Wohnungsübergabe bei Auszug

Ihr Lieben

ich ziehe zum 1.9 aus meiner Wohnung aus. Das alles wird zeitlich ein echter Drahtseilakt.

So... also in meiner Wohnung war nichts frisch gestrichen als ich einzog. Es war bunt. Ich habe die Farben geändert... im Wohnzimmer war eine Wand fleckig rot, jetzt ist sie gut deckend lila. Das Kinderzimmer ist wie beim Einzug 08/15 orange. Das Schlafzimmer war ebenfalls orange. Das ich nun sehr hell Creme. Die Küche war dunkelbraun gestrichen und ist nun petrolfarben. Der Flur war mit orangene Akzenten versehen. Den habe ich auf grün umgestellt.

Mein Problem: mein Vermieter erwartet nun von mir, dass ich alles rückgängig mache. Es soll alles weiß sein. Ich hab schon überlegt ihm alles in Orange zu übergeben wenn er mich drauf festnsgelt. Mir fehlt mit 3 Kindern, alleinerziehend einfach Die Zeit hier zu streichen. Wir können erst am 1.9 ins Haus und am 31.8 sind wir hier raus.

Ich habe gegoogelt... demnach müsste ich nicht streichen, weil ich unrenoviert eingezogen bin ( lediglich Löcher waren gespachtelt.. nicht abgeschliffen sondern nur zugeklatscht). Dennoch besteht er auf eine weiße Wohnung bei Übergabe. Kann mir da jemand helfen ?

Liebe Grüße

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Was steht im Mietvertrag? Das zählt!

Wenn du dort die Klausel unterschrieben hast, dass du frisch renoviert bzw auf weiß gestrichen ausziehen musst, selber Schuld.

Steht diese Klausel nicht im Vertrag, so wie es sein sollte, dann musst du auch nichts streichen.

Was der Vermieter so sagt ist egal, der Vertrag zählt.

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Stimmt nicht. Es gibt allerhöchste Urteile. Solche Klauseln sind nur wirkungsvoll, wenn die Wohnung renoviert übergeben wird.

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Deswegen wollte ich ja wissen was im Vertrag steht!

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Steht denn in deinem Vertrag, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde? Wenn ja, bist du im Recht.

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Im Vertrag steht zum Thema Auszug gar nichts. Nur, dass ich während der Mietzeit Schönheitsreparaturen ausführen muss.

Hat sich aber auch bereits erledigt. Die Wohnung wird von jemandem übernommen der auch die Farbe übernimmt.

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Wenn du keine Zeit hast, musst du halt einen Maler beauftragen.

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Ob du allein erziehend bist, spielt keine Rolle. Das was im Vertrag steht, ist wichtig. Wenn du keine Zeit hättest, müsstest du einen Maler beauftragen.

Aber wenn der Nachmieter es übernimmt, super.