständig ohne zu lügen. Es ist nunmal des recht der Mieter eine eigenbedarfskundigung in Frage zu stellen. Und ich schikaniere den vm nicht, ich mache einfach nur von meinem Recht Gebrauch. Schließlich muss man sich auch nichts alles gefallen lassen. Und wenn man eine bewohnte Wohnung kauft und diese langfristig vermietet wie es im Mietvertrag steht sollte einem nach 2 Monaten in der Regel nicht einfallen das man diese Wohnung doch selber bewohnen möchte.

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Ich denke das wussten sie schon vorher. Ich würde eine Wohnung, die ich kaufe, auch selber bewohnen wollen und dann den Mietern kündigen, ich denke mit sowas muss man rechnen wenn man irgendwo was mietet, wenn man es sicherer will ,muss man halt das Risiko eingehen selber etwas zu kaufen, das ist heutzutage sogar manchmal billiger wie etwas zu mieten, allerdings trägt man da halt das Risiko was viele nicht eingehen wollen.

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Hallo
Ich hatte letzten Monat das gleiche Problem, mein Vermieter noch dazu guter Freund hat wegen Eigenbedarf gekündigt.
Ich weis zu 100% er brauch die Wohnung nicht wir haben wegen Kleinigkeiten gestritten zumal er vor 6 Monaten erst Leute einziehen lassen hat die keine Kinder haben und die selbe grose an Wohnung ist also quasi indentich wie unsere Wohnung.

Ich hatte aber auf das ganze hin und her kein Bock und bin direkt auf wohnungs suche gegangen, und siehe da habe 2 Kinder und sofort was gefunden und bin innerhalb 1 Monats da raus.
Jetzt wo er merkte haben ernst gemacht, weil er im Nachhinein die Kündigung zurückgezogen hat. Tut es ihn alles so leid.

Für mich ist das Kapitel aber abgehackt, such dir einfach eine neue Wohnung und da hast deine Ruhe.

Lg

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Danke für nette Worte 🙈 ich suche natürlich die ganze Zeit. Nur leider sieht es hier mau aus. Das ich etwas Zeit raus zögern will ist ja wohl verständlich. Schließlich kämpft der Vermieter ja auch mit unfairen Mitteln. Drohungen usw. Und alleine die Tatsache das er bei der Begründung gelogen hat ist ja schonmal rechtsmissbrauvhlich.

Natürlich kann ich es komplett verstehen wenn ein Eigentümer seine Wohnung selbst bewohnen will, aber dann sollte man doch den rechten Weg gehen und nicht Tatsachen vortäuschen.

Ich hoffe ich finde genauso schnell etwas wie du. Ich suche schon im Umkreis von 200km aber leider kommen immer absagen wegen den Kindern.


Ich bedanke mich erstmal das ich in einem forum wo man sich über Erfahrungen austauschen soll jemanden wie dich gefunden habe der den Sinn und Zweck dieser Plattform verstanden hat. Nämlich das austauschen untereinander und nicht jemanden zu beleidigen, o. Ä.

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Hallo,

bist du in einem Mieterverein? Wenn nicht, würde ich da ab der nächsten Wohnung unbedingt Mitglied werden! Vor allem mit 3 Kindern. Jetzt einzutreten wäre wahrscheinlich nicht hilfreich, da sie soweit ich weiß bereits bestehende Rechtsprobleme nicht mit abdecken.

Eigenbedarfsklagen sind gar nicht so easy wie die meisten Vermieter glauben. Du hast drei Kinder, was dich unter Umständen zu einem unkündbaren Härtefall macht. Wenn die in Schule und Kita sind und quasi verwurzelt. Ich würde mir unbedingt einen guten Anwalt suchen. Ich kenne eine WG, die bereits seit mehreren Jahren ausziehen soll und sie schaffen es immer wieder und wieder die Eigenbedarfsklage abzuwehren. Du kannst auch Schadensersatz einklagen, sollte sich herausstellen, dass besagter Bruder eben doch nicht einzieht und länger dort wohnt. Ein guter Anwalt ist jetzt wirklich angebracht. LG

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Unkündbar ist man auch mit 3 Kindern nicht!

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Es muss auch nicht der Bruder da einziehen. Ein Familienangehöriger reicht aus.

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Mündliche Mietverträge sind auch gültig, es gilt dann automatisch die Regularien nach dem BGB

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Aber in Deinem ersten Thread schreibst Du doch:
"In dem mehrfamilienhaus hat er selber eine 2 Zimmer Wohnung die er zur Zeit bewohnt.'
Ob es die Wohnung direkt nebenan ist, ist eine reine Interpretation von 'Nachbarwohnung'. Nach meinem Empfinden z.B. kann das auch irgendeine Wohnung im Haus sein.

Es ist auch nicht wirklich wichtig, wer von den beiden den Mietvertrag unterschrieben hat. Im deutschen Recht gibt es sowas wie 'Anscheins- oder Duldungsvollmacht'.

Es ist ebenfalls nachvollziehbar, dass Ihr zum 1.November gekündigt werdet, wenn im Januar geheiratet wird. Vermutlich soll die Wohnung noch renoviert werden.

In Summe würde ich sagen, Ihr habt wenig Chancen, zu diesem Zeitpunkt dem Eigenbedarf als vorgeschoben zu widersprechen.

Grüsse
BiDi