Können Kinder/Jugendliche eigentlich Hausrecht geltend machen?

Hallo,

mich beschäftigt seit einer Weile schon verstärkt eine Frage, da ich das seit geraumer Zeit (vor dem ganzen Corona-Kram) bei mehreren Freunden/Bekannten mitbekommen habe. Konkret, dass sie ihre Kinder (von 10 - 12 Jahren) mal eine Zeit lang alleine Zuhause lassen, um eben irgendwo außerhalb etwas zu erledigen (teils bis zu mehreren Stunden). Ein bekanntes Paar von mir hatte im September letzten Jahres auch den 16-Jährigen Sohn samt 13-Jähriger Schwester für ein Wochenende mal alleine Zuhause gelassen, um 3 Tage lang einen gebuchten Kurzurlaub wahrnehmen zu können. Schien soweit alles gut geklappt zu haben (es gab keinerlei Probleme und die Kids hätten gut auf das Haus aufgepasst), dennoch frage ich mich seitdem folgendes:

Können Jugendliche oder gar Kinder in Abwesenheit der Eltern (die ja das Hausrecht in ihren eigenen 4 Wänden uneingeschränkt innehaben) stellvertretend das Hausrecht ihrerseits ausüben?? Geht das dann in solch einem Fall automatisch (rechtlich gesehen) auf die Zuhause verweilenden Kids über? Müsste zum Beispiel ein Fremder (Hausierer/Werbender etc.) das Grundstück verlassen, wenn ihn ein 11-jähriger Junge, der gerade (warum auch immer) alleine Zuhause ist, ausdrücklich zum Gehen auffordert? Oder haben Minderjährige (laut Gesetz?) bei so etwas strenggenommen keine Handhabe? Wie sieht das rechtlich aus, was denkt ihr??

Viele Grüße!

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Du musst anders herum denken. Der Hausierer/Werbende darf das Grundstück gar nicht betreten, ohne Einverständnis einer befugten Person.

Du kannst dich doch auch nicht bei jemandem in den Garten setzen, nur weil derjenige grade nicht zu Hause ist und dich des Grundstücks verweist.

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Mhm ich müsste das genau nachschauen und Rechtsberatung ist hier eh verboten, daher hier meine laienhafte Meinung: ich denke es geht auf die Kinder über bzw haben die Kinder ebenso das Hausrecht, da sie das Haus mitbesitzen und dort wohnen. Es ist also ihr Raum, wo ihre Privatsphäre gewährleistet werden kann. Also ein besonders zu schützender Raum.

Ich war zB als Jugendliche Gruppenleiterin bei Ferienfreizeiten und habe auch Kindergruppen im Jugendheim geleitet. Dort hatten wir das Hausrecht, falls mal ein ungebetener Gast zB zu einer Party kam.

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und wie ist das, wenn niemand zu Hause ist?
Dann gilt ja trotzdem, dass nicht jeder einfach so auf dem Grundstück machen darf, was gerade in den Sinn kommt.

Wenn ich mich bei dir in den Garten setzen würde und deine Sachen benutzen würde, wäre es dann erst verboten, wenn du mir sagst? Also wenn du zurück kommst und mich dabei erwischst? #kratz

Oder dürfte ich es schon vorher nicht? Du selbst könntest es dann nicht beweisen oder bezeugen. Aber Nachbarn hätten mich ja dann vielleicht gesehen.



Als Laie würde ich eher sagen:
weniges ist erlaubt: Briefträger die Post bringen und so.

Anderes ist nicht erlaubt. Schwierig nachzuweisen.

Es gibt ja auch Schilder, dass Privatgrundstük nicht ....
Diese sprechen ja niemanden an oder haben Rechte. Sie verweisen ja nur darauf, dass es Rechte gibt.

#kratz

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Jeder Besitzer darf das Hausrecht ausüben. Ein Mindestalter für Besitz gibt es nicht.