Schlüsselübergabe beim Eigenheim

Hallo,
Wie läuft eine schlüsselübergabe beim Eigenheim aus? Wir haben ohne Makler gekauft (weiß nicht ob der mit der schlüsselübergabe noch was zu tun h@tte)
Auf was müssen wir achten? Was sollen wir nochmal kontrollieren? Und was ist wenn jetzt z. B irgendwo schimmel hinter einem Schrank aufgetaucht ist? Oder sonstige Schäden?
Wir wollten am. Tag der Schlüsselübergabe gleich mit dem renovieren anfangen...

Oder sollte das lieber anders ablaufen?
Gruß

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Ihr solltet zwingend ein Übergabeprotokoll durchführen, wo aufgetretene Mängel dann entsprechend vermerkt sind. SInnvollerweise habt ihr im Kaufvertrag vereinbart, dass ein gewisser Teil der Summe erst nach Mängelbehebung gezahlt wird.

Nehmt euch einen Gutachter mit.

Für die Übergabe solltet ihr euch 3-4 Stunden Zeit nehmen.

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Man kauft eine Bestandsimmobilie in der Regel wie gesehen, genau wie bei einem Gebrauchtwagen. Eine Begehung mit einem Sachverständigen hätte man machen müssen, bevor man einen KV abschließt, dann hätte man auch Möglichkeiten gehabt ggf. vorhandene Schäden noch einzukreisen und von Beginn an vom Kaufpreis in Abzug zu bringen.

Im KV ist üblicherweise nur geregelt, dass arglistig verschwiegene Mängel behoben werden müssen. Und Schimmel hinter einem Schrank, der seit 15 Jahren nicht verrückt wurde, gehört nicht dazu.

Aber ja, man muss ein Übergabeprotokoll machen, dort festhalten welche Schlüssel übergeben wurden, sich bestätigen lassen, dass er wirklich keine mehr besitzt, alle Zählerstände festhalten, etc.

Die Übergabe unserer ETW hat 20 min. gedauert. Wir kannten die Wohnung zuvor aber auch schon leer.

Wann macht ihr denn genau die Übergabe? Da kann man auch noch Fehler machen. Ich gehe jetzt einfach mal vom korrekten Weg aus, nach Kaufpreiszahlung, am Tag des sog. Besitz/Nutzen/Lasten-Übergangs.

Als Verkäufer würde ich niemals eine Immobilie vor KP-Zahlung übergeben. Denn dann ist man noch Besitzer und haftet für die Schäden, die der Käufer da womöglich bei beginnenden Sanierungsarbeiten anrichtet. Aber gut, soll nicht Euer Problem als Käufer sein.

Und noch ein Tipp: Wenn es keine Eigentumswohnung sondern ein Haus ist, dann haben die Verkäufer vermutlich eine Gebäude- und auch eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Diese geht mit der Umschreibung im Grundbuch auf Euch über. Ihr habt dann aber ein 6 wöchiges Sonderkündigungsrecht. Ihr könnt sie also einfach übernehmen oder aber ihr sucht Euch eine eigene, ggf. günstigere und kündigt die vorhandene. Die Versicherungsunterlagen würde ich mir bei der Übergabe auch aushändigen lassen und das schriftlich im Protokoll dokumentieren. Das gleiche gilt für alle Handwerkerrechnungen für Leistungen, die in den letzen 5 Jahren ausgeführt wurden und auf die ihr somit noch Gewährleistung habt.

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Meine laienhafte Meinung dazu:
Es gibt genügend Schimmelsprays auf dem Markt für billig Geld, die super verhindern, dass du soetwas bei der Übergabe siehst. Das braucht ein paar Minuten-wobei der größte Teil davon für die Belüftung des Raumes anfällt. Chlor stinkt furchtbar.
Ansonsten steht eigentlich üblicherweise im Kaufvertrag, dass du kaufst wie gesehen. Solange also keine mutwillige Beschädigung oder Vermüllung vorliegt, hast du wenig Chancen.
Für die nicht-sichtbaren Schäden bleibt Deine Gewährleistung erhalten. Du kannst dort zeitnah mit einem Gutachter durchgehen, der auf Schäden prüft. Nur eigentlich hätte das vor dem Kauf passieren sollen ;)

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bei einer gebrauchten Immobilie, die ärzte ist als 5 Jahre, hat man keine Gewährleistung

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Huhu,

wir haben neulich auch ein Haus gekauft und mit Schäden, die im nachhinein sichtbar werden sollten, hat der Makler nix zu tun.
Bei uns steht es im Kaufvertrag...." Die Käufer übernehmen das Haus wie besichtigt" ... "Für Schäden die noch beim Verkäufer entstehen haftet der Verkäufer" . So in etwa. Z
Ich hefte hier mal einen Screenshot an. Schau mal, ob sowas bei euch drin steht.
Ansonsten Übergabeprotokoll anfertigen und alles fotografieren, wenn Schäden zum Vorschein gekommen sind.

LG Audrey

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Wenn Du Schlüsselübergabe hast, hast Du in der Regel vorher schon den Kaufpreis gezahlt... Dh, Du brauchst nichts mehr suche, prüfen oder sonst wie die Augen aufhalten. Du bist mit Kaufpreiszahlung wirtschaftlicher Eigentümer. Wenn vorher nicht klar war, ob irgendwo Schaden ist, und der VK Dir das lt Vertrag auch nicht verschwiegen hat, kannst Du nichts mehr machen. Es sei denn, Du bist der Meinung, dieses oder jenes wurde arglistig verschwiegen. Dann musst Du damit zum Rechtsanwalt. Nicht zum Notar, nicht zum Makler.

Lies mal Deinen Kaufvertrag. Punkte Besitzübergang und Gewährleistung, da steht in der Regel alles drin, was Deine Frage betrifft.

Wenn Du zb eine Renovierungsklausel im Vertrag hast, sprich Du bekommst zb nach Beurkundung des KV den Schlüssel, um dann mit Handwerkern zb das Objekt zu besichtigen, oder schonmal Tapeten zu entfernen, ohne das der Kaufpreis überhaupt schon fällig ist, und dabei fällt Dir noch etwas grundlegendes auf, dann rufst Du nochmal den Notar an und besprichst die weitere Vorgehensweise. Das Problem ist, dass es nach Vertragsunterzeichnung schwierig wird. Denn dort werden werden alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dann bleibt nur, den rechtlichen Weg einzuschlagen, falls finanzieller Schaden absehbar ist.

VG 004