Baulast Flurstücke nicht trennbar

Hallo zusammen,
ich setze mal auf euer Schwarmwissen und hoffe, dass jmd dabei ist, der mit weiterhelfen kann.

Wir würden gerne das Elternhaus meines Schwiegervaters abreißen und ein neues Haus bauen. Dazu wäre es hilfreich, dass wir auch Eigentümer des Flurstücks werden (vorgezogenes Erbe o. Ä.).

Nun steht in der Baulast, dass das Flurstück nur zsm mit den drumherumliegenden Flurstücken (auf einem steht das Haus meiner S-Eltern) veräußert/vererbt werden.

Weiß einer von euch, wo ich meine Recherchen ansetzen kann, was Ausnahmen/Alternativen sind?

Würde ungern total ahnungslos zu einem Juristen gehen.

Danke und sry für den langen Text

1

Welche Abweichung möchtest du denn erreichen?
Eine Baulast hat immer einen Grund, z.B. fehlende Abstandsflächen für das Gebäude auf dem Einzelflurstück. Oder fehlende Erschließung.

Da würde ich ansetzen und mal zur Beratung beim Bauamt gehen. Wenn ihr das Gebäude abreißen wollt (auch genehmigungspflichtig!), so entfällt vielleicht der Grund der Baulast.

2

Danke für deine Antwort. Die Frage ist, ob die Eltern und wir zumindest bis zum Erbe gleichzeitig jeweils Eigentümer von den nicht trennbaren Flurstücken sind. Es ist der Außenbereich einer kleinen Stadt; wurde wahrscheinlich eingetragen, damit es sich nicht zersiedelt. Ein Neubaugebiet entsteht zurzeit jedoch keine 500 m entfernt. Eine Erschließung ist von beiden bebauten Flurstücken gegeben.
Wir stellen gerade eine Bauvoranfrage bzgl. eines Ersatzbaus. Aber mir ist gerade nicht klar, wieso dadurch die Baulast entfallen sollte?

3

Geh zur Sprechstunde beim Kataster- und Liegenschaftsamt. Mit dem Einverstädnis aller Eigentümer können viele Baulasten entfallen oder aber es ist zwischenzeitlich der Grund für die Baulast ohnehin nicht mehr aktuell und man kann daher eine Löschung beantragen.

Der exakte Grund für eine Baulast geht aus der Eintragungsurkunde hervor, auch die liegt bei der Stadt.