Vermieter kündigt ausgerechnet jetzt

Hallo zusammen,

zur Situation, ich bin jetzt 32 SSW und im Mai ist ET.

Nun möchte unser Vermieter das Haus verkaufen in dem wir zur Miete wohnen. Wir warten quasi auf die Kündigung und dass gerade jetzt einige Besichtigungen anstehenden 😕.

Die Situation ist für mich anstrengend da es mein erstes eigenes Kind ist und meine 7 jährige Stieftochter auch bei uns lebt. Daher brauche ich eigentlich nicht noch zusätzlich Stress mit Umzug und Wohngssuche/Hauskauf etc.

Wir haben evtl die Möglichkeit im nächsten Frühjahr ein Haus zu beziehen. Dieses muss aber erst Kernsaniert werden. Aber bis dahin können wir schlecht mit einem Neugeborenen irgendwo "hausen".
Wie seht ihr das?
Darf der Vermieter zudem kündigen während dem Mutterschutz ?

1

Der Vermieter darf nicht kündigen aufgrund des Verkaufs. Miete geht vor Verkauf.

3

Das ist richtig, aber der neue Vermieter darf auf Eigenbedarf kündigen.

13

Ja klar, aber mit den entsprechenden Kündigungsfristen, die sich daran bemessen, wie lange der Mietvertrag schon besteht. Und der Eigenbedarf muss begründet werden. Wobei allerdings die Begründung "Ich hab das Haus gekauft um selbst drin zu wohnen" reicht.

Aber bis das Haus verkauft ist, im Grundbuch der Eigentümer umgeschrieben wurde,... da vergeht Zeit - mehr Zeit als wenn jetzt der alte Vermieter versucht zu kündigen.

weiteren Kommentar laden
2

https://ratgeber.immowelt.de/a/eigentuemerwechsel-welche-rechte-haben-mieter.html

Hier steht alles ganz gut zusammen gefasst.

Zu der Variante sich Übergangsweise etwas anderes zu suchen, stehe ich dennoch sehr offen. Das Baby wird sich im ersten Jahr eh nicht für ein eigenes Zimmer und co interessieren, aber ihr müsst euch eben wohl fühlen.

4

Ich glaube nicht, dass der Mutterschutz ein Schutz vor Kündigung einer Wohnung ist.
Jetzt das große ABER, nur weil der Vermieter das Haus verkauft, habt ihr ja dennoch einen gültigen Mietvertrag. Der Vermieter müsste das Haus inklusive der bestehenden Mietverträge verkaufen und der neue Vermieter muss dann schauen, wie es weiter geht.
Es gibt bestimmt ein Sonderkündigunsrecht seitens des Vermieters, aber auch da muss euch eine Frist gegeben werden, bis ihr ausziehen müsst.
Ich würde das Thema mit einem Mietrechtsanwalt erörtern, uns hat das sehr geholfen, als wir damals Probleme mit einer Wohnung hatten.
Vielleicht hat ja der neue Vermieter auch gar kein Problem mit den bestehenden Verträgen.
Ich bin aber auch nur Laie und würde wie gesagt einen Profi aufsuchen.
Ich wünsche euch alles Gute 🍀

5

Hallo,

auch wenn der Zeitpunkt alles andere als gut für euch ist, aber der Vermieter darf euch mit einer angemessenen Frist kündigen (steht im Mietvertrag und hängt damit zusammen wie lange ihr dort zur Miete gewohnt habt).

Der Mutterschutz und das Mutterschutzgesetz bezieht sich nur auf die Arbeitswelt.

LG Morgain mit Krümel (28+0) im Bauch

12

Das darf er nur wenn er mit der TE zusammen im Zweifamilienhaus wohnt, sonst braucht er einen Grund wie Eigenbedarf und den hat er nicht, wenn er verkaufen will. Eigenbedarf kann der Käufer haben, wenn er im Grundbuch steht, aber das kann dauern.

6

Wartet doch erstmal ab ob der neue Besitzer euch überhaupt raus haben will. Manche kaufen ein Haus nur zur Kapitalanlage und die Mieter können wohnen bleiben.
Ein Verkauf heißt also nicht automatisch Kündigung. Oder weiss euer Vermieter schon wer kauft und das er euch raus haben will?

7

Obwohl ich deine Situation verstehen kann, glaube ich, dass das Mutterschutzgesetz in dem Bereich sicherlich nicht greift. Insbesondere wenn es ein privater Vermieter ist. Und der will auch bestimmt nicht noch ein Jahr warten, da der Marktwert fuer Immobilien gerade so hoch ist, dass viele Eigentümer ihre Objekte jetzt verkaufen wollen.
ICh spuere es hier am eigenen Leib. Objekte fuer die sich niemand interessiert hat und monatelang angeboten wurden, gehen auf einmal innerhalb weniger Tage fuer 20-30% ueber Wert weg.
Vielleicht koennt ihr uebergangsweise ein moebliertes Appartement beziehen und eure Moebel einlagern?

8

Keine sorge er kann euch nicht kündigen nur wenn er “eigenbedarf” meldet und das wird auch geprüft ist nicht leicht ein vermieter zu kündigen weil er das haus verkauft.

9

Hallo!
Aus eigener Erfahrung weiß ich, das der jetzige Vermieter euch nicht kündigen darf!
Der neue kann euch zwar wegen Eigenbedarf kündigen allerdings sind da mindestens 6 Monate Kündigungsfrist!
Je nach dem wie lange ihr da wohnt noch länger!
Wenn es dann spruchreif ist könnt ihr immernoch mit dem neuen Vermieter reden das ihr zum xx.xx.2020 ein neues Haus habt und ob er euch bis dahin dort wohnen lasst.
In unserem Fall waren wir der neue Vermieter und wir haben der Familie von uns aus gleich mehr Zeit eingeräumt weil wir wussten wie schwierig es ist ne neue Wohnung zu finden...

10

Also kündigen kann der Vermieter euch nicht automatisch durch den Verkauf, weil das Mietverhältnis auch bei einem Verkauf weiter besteht. Wenn der neue Eigentümer euch kündigt wegen Eigenbedarf, könnt ihr dieser Kündigung widersprechen (§ 574 BGB). Als „Härte“ gilt auch eine (fortgeschrittene) Schwangerschaft.
Insofern solltet ihr vielleicht den aktuellen Vermieter schon mal darauf ansprechen und ankündigen, dass ihr einer evtl. Kündigung durch den neuen Eigentümer widersprechen würdet.

14

Sie ist in der 32. SSW, wenn die Kündigung wegen Eigenbedarf kommt, dann ist das Kind längst da! Und eine fortgeschrittene Schwangerschaft ist nicht zwangsläufig gleich ein Härtefall. Da muss man noch zusätzlich nachweisen, dass man zwar Ersatz gesucht aber nichts gefunden hat,... Oder der Vermieter muss dann den Umzug bezahlen, wenn man nichts belastbar ist. Aber es ist nicht so, dass man dann nicht ordentlich wegen Eigenbedarf gekündigt werden kann. Weiß ich aus persönlicher Erfahrung aus dem Familienkreis. Da musste sogar noch in der Schwangerschaft umgezogen werden.

Und den aktuellen Vermieter geht das gar nichts an, das ist dann ne Sache zwischen dem neuen Vermieter und den Mietern. Der aktuelle Eigentümer muss mit Mietverträgen verkaufen, der neue kauft das Objekt inkl. Verträgen und den daraus resultierenden Risiken. Das ist ja dann eingepreist.

17

Das ist grundsätzlich eine Entscheidung im Einzelfall. Ich weiß aber aus der Praxis von Richterkollegeb, dass eine fortgeschrittene Schwangerschaft häufig Beachtung durch den Richter findet. Aber du hast Recht, es fließen durchaus noch andere Aspekte- wie die Möglichkeit einer Ersatzbeschaffung- ein.
Stimmt auch, dass es den jetzigen Vermieter rechtlich nicht interessieren braucht. Aber den neuen kennt sie noch nicht und daher würde ich es dem jetzigen sagen, der hat dann nämlich bei einem eventuellen Verkauf Kenntnis davon, dass die Verwendungsmöglichkeiten für dein neuen Eigentümer vorerst eingeschränkt sein könnten, was er dann einem Käufer auch offenlegen müsste.

Tatsächlich dürfte hier aber wohl insgesamt die Zeit für die Fragestellerin spielen, weil sich alles sicher eh eine Weile hinziehen wird.

weitere Kommentare laden