Auszug nach Trennung

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt liegt vor.
Mein Mann und ich haben uns vor 2 Jahren getrennt.

Wir haben damals (dummerweise) nur mündlich vereinbart, dass ich bis 2024 in der Wohnung bleiben kann.
Ich habe mich damals auch beim Anwalt erkundigt. Das schriftlich festzuhalten hätte mehrere Tausend Euro gekostet. Das wollte ich nicht.

Jetzt ist Ihm eingefallen, dass er die Wohnung verkaufen möchte.

Welche Frist hat er mich auf die Straße zu setzen?

Wir haben ein gemeinsames Kind 6 Jahre.

Alternativ wäre evtl. auch eine Auszahlung möglich. Dafür müsste ich allerdings wissen, was er möchte. Er will die Wohnung schätzen lassen.

Vielen Dank und Grüße
Luna

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Hast du einen Mietvertrag? Ist es seine Wohnung oder eure?

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Das ist eine gemeinsame Eigentumswohnung

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eine GEMEINSAME Eigentumswohnung müsst ihr auch gemeinsam beim Notar verkaufen.

Einigt Ihr euch also nicht, kann er ohne Dich gar nicht verkaufen, -- also gibt es keine Frist, in der er Dich kündigen kann. -- klar: dem Ärger will man aus dem Weg gehen und Dir stehen ja auch 50% des Erlöses zu, also würde ich es eben nicht drauf anlegen, sondern eben engagiert suchen. und es dauert eben, so lange es dauert.

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Warum hätte das mehrere tausend Euro gekostet? Ein Mietvertrag wäre das richtige gewesen, dann hättest du jetzt auch eine Kündigunsgfrist, bzw. er hätte dir nicht kündigen können, nur weil er verkaufen will.

Ist es nur seine Wohnung? So verstehe ich es jetzt.

Wenn er es gut mit dir meint, dann macht ihr jetzt noch einen Mietvertrag, ggf. rückdatiert, und er verkauft die Wohnung dann vermietet an einen Kapitalanleger. Will sie doch jemand zur Eigennutzung kaufen, muss er dir dann aber eben wegen Eigenbedarf kündigen. Bis dahin vergeht dann noch genug Zeit, dass du in Ruhe suchen kannst.

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Das ist eine gemeinsame Eigentumswohnung

Wir hätten es über einen Anwalt notariell festlegen können, bis wann in in der Wohnung bleiben kann. Das hätte mehrere Tausend Euro gekostet.

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Hallo,

wir hatten im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall, der Mann hat es notariell festlegen lassen, dies hat aber keine mehrere Tausend Euro gekostet, er hat unter tausend dafür gezahlt? Deswegen frage ich mich, was bei euch hätte soviel kosten sollen?

Da euch die Wohnung zusammen gehört, könnt ihr sie auch nur zusammen verkaufen?
Wieso fragst du ihn nicht, was er haben möchte? So ungefähr hat man doch eine Summe im Kopf, was die Wohnung Wertvorstellungen bzw. gekostet hat.

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Wertvorstellungen= wert ist

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Hab ich natürlich schon gemacht. Er will mir aber keine Summe nennen.
Er möchte die Wohnung erst schätzen lassen.
Außerdem möchte er den maximalen Gewinn rausholen. Wahrscheinlich kann ich hier nicht mithalten.

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Lasse dich nicht unter Druck setzen !
Wenn er den maximalen Gewinn raus holen möchte und du drin bleiben möchtest, dann überleg mal, ob du es zu einer Zwangsversteigerung kommen lassen möchtest.
Dann wird nur sein Teil versteigert und du hast gute Chancen an seinen Teil unter dem Marktwert zu kommen weil nicht viele Menschen mitbieten wenn es nur um eine halbe Wohnung geht.

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Das ist eine interessante Option.
Die würde für mich wohl eher als letzte
Möglichkeit in Betracht kommen.
Wir haben immerhin ein Kind zusammen.
Außerdem ist da ein gewisses Risiko vorhanden, dass ich das ganze eben nicht bekomme.

Aber Danke für die Info

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Dazu muss sie ja auch das Geld haben!

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Hallo Luna,

ich bin mir nicht sicher, was da 1000e EUR gekostet hätte, aber ok.

Ich verstehe das jetzt so, dass er damals ausgezogen ist und die Vereinbarung war, dass die Wohnung erst 2024 verkauft wird? Also sollte sie ja eh "weg".

Warte das Verkehrswertgutachten ab. Danach gibt es ja mehrere Möglichkeiten, ich rate Dir aber, Dich/Euch an einen Notar zu wenden statt an einen Anwalt. Ein Vorteil ist, Du zahlst nur für einen.

Ihr könntet eine Scheidungsfolgenvereinbarung machen (notariell), er überträgt Dir seinen ME, Du zahlst ihn dafür aus, und/oder übernimmst ein evtl. noch auf die Immobilie lfd. Darlehen. Oder Ihr verkauft gemeinsam. In Verrechnung des Kaufpreises mit einem evtl. abzulösendem Darlehen könnte der Restkaufpreis je zur Hälfte an Dich und den Exmann ausgezahlt werden. Dann ist aber auch klar, dass Du bis dahin ausgezogen sein musst.

Klar kann er auch seinen ME irgendwem verkaufen, aber der würde ja dann auch einziehen - rechtlich möglich, aber wer macht das...

So wie es sich liest, macht Dein Mann das im Alleingang und Du musst mitziehen. Du musst für Dich entscheiden, ob Du früher als geplant mitziehst oder es rauszögerst. Aber was bringt es, das kostet nur Nerven.

So salopp würde ich persönlich wahrscheinlich mitziehen und dann froh sein, dass ein Schlußstrich gezogen ist. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass eh klar war, dass ab 2024 Verkaufsabsichten angedacht waren.

VG 004