Garten als Sondernutzungsrecht übertragbar an Mieter

Hallo,

wir haben ein "Haus" gekauft, welches einen Garten mit Sondernutzungsrecht besitzt, was der Hausnr. durch eine Teilungserklärung zugeordnet ist. Eigentlich gehören uns lediglich beide Eigentumswohnungen in dem Haus. Der Rest obliegt dem Sondernutzungsrecht.

Wir haben unten eine Mieterin und wollen nun aber den Garten allein nutzen und entsprechend umbauen. Sie hat lt. Mietvertrag keinerlei Anspruch auf dem Garten, bzw. es ist nichts festgehalten.
Sie wohnt allerdings im EG und hat eine direkte Tür zur Terasse hin.

Können wir ihr nun die Nutzung des Gartens trotzdem verweigern und entsprechend umbauen? Bzw. dürfen wir ihr die Nutzung des Hinterausganges untersagen? Bewilligung der Eigentümergemeinschaft über den Umbau liegt vor.

Konnte im Netz leider nichts eindeutiges finden.

Vielen Dank vorab.

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Um noch auf meine Fragestellung einzugehen. Wird das Sondernutzungsrecht vllt automatisch übertragen (ohne Hinweis im MV) weil die Personen in diesem Haus leben, wenn auch nur zur Miete?

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Das ist so eine spezielle Frage dass ich mich an eurer Stelle nicht in einem Mutti-Forum, sondern besser bei einem Anwalt beraten lassen würde. Alles Gute!

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Danke. Das weiß ich. Haben bereits einen Termin. Aber ich bin neugierig und dachte vllt sind ja außer Muttis noch angehende Juristen unterwegs oder so.

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Das steht eigentlich in der Teilungserklärung ganz genau drin. Hast du die nicht?

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Da steht welches Sondernutzungsrecht welcher Wohnung zugeordnet ist, aber nicht, ob man dieses Recht auch zwangsläufig an seinen Mieter weiter geben muss oder es selbst nutzen kann.

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Wenn die Wohnung bereits vermietet ist mit Gartennutzung könnte das schwer werden. Mit einem neuen Mieter kannst du das ja gleich in den Vertrag reinschreiben. Ist aber doof, wenn man dem Mieter vom Garten aus dann auf die Terrasse schaut, finde ich. Wohnungen tauschen ist keine Option?

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Hi,
Die Teilungserklärung gilt nicht automatisch auch für die Vermietung, so werden ja häufig Parkplätze zusätzlich vermietet, obwohl sie dem Sondernutzungsrecht einer Wohnung zugehören.
Einem Mieter den Garten "wegzunehmen", den er schon nutzt, zumal es baulich ja zu "seiner" Wohnung gehört, dürfte schwer werden, abgesehen davon dass es meines erachtens auch zwischenmenschlich nicht korrekt wäre.
Und nein, man darf niemanden verbieten Fenster und Türen in seiner Wohnung zu nutzen...am liebsten auch nicht in "euren" Garten gucken?

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Abgesehen von der rechtlichen Lage und evtl. geltenden "Gewohnheitsrechten" finde ich (ich bin KEIN Mieter) Euer Ansinnen unglaublich. Ihr wollt umbauen, dem Mieter den bislang genutzten baulich zur Wohnung gehörenden Garten (Terassentür) wegnehmen und zudem untersagen, ihre Terassentür zu nutzen???