Eigenbedarf für Ex-Schwiegersohn anmelden?

Hallo!
Meine Eltern haben eine Doppelhaushälfte, in die mein Ex-Mann gerne einziehen möchte. Wir haben zwei gemeinsame Kinder, die regelmäßig bei ihm sind und auch übernachten. Seine zwei Zimmerwohnung wird deshalb bald zu klein...
Kann mir jemand sagen, ob es rechtens ist für ihn Eigenbedarf anzumelden, da wir ja geschieden sind?

Dankeschön schon mal!

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Wer wohnt denn jetzt da drin. Kommt auf den Mietsvertrag drauf an. Denke mal nicht, dass es auf Eigenbedarf geht.

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Im Moment wohnen drei Personen aus einer Familie drin (Oma, Tochter, ca. 10jähriges Kind).

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Hallo,

vielleicht hilft es dir, dass durch eine Scheidung Schwägerschaft nicht erlischt.

Es ist also immer noch der Schwiegersohn nach § 1590 Abs. 2 BGB.

Ich bin jetzt kein Jurist, würde aber sagen, dass die Kündigung wegen Eigenbedarf möglich ist.

LG

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Ich glaube, dass es möglich ist. Siehe auch der andere Kommentar mit der Scheidung.

Allerdings würde ich mit nochmal gut überlegen ob ihr das wollt. Zum einen ist zwar die 2-Zi-Whg. zu klein aber das Doppelhaus ggf. zu groß. Zum anderen, will man den Ex wirklich als Mieter? Wer weiß ob das Verhältnis immer gut bleibt und man wird ihn dann im Zweifel als Mieter nicht mehr gut los, er kann einem willentlich schaden mit unterlassenen Mietzahlungen,... Ich wäre bei sowas immer etwas vorsichtig, will aber hier auch nicht zu pessimistisch sein, sondern nur ein theoretisch vorhandenes Risiko ansprechen.

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Evtl. würde ich mich mal bei einem Anwalt informieren, wie das wirklich ist.

(auch für den Fall, dass die Kündigung nicht hingenommen wird).


Sie sind ja mit ihm verschwägert, bzw. waren es.
Und Nebeneffekt wäre ja auch, dass eure Kinder, also die Enkelkinder der Großeltern, regelmäßig dort sind.
Sie sind da nicht gemeldet, aber irgendwie dann ja auch da.


Da würde ich mich wirklich bei einem Anwalt informieren.
Lieber einmal vorher und gründlich, als dass es später Schlupflöcher gibt und euch Nerven kosten.