Eigenbedarf unwirksam

Hallo ihr lieben.

Mich hat heute eine eigenbedarfskündigung erreicht. Natürlich habe ich direkt den Anwalt angerufen und dieser hat auch direkt fest gestellt die Kündigung ist aufgrund von vielen Fehlern unwirksam.

Mich würde nun interessieren :
Kann der Vermieter nun eine neue Kündigung aufsetzen wo er alles richtig angibt und diese ist dann wirksam oder hat er somit seine Chance vertan?


Liebe Grüße

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Natürlich kann er dich noch kündigen, es ist ja seine Wohnung und du bist nur der Mieter, das wäre ja fatal wenn man sein Eigentum nur wegen eines Formfehlers nicht mehr so nützen kann ,wie man es gerne möchte.

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Wenn Du eh schon Geld für einen Anwalt ausgegeben hast, hättest Du den doch direkt auch danach fragen können.

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Diese Frage ist mit leider erst zuhause eingefallen, und ich denke es ist nicht verboten hier zu fragen. Der Anwalt hat nun schon zu, und manchmal ist die Neugierde einfach zu groß und man möchte nicht bis morgen warten um anzurufen. Zudem ist hier vielleicht jemand gerade in einer ähnlichen Situation und diese Person kann dann direkt mit lesen. Für sowas sind doch Foren da.

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Kann er, aber dafür müsste er ja erstmal wissen, dass sie unwirksam ist ;-)

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Also verrate es ihm nicht, somit gewinnst du Zeit.

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Gott ist das fies. Vermieter sind auch Meschen und nicht zwangsweise Feinde.
Vielleicht braucht er die Wohnung tatsächlich für sich oder seine Familie.

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Daran ist gar nichts fies! Wer wegen Eigenbedarf kündigt und Vermieter ist, dem darf man zutrauen, dass er sich genau informiert, wie er das anstellen kann und muss, welche Regeln gelten,...
Wenn er meint auf einer halben Arschbacke mal eben ne Eigenbedarfskpndigung schreiben zu können, dann hat er verdient damit auf die Schnauze zu fallen. Sorry!

Ich hatte das auch mal bei einem privaten Vermieter. Wir hatten eine einfache Meinungsverschiedenheit zu einer harmlosen Sache. Am nächsten Tag hatte ich eine Mieterhöhung im Briefkasten, natürlich unwirksam. Den werde ich dann sicher nicht
über seine eigene Dämlichkeit aufklären, sondern gegen die Wand laufen lassen.

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Auch wenn die jetzige Kündigung aufgrund von Formfehlern unwirksam ist, kann er mit einer erneuten Kündigung ohne Fehler den Eigenbedarf geltend machen. Nein, eine fehlerhafte Kündigung schützt nicht vor einer erneuten wirksamen Kündigung.

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richtig, aber natürlich laufen die Fristen dann erst ab Zugang der wirksamen Kündigung

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Ja, kann er.

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Nochmal zu meiner Antwort: Für den Vermieter ist es sicherlich fies, aber ich hatte jetzt an die Mieterin gedacht und an ihre Interessen. Sie ist ja sicherlich auch traurig, dass sie aus ihrer Wohnung heraus muss.

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Deswegen muss man aber nicht unfair werden.

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Ich finde es nicht unfair.
Er hat kein berechtigtes Interesse, hat selber eine Wohnung im selben Haus. Wenn man zu doof ist sich an die deutschen Gesetze zu halten und eine ordentliche Kündigung zu schreiben ist man selber schuld. Nicht mal unseren Familienname hat er richtig geschrieben. Er hat sich in der Kündigung einzig und allein auf einen Paragrafen bezogen mehr nicht. Er hat nicht mal unterschrieben.

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Ich vermiete ja selbst auch und mich würde mal interessieren, was der Vermieter bei seiner Kündigung so falsch gemacht hat, dass sie unwirksam ist? Wenn du es hier nicht schreiben magst, würde ich mich auch über eine pn freuen.

LG H. #klee

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sieht oben

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Das verstehe ich jetzt grad nicht, bzw. ist es unschlüssig.
Du sagst er hat Fehler gemacht. Da stellt sich mir die Frage: Formfehler? Oder Fehler, die einer Eigenbedarfskündigung entgegen stehen, wie unten beschrieben (hat selbst eine bewohnte Wohnung im haus). Erstere Fehlerquellen kann er sicherlich verbessern. Dass er selbst eine Wohnung im Haus hat, bleibt ja bestehen, da kann er ja quasi nichts dran ändern? Oder will er jetzt nicht für sich den Eigenbedarf anmelden, sondern für ein anderes Familienmitglied? Das könnte nach hinten losgehen.

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Er hat in der Kündigung keinem Grund angeben nur den Paragrafen der zum eigenbedarf gehört.

Ich gehe stark von einem vorgetäuschten eigenbedarf aus da er auch noch Inhaber einer Wirtschaft ist und es am Wochenende zur Anzeige der Polizei gekommen ist. Er denkt wir haben die Polizei gerufen und hat uns dann gekündigt.


Er hat die Kündigung nicht unterschrieben und nur an meinen Mann adressiert.
Vorher hat er noch versucht uns klar zu machen das er uns auf gar keinen Fall schriftlich kündigen will sondern das wir einfach so ausziehen sollen.

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Vermutlich. Aber Du bist bei einem Anwalt auf der richtigen Seite.
Wobei ich mich (über kurz oder lang) nach einer neuen Wohnung umsehen würde, das klingt nach keinem guten Verhältnis. So etwas würde mich persönlich stören.

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