Elektriker Angebot nicht angenommen, besteht auf Zahlung

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben.
In unserer Neubau-Wohnung wurden an leeren Dosen, so Internet-Anschlüsse angebracht. Bei der Besprechung, wo welche Schalter hin sollen, fragte uns der Installateur, wo wir denn diese Internetanschlüsse gerne hätten, er hat an diesen Stellen ein Kreuz hingemacht, damit sie dann wissen, wo eins hin soll. Das war aber nur „vorläufig“, da er uns das Angebot dazu schicken wollte.
Das Angebot hat uns nicht zugesagt, war tu teuer. Am Ende des Schreibens steht „...würden uns über Auftragserteilung freuen“.
Da uns das Angebot nicht zugesagt hat, habe ich kein Auftrag erteilt. Wir haben aber auch nicht gesagt, dass uns das Angebot nicht zusagt, oder das Angebot ablehnen.

Er hat die Teile jetzt aber doch eingebaut und besteht auf sein Geld.

Darf er das? Müssen wir ihm das bezahlen?

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Über wen lief denn der Auftrag dann & wie ist er in die Wohnung gekommen?

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Es ist ja ein Neubau, zu der Zeit wurden auch die normalen Schalter eingebaut, Kabel verlegt, usw. alles nach Baubeschreibung, nur eben diese Internetdosen wären „Sonderwünsche“

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Ist es eine Mietwohnung?

Blöde Situation für beide.
Ihr habt nicht erteilt, im Prinzip hat er ohne Auftrag gearbeitet. Aber gar nicht zahlen?
Er wird die Anschlüsse dann wohl stilllegen.

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Nö, würde ich nicht zahlen. Würde ich ihm auch so klar kommunizieren. Ist zwar anscheinend irgendwie aneinander vorbeigeredet, aber dann hat er Pech gehabt.

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Dann kann er aber zurückbauen und sein Matarial entnehmen.

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Natürlich kann er das machen. Solange es ohne Schäden möglich ist.

Gezogene Kabelkanäle (muss für Netzwerkverkabelung laut DIN sein) wird er aber schwer wieder aus dem Estrich bekommen.

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Wirst wohl zahlen müssen.
Angebot würde aufgrund eures Gespräches erstellt
Angebot würde nicht widersprochen
Würde sagen da greift Par. 151 Abs 1 BGB

Ist euch das nicht aufgefallen das die Dosen gesetzt werden?

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Nein, sind ja nicht vor Ort immer gewesen...

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Im Angebot steht drin "freuen uns über Auftragserteilung" und dann soll auf einmal ein nicht-widersprechen die Auftragserteilung sein? Völliger Humbug. §151 BGB greift da überhaupt nicht.

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Hi,
man kann ein Angebot auch "stillschweigend" annehmen. Ohne alle Details zu kennen, deutet hier einiges darauf hin. Der Handwerker war vor Ort, ihr habt schon Kreuze gesetzt, auf das Angebot habt ihr nicht (mit Ablehnung) reagiert.
Geht es dir hier ums Prinzip? Wenn ihr nun ein zweites Angebot einer anderen Firma einholen würdet, kann das eigentlich gar nicht billiger kommen (Fachfirma vorausgesetzt) - immerhin war die andere Firma ohnehin vor Ort, hat eh zu arbeiten...da entfallen ja schonmal die Festkosten wie Anfahrtspauschale etc.
Ich würde hier einen Rechtsstreit nicht riskieren - das finanzielle Risiko wäre mir zu hoch...
Lg

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Stillschweigende Annahme ist aber nur dann der Fall, wenn das nach "Verkehrssitte" zu erwarten ist - gerade das ist bei Handwerkern aber nicht der Fall. Das ist doch absolut üblich, dass man sich Angebote eingeholt.

Gerade hier würde ich einen Rechtsstreit riskieren bzw falls es überhaupt dazu kommt, der Handwerker will ja was von euch, nicht andersherum.

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Hi,
ich sage ja, man kennt die Details nicht.
Gerade wenn Handwerker schon im Haus sind, und man noch was extra will, ist es durchaus üblich, dass das Angebot formal kommt, aber schonmal losgelegt wird, weil ja eh klar ist, dass es gemacht wird, weil wie oben beschrieben, ein zweiter Handwerker ohnehin teurer käme.
Hier müsste man also genau wissen wie die Absprache lief. War es:
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Lieber Handwerker, eventuell wollen wir noch zusätzliche Internetdosen. Aber sicher ist das nicht. Es kommt auf den Preis an. Erstellen Sie mir bitte einen KVA und ich gebe Ihnen dann das GO, falls wir es wollen.
oder doch eher
2. Lieber Handwerker, hier und hier und hier sollen Internetdosen noch hin, können Sie die einbauen und was kostet das? Handwerker zeichnet an und nennt einen groben Preis, TE nickt und Handwerker sagt, das gibts dann noch schriftlich.

Und dazwischen gibts noch Abstufungen...

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Um welche Summe geht es?

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Ohne unterschrieben Vertrag eigentlich nicht möglich. Selbst im Vertrag müsste klar der Widerruf innerhalb von 14 Tagen geregelt sein, da viele Handwerker ja schon vor Ende des Widerrufsrecht beginnen. Haben wir gerade alles durch. Ich würde mich mit dem Handwerker einigen. Besser als gar kein Geld. Ihn alles wieder rückbauen zu lassen fände ich menschlich ziemlich daneben. Der Mann ist selbstständig und das ist auch kein Zuckerschlecken. „Selbst Schuld“ finde ich hier moralisch ziemlich verwerflich.

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Hier gibt es kein Widerrufsrecht.

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Liest du eigentlich manchmal richtig? Ich habe nicht behauptet dass es hier darum geht. Das war nur eine zusätzliche Info. Wenn kein Angebot unterschrieben wurde gibt es logischerweise keinen Vertrag. Deine einsilbigen und oft menschenverachtenden Antworten gehen mir langsam ziemlich auf den Keks. Bei der Vorstellung dass du Lehrerin einer meiner Kinder sein könntest wird mir ganz anders.

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Hallo,

ich würde nichts bezahlen und dies auch so kommunizieren. Und zwar schriftlich. "Sehr geehrter Herr XY, wir haben Sie mit dem Setzen der Internettanschlüsse nicht beauftragt, sondern lediglich ein Angebot erbeten. Die Setzung der Dosen und die Verlegung der Kabel haben Sie eigenmächtige vorgenommen. Aus diesem Grund lehnen wir die Übernahme der entstandenen Kosten ab. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, das verbaute Material wieder der Baustelle zu entnehmen und den Ursprungszustand wieder herzustellen. MfGABC"

Jeder Handwerker kommt heutzutage vor Ort um sich ein Bild zu machen und entwas auszumessen, um dann auch ein vernünftiges Angebot zu machen. Wir kaufen auch keine 5 Küchen und 3 Badezimmermöbel....

Und was den möglichen Rechtstreit betrifft: ich würde es aussitzen. Wir haben es auch so gemacht: viele Forderungen bzw. Androhungen eines Rechtstreites. Es kam NIE etwas. Einen Anwalt könnt Ihr Euch noch nehmen, wenn vom Gericht! ein Brief ins Haus flattert. Der Elektriker muss auf dem Privatklageweg erstmal finanziell in Vorleistung gehen. Warte ab, ob überhaupt was kommt. Ich würde es gelassen sehen.

Menschlich hin - menschlich her: warum soll ich auf meine Kosten menschlich sein? Soll doch der Elektriker auf seine Kosten menschlich sein :-)

Liebe Grüße und gute Nerven in der Bauphase,
Pureheart

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Wollt ihr die Netzdosen denn haben, oder hättet ihr dann gänzlich darauf verzichtet?
Wäre dein Plan jetzt gewesen, die Dosen von einem anderen Handwerker einbauen zu lassen, hättet ihr euch vermutlich mächtig umschauen können, denn aufgrund der Gewährleistung würde hier jeder seriöse Handwerker die Hände davon halten.
Da es ein Neubau ist wäre es bei Problemen im Zweifelsfall strittig, wer hier heranzuziehen ist.

Das Gespräch samt Anzeichnen vor Ort hätte schon eine Ablehnung des Angebotes erfordert. Ihr habt Lage und Leistung besprochen und damit eine Willensbekundung abgegeben, im Streitfall würde es maximal auf einen Vergleich hinauslaufen. Von daher wäre ein Gespräch mit dem Handwerker hier der sinnvolle Weg.

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Nen, müsst ihr nicht. Kein schriftlicher Auftrag, kein Geld!