Frage zur Eintragung im Grundbuch

Hallo ihr lieben,
Ich wollte mal fragen ob sich jemand mit dem Eintrag im Grundbuch auskennt.
Und zwar haben mein Ex Partner und ich eine Immobilie gekauft, er wohnt mit seiner neuen Familie drin. Ich bin ausgezogen.
Im Grundbuch stehen wir beide zu 1/2 Anteil drin.
Nun habe ich auch geheiratet und dies im Grundbuch ändern lassen.
Auf dem Deckblatt steht nun, aktuelle Eigentümer: wir beide (ex Partner und ich)
Und darunter steht: historischer Eigentümer mit meinem Namen.
Im Internet finde ich zu historischem Eigentümer nur, dass diesem das Haus mal gehörte.
Oder ist es einfach nur weil mein Name geändert wurde??
Unter aktuell stehe ich ja auch noch mit drin.

Lieben Gruß und vllt weiß jemand Rat oder kennt dies

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Hello.

Du bist ja beides, historisch und aktuell. Historisch unter Deinem alten Familiennamen. Aktuell unter Deinem neuen Namen. An den Eigentumsverhältnissen ändert dies nichts. Im Grundbuch selbst gibt es diese Bezeichnungen nicht, sondern nur auf der Eintragungsnachricht des Grundbuchamtes, die Du bekommen hast. Im Grundbuch steht jetzt nur: Familienname geändert/jetzt xy.

Finde ich gut, dass Du daran gedacht hast, das Grundbuch berichtigen zu lassen. Spätestens wenn Du über Deinen Anteil verfügst, also verkaufst, verschenkst oder er vererbt wird, ist die Namensänderung sowieso zwingend notwendig.

Viele Grüße 004

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Vielen Dank für deine tolle Antwort. Das hat mir wirklich geholfen.
Ich fand es auch richtig den Namen ändern zu lassen und vor allem die aktuelle Adresse.
Lg

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Du stehst als Miteigentümerin mit dem aktuellen Namen im Grundbuch.
Wo genau ist dein Problem?

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Ich wollte einfach wissen, was mit historisch gemeint ist.

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Es ist, weil dein Name geändert wurde. Ich hätte das nie geändert. Das ist nicht Pflicht.

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Hallo,
So wie sich das beim Amtsgericht von der Dame anhörte, klang das schon wichtig. Ausserdem kostet es ja nichts.

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Nein. Du hast das Recht, dass die Namensänderung kostenlos durchgeführt wird. Du musst sie aber keinesfalls durchführen lassen. Es ist eigentlich unüblich und nicht notwendig. Normalerweise macht man das bei der nächsten Änderung einfach mit. Natürlich MUSS es dann gemacht werden.
Aber überlege mal realistisch wieviel (insbesondere ältere Menschen) genau diese Änderung einfach „vergessen“. Wenn ich bedenke, dass meine Großmutter sogar vergessen hat, nach dem Tod ihres Mannes (er war Alleineigentümer des Hauses und hat es ihr per Berliner Testament vererbt) das Grundbuch ändern zu lassen. Nachdem sie dann einige Jahrzehnte später verstarb waren ihre Kinder ziemlich „überrascht“, dass im Grundbuch noch ihr längst verstorbener Vater stand. Und das war dann tatsächlich ein Aufwand, der sich zeitlich ziemlich in die Länge zog.

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