Bad falsch geplant/ausgeführt?!

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Hallo Liebe Urbianer,

ich habe folgendes Problem:
Wir waren gestern bei der Vor-Abnahme unserer neuen Wohnung (Neubau).
Dabei ist uns aufgefallen, dass die Dusche falsch ausgeführt wurde, und zwar:
Die Dusche sollte eigentlich 90x90 sein.
Nun ist sie auf einer Seite (wo das Fenster angrenzt, nur ca.83cm) man hat die Wand zwischen Küche und Bad wohl Richtung Bad gezogen, statt Richtung Küche- also die Küche sollte eigentlicj kleiner werden (s.Plan)
Im Plan ist nach „Sonderwunsch wand verschoben Richtung Küche“ die Dusche immernoch bei 90x90. Nun kann man die Dusche aber nicht größer machen, da das Fenster angrenzt. Die Fliesen (Fugen) wurden aber so verlegt für eine 90x90 Dusche. Die Duschkabine ist noch nicht angebracht.
Wir haben das vor Ort angesprochen, aber nicht so genau, da ich die Pläne nicht zur Hand hatte. Der Architekt war in dem Moment überfordert. Der Bauträger sagte, man müsse das nochmal überprüfen, Pläne anschauen usw.
Echt blöder Fehler. Da die Dusche nun ziemlich klein ist- weil auch auf der anderen Seite die Dusche wegen anderen Fehler bei 85cm ist. Wenn die Duschtür angebracht wird, wird sie noch kleiner.
Ich werde am Montag den bauträger anrufen und genauer darüber reden. Aber:
Was kann man da denn machen? Habe ich Anspruch auf Änderung? -da kann ich mir aber nichts anderes vorstellen, als komplett die Wand kaputt zu machen und dann müsste man Parkettboden in Küche und Fliesen im Bad wieder neu verlegen usw. puhh echt schwierig. Ich hoffe, ihr könnt mir ein Pasr Tips geben.

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Wenn ihr Zeit habt, könnt ihr die Abnahme verweigern und auf Änderung bestehen. Ob das dann nachher gut aussieht und auch gut geht wegen der Fußbodenheizung, die ja auch versetzt werden muss, ist die Frage.

Ich würde eine ordentliche Minderung verlangen.

Unsere Dusche ist nur 80x80 geworden und ist undicht, weil eine Wanne schief eingebaut wurde anstatt Fliesen und wir sind seit fast 3 Jahren vor Gericht, haben aber noch deutlich schlimmere Mängel. Nur wegen der Dusche würde ich das nicht machen.

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Steht irgendwo auf den Plänen ein Hinweis ob Rohbaumaße oder Fertigmaße?

Rausreißen, Wand versetzen wirst du nicht durchsetzen können, solltest du die Abnahme verweigern.
Die Verhältnismäßigkeit fehlt. Sieht man als Bauherr anders. Aus dem Grund müssen wir mit unserem Boden leben

Ist die Wand zwischen Badewanne und Dusche schon gebaut?
Die weglassen und durch Glas ersetzen könnte ein paar Zentimeter bringen

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Wie weit ist die Wand für die Vorwandinstallation? Evtl die schmäler bauen. Nach Plan sind das 20 cm.

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Die Wand steht schon, es ist alles gefliest und fertig - nur eben nicht planmäßig

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Laut den Plänen sind die Sonderwünsche klar definiert. Danach wurde nicht gebaut. Habt ihr Geld damals für die Umplanung bezahlt?

Folgende Möglichkeiten gibt es:
Du bestehst auf Änderung gemäß den Plänen - evtl Rechtsstreit und der Fertigstellungstermin verschiebt sich

Du akzeptierst es gegen einen Kaufpreisnachlass

Du lässt den Duschbereich umbauen und zwar verlängert bis zum Wandende und um die Ecke. Da müsste dann nur das Bad umgebaut werden, aber die Dusche ist dafür groß. Ein Fenster im Duschbereich ist kein Problem. Es muss nur richtig angedichtet werden.

1- 2 cm Unterschied können durch Materialaufbau usw. schon passieren und liegen in der Toleranz (zB. 88/89 statt 90/90). Bei euch würde ich aber nicht mehr von Toleranz sprechen. Vielleicht kann man auch prüfen ob man die Vs verkleinern kann oder die ganz weg kann um Raum zu gewinnen. Auch hier würde ich nach einem Nachlass fragen.

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Hi,

" Ein Fenster im Duschbereich ist kein Problem."

Könnte eines werden, wenn dann das Fenster nicht mehr zu öffnen ist...

Und ich will niemanden haben, der von außen, trotz Milchglasscheibe sieht, wie ich innendrin dusche...

LG, Pureheart

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Na das Fenster ist ja nicht genau in dem Bereich, in dem man steht und duscht, sondern im weiteren Spritzbereich. Es ist ja eh da, wo man nackt dran vorbei läuft, man zieht sich ja nicht in der Duschkabine aus ;-)

Klar, dass sich das Fenster dann trotz größerer Glasabtrennwand noch öffnen können muss, sollte geprüft werden.

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Ich würde auch eine Walk-Inn Dusche draus machen, also den Duschbereich verlängern bis zur Wand gegenüber. Dann keine Glastür, sondern nur eine Scheibe mit einer Durchgangsöffnung dort, wo eigentlich der Heizkörper gewesen wäre.

Dafür müssen nur die Fliesen- und Abdichtungsarbeiten geändert werden. Was für den Bauträger der kleinere Schaden sein dürfte als alles zu ändern.

Würde dann natürlich darauf bestehen, dass ihr keine weiteren Kosten habt, sondern eher verlangen, dass euch die Kosten für die Sonderwunschplanung im Bad erlassen werden, die Mehrkosten für die größere Duschabtrennung auf seine Kosten gehen und vielleicht noch was anderes verhandeln. Einen flächenbündigen Spiegel über der Vorwandinstallation komplett so breit wie die ganze Wand (Waschbecken bis Wanne) oder was ihr halt gern noch hättet an Ausstattung.

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Dann ist aber dS Fenster hinter der Dusche und das gesamte Bad hat nichts mehr vom Fenster?

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Verstehe ich nicht?! Wäre doch ne Glasabtrennung...

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Hallo,

Dokumentiert auf alle Fälle erstmal alles schriftlich, auch Gespräche, mach Fotos etc.
Ich hoffe ihr habt eine Rechtsschutz? Die auf alle Fälle schonmal kontaktieren.

Das ist auf alle Fälle ein Baumangel.
Die Wand wieder rausreisen etc wird sicher nicht unbedingt stattfinden, leider wird das bestimmt auf ein Kompromiss auslaufen? Lässt euch Vorschläge geben vom Bauträger, auch diese am besten schriftlich und lehnt es ab wenn es ein bescheidener Kompromiss ist.
Eine Möglichkeit den Preis zu mindern gibt es auch immer, dann könntet ihr euch anschließend mit einem Klempner o.ä. Selber noch drum kümmern, weiß nicht ob man das will 😅

Überlegt euch was für euch eine gute Alternative wäre, lasst euch nicht abwimmeln, dokumentiert alles und hol dir Rechtshilfe falls die nicht kooperieren.

Viel Erfolg.

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Es ist ein Planungs- und Ausführungsfehler, ein Baumangel ist es nicht. Ein Mangel bedeutet, dass etwas technisch nicht einwandfrei ausgeführt ist.

Aber ja, im Grunde hast du recht. Jetzt schon einen Abwakt zu konsultieren halte ich für verfrüht, der Bauträger hat ja selbst schon gesagt, dass er nochmal prüft.

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"Jetzt schon einen Abwakt zu konsultieren halte ich für verfrüht, der Bauträger hat ja selbst schon gesagt, dass er nochmal prüft."

Im unteren Teil steht doch "holt die Rechtshilfe falls er nicht kooperiert" - zwischen er prüft das und er behebt das liegen manchmal Welten 😉
Im oberen Teil steht dass die schonmal Rechtsschutz kontaktieren soll, hier gibt es häufig telefonische Vorauskünfte um schonmal zu wissen inwiefern man im Recht ist. Das heißt ja nicht dass die gleich einen Anwalt einschalten sollen.
So lässt es sich aber leichter durchsetzen bzw besser die Gespräche führen, man wirkt etwas selbstbewusster wenn man im Hinterkopf hat dass man rechtlich so vorgehen kann bzw darf 😉 macht beim Bauträger schon einen anderen Eindruck wenn er merkt dass die TE genau weiß was ihr Recht ist und es durchsetzen will👆

Gut, meinetwegen falsche Ausführungsplanung, danke für die Korrektur 😉

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Und, was kam beim ersten Gespräch raus?

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Mal ne andere Frage, warum läuft da eigentlich ne 25cm hohe Vorwandinstallation am Fenster entlang? Was für Leitungen sind da drin? Diese bodennahen Kästen macht man heut gar nicht mehr, wenn es nicht unbedingt sein muss. Sieht ja auch ziemlich blöd aus.

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Ich weiß garnicht wieso. Haben das so hingenommen und nicht weiter gefragt.
Nur die Wand zwischen Wanne und Dusche war ein Sonderwunsch. Wir haben es in unserer jetzigen Wohnung auch so, es gefällt
so besser als mit einer Glasabtrennung.

Ich habe dem Bauherrn eine Mail geschrieben, mit allem was mir an Fehlern aufgefallen ist, und deutlich gemacht, dass wir das so nicht akzeptieren. Und danach auch telefoniert. Er wollte das ganze an den Architekten/Bauleiter wieterleiten und um Stellungnahme bitten. Danach will er sich melden. Wir warten drauf... die überlegen sicj grad wohl, was da schief gelaufen ist und wie sie es beheben könnten??

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Dann bin ich gespannt, was sie dir vorschlagen. Ist das ein großer Bauträger?

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