Haftpflicht will nicht zahlen, berechtigt?! Schaden durch Katze

Hallo liebe Lesende!

Ich mache es mal kurz und hoffe, hier jemanden zu finden, der sich "mit sowas auskennt"...:

Ich lebe mit meinem Partner zusammen und habe zwei Katzen mitgebracht, auch wenn wir schon Jahre zusammenleben sind es ja offiziell meine.

Nun hat eine davon sich auf den Messingfuß einer Art-Deco Lampe meines Partners erbrochen und die Säure hat einen üblen, großen Fleck hinterlassen.
Wert der Lampe: 3000,- €.
Kosten des Schadens sind noch nicht klar, ein paar Hundert sind es aber sicher.

Ich habe das meiner Haftpflicht gemeldet und die lehnen die Übernahme ab, mit der Begründung, sie würden bei eheähnlicher Gemeinschaft nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften.

Ernsthaft?! Wenn ich die Lampe also aus dem Fenster geworfen hätte würden sie zahlen?!

Ich war mir sicher, durch Tiere verursachte Schäden sind mit versichert! Wie können diese denn vorsätzlich sein?

Sie berufen sich auf § 833 S.1 BGB und §§ 1359, 277 BGB

Ich zahle da seit 14 Jahren, hatte nie einen Schaden und jetzt das. Bin echt angepiekt.

Kann mir jemand da mal weiterhelfen?


LG, katzz

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Ja, da ihr zusammen wohnt können sie wirklich ablehnen.

Aber nun könnt ihr auch ohne Ehe die Haftpflicht zusammen legen. Dann spart ihr euch den Beitrag für eine Versicherung.

Auch wenn der schaden der Lampe natürlich höher ist, wäre es ein Anfang 😊

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Also bei unserem Hund müsste ich eine extra Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Die normale Haftpflichtversicherung zahlt nicht. Wie das bei Katzen ist, weiß ich nicht.

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Das gilt üblicherweise nur für Pferde und Hunde. Katzen sind mitversichert.

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Ja, innerhalb eines Haushaltes zahlt die Haftpflicht nie. Steht so auch in den Versicherungsbedingungen. Wäre es die Lampe deiner Mutter gewesen, die sie bei euch geparkt hat, wäre das etwas vollkommen anderes.

Deine Haftpflicht sollte übrigens auch deinen Partner und die Haftpflicht deines Partners auch dich mit abdecken. Ihr seid also beide doppelt versichert. Prüft das mal und kündigt dann eine Versicherung, bzw. schließt eine Versicherung ab, die das berücksichtigt. Gerade im Bereich Haftpflicht gibt es einen üblen Konkurrenzkampf zwischen den Versicherungen. Es lohnt sich wirklich mal neue Angebote einzuholen. Die alten Tarife sind längst überholt. Praktisch jede Versicherung bietet in neuen Tarifen deutlich mehr Leistung für weniger Geld.

Ich kenne keine Versicherung, die bei Vorsatz zahlt. Dann könnte man ja jedesmal, die „alte“ Wohnungsausstattung“ zerschlagen, wenn man meint, man bräuchte etwas Neues. Grobe Fahrlässigkeit hingegen sollte tatsächlich abgesichert sein.

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Ja, wir haben vergessen das mal zu prüfen, machen wir zeitnah.

Allerdings steht hier wirklich wörtlich: "Die Haftung untereinander (Lebensgemeinschft) ist beschränkt. Sie haften untereinander nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit".

LG, katzz

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Die Formulierung klingt für mich danach, dass damit gesagt werden soll, dass Lebensgefährten einander nur für vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften und eben nicht für einfach Fahrlässigkeit. Damit ist -so wie es formuliert ist- meiner Meinung nach noch nichts darüber gesagt, ob in diesen fällen auch die Versicherung eintrittspflichtig ist. Aber die Versicherung haftet selbstverständlich nicht für dinge, für die auch du sowieso nicht haftest.

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Was bin ich froh, einen guten Versicherungsmakler zu haben... Er sagte Mal, Versicherungen lehnen oft auch ab weil sie die Schilderung des Schadenhergangs so interpretieren, dass sie nicht zahlen müssen. Er sagte, man muss bei manchen Gesellschaften sehr genau darauf achten, wie man was formuliert.
Was würde die Versicherung denn sagen, wenn ein Schaden dabei entstanden wäre, als du das Teil sauber gemacht hast weil die Katze dran war?

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Vermutlich nichts anderes als eingangs geschrieben: "[..] lehnen die Übernahme ab, mit der Begründung, sie würden bei eheähnlicher Gemeinschaft nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haften."

Wenn man zu dem Hergang bei den Fakten bleibt hilft auch kein schlauer Makler. Lehnt die Versicherung zu Unrecht ab, dann gibt es ggf. einen Ombudsmann oder man klagt auf Vertragserfüllung.

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Ist echt ein Ding, die Lampe wurde vor meiner Zeit angeschafft und gehört nachweislich auch nur ihm, was auch so bleibt da wir nicht verheiratet sind. Das ärgert mich echt, beim Nachbarn hätten sie es gezahlt.

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