Mietrecht Österreich

Hallo,

Kennt sich bei den hier anwesenden zufällig jemand mit dem Österreichischen Mietrecht aus?

Und zwar, wir haben im mit Mai 1 Jahr Mindestmietzeit voll.

Drei Monate sind Kündigungsfrist.

Wenn wir Ende Feb. Kündigen, sind die drei Monate dann März, April, Mai? Oder Mai, Juni, Juli?

Danke für eure Hilfe.

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Hi!

Achtung: mit Ende dieses Mindestjahres kannst du die Kündigung aussprechen - und dann kommt noch die Kündigungsfrist dazu!

Wenn ihr zb mit 1. Mai 19 eingezogen seid dann könnt ihr quasi mit 30. April kündigen und habt dann noch Mai, Juni, Juli die Wohnung!

Eine Freundin von mir hat das Problem gehabt, sie hat mit den Vermietern offen geredet und hat eine einvernehmliche Auflösung nach genau einem Jahr verhandelt - da sind ihr die Vermieter entgegen gekommen (hätten sie nicht zu müssen).

LG

PS ja, die Geschichte spielt in Österreich

Siehe auch

https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/3/Seite.210215.html

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Hallo, wie Coppelia schon ausgeführt hat: du kannst mit Ende des Mietjahres kündigen und dann kommen noch 3 Monate der Kündigungsfrist dazu.
Ich würde den Kontakt zu den Vermietern suchen und nachfragen, ob man das evt. verkürzen kann oder ob man einen Nachmieter suchen kann.

Lg von der Schneefrau

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Das habe wir zu erst überlegt, aber das könnte ich mit meinen gewissen nicht vereinbaren, jemanden diese Wohnung "anzudrehen"
Außerdem ist unser Vermieter sehr streng bei den Bewerbern, die werden sehr genau durchleuchtet.

Gibt es da Unterschiede zwischen befristeten und unbefristet Mietverträgen?

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Hallo und oh weh. Wenn du die Wohnung niemandem "andrehen" willst ist es mit Nachmieter eine blöde Sache.
Ich habe mich nur mit befristeten Verträgen beschäftigt.
Aber vielleicht hilft dir dieser Link:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/3/Seite.210281.html

Und frage beim Mieterschutzbund oder der Arbeiterkammer nach.

Viel Erfolg und wenig Ärger wünsche ich dir!
Lg

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Hi,
Ich bin Juristin in Österreich. Wie hier schon geschrieben wurde, musst du die 3 Monate Kündigungsfrist an das eine Jahr Mindestmietdauer dranhängen. Aber natürlich kannst du dich mit deinem Vermieter einigen, vielleicht findet er zB schon früher einen neuen Mieter. Ich würde auf jeden Fall mit dem Vermieter reden.