Ärger mit Nachbarn

Hallo ihr Lieben,
Ich versuche es kurz und knapp zu halten.

Wir haben letztes Jahr im Mai unser Haus gekauft und sind im September eingezogen.
Von den voreigentümern wussten wir das vor 50 Jahren unsere Garage auf dem Grundstück des Nachbarn steht, 30cm seines Grundstücks.
Das wieder rum war früher, als die Eltern der voreigentümern und die Eltern des Nachbarn, nie ein Problem.
Der Ärger kam mit dem generations Wechsel, gab auch ein paar anwaltliche Briefe, die früheren Besitzer hatten das Haus an eine Tagesmutter vermietet, dem Nachbarn waren die Kinder zu laut.
Alles in allem war kann Ruhe eingekehrt.
Die voreigentümerin hat uns drauf hin gewiesen das der Nachbar schwierig ist.
Wir haben trotz allem das Haus gekauft.
Vor 6 Wochen kam der erste Brief vom Anwalt, wir wissen das wir im recht sind, da wir uns beraten lassen haben beim Anwalt.
Heute den die nächste Post.
Meinem Mann und mir ist bewusst, das der Anwalt vom Nachbarn für Geld alles schreibt.
Das ihm eine Überbraurente zu steht wollen wir ihm auch nicht streitig machen, aber kommt mit unverschämten Vorstellungen um die Ecke.
Wir haben uns bevor das Haus gekauft haben, natürlich mit möglichen Kosten bezüglich der Überbaurente beschäftigt.

Ich weiß auch nicht was ich von euch hören möchte.

Hat jemand vll Ben Tipp?


Danke fürs lesen

LG mamanane

1

Es geht also um 30cm Breite auf die Länge einer normalen Garage?
Wäre Abriss der Garage und Neubau einer Garage oder Carports auf eurem Grundstück eine Option? Dann hat das Elend mit Überbau etc ein endgültiges Ende gefunden 😉
Meist sind ja ältere Garagen auch gar nicht mehr so passend für die heutigen Autos...

2

Hallöchen, abreißen ist keine option

9

Warum nicht? 30 Zentimeter klingen erstmal nicht viel.
Anstatt Überbaurente zu zahlen, spare ich lieber für eine neue Garage oder Carport.

weiteren Kommentar laden
3

Na wenn ihr euch so sicher seid, dass ihr im Recht seid, dann lässt die doch rum zicken.

Wir hatten hier sowas ähnliches - also auch was vor Jahren Gebautes, ohne schriftliche Genehmigung der Voreigentümer. Da hatte noch keine was dran zu meckern, aber es hätte ja sein können. Wir haben gekauft, aber erst als alles offiziell genehmigt war. Gut so, denn wir haben vom Bauamt erfahren, es hätte auch rückgebaut werden können.

Und genau so kenne ich das auch. Ich hab beruflich mit Immobilien zu tun.

4

Danke für die Antwort
Da es vor 50 Jahren erbaut wurde, kann man uns nicht zwingen es zurück zu bauen, das hätte man bis zu 5 Jahre nachdem es gebaut wurde einfordern können

5

Wie Überbaurente berechnet wird, wurde erst (ich glaube letztes Jahr) vom BGH in einem Urteil abgesegnet. Daran würde ich mich halten. Euer Anwalt sollte das Urteil ja kennen. Normalerweise sind solche Urteile ziemlich bindend. Danach kann auch der gegnerische Anwalt nix mehr machen.
Klar ist jetzt noch die Überlegung, inwieweit ihr die Überbaurente der letzten Jahre nachzahlen müsst. Ich weiß nicht, wann es den Generationswechsel gab, aber da kann schon einiges an Kosten zusammenkommen.

6

Grob 5% vom Bodenrichtwert (pokern wir mal mit 500 Euro hoch) der 2 qm (30cm x 6,5m)

Also 50 Euro... In der Innenstadt München natürlich mehr.

Rückwirkend kann ich mir nicht vorstellen, ab dem Kauftag würde aber Sinn machen

7

Ich kenne es nur von unserer Eigentumswohnung.
Dort wurde die Wohnung mit allen (auch juristischen Problemchen) von uns an Dritte verkauft. Die Probleme hatten ihren Ursprung in der Vergangenheit - noch bevor wir die Wohnung gekauft hatten. Was dabei am Ende herauskommen wird, weiß niemand. Es wird schon Ewigkeiten vor Gericht verhandelt. Die Kosten müssen natürlich die Eigentümer tragen und am Ende ggf. auch das, wozu sie verurteilt werden.
Wenn ich das auf euren Fall übertrage, habt ihr das Haus wissentlich mit dieser Garage gekauft. Das juristische Problem war euch bekannt. Ich würde sagen, ab da, wo der Anwalt sich erstmals bei der Tagesmutter gemeldet hat, gibt es Anspruch, natürlich mittlerweile mit Zinsen und irgendwer wird auch die Anwälte zahlen müssen.

Deine Berechnung ist interessant. Schau mal die Berechnung aus dem Urteil des BGH:
„14,55 m² multipliziert mit 810 € pro qm Bodenwert im Zeitpunkt der Grenzüberschreitung multipliziert mit 5,14 % Liegenschaftszins = 605,77 €“

weiteren Kommentar laden