keine Betriebskostenabrechnung

Hallo in die Runde,
ich bin vor 2,5 Jahren in eine kleine Wohnung gezogen. Die Vermieterin war mir sehr sympathisch, Französein, so alt wie ich. Allerdings sehe ich mit der Zeit, dass sie sehr überfordert ist mit dem ganzen Drum und Dran.
Sie hat vor meinem Einzug die Küche fliesen lassen. Eine Fliese ist nach 1 Jahr leicht gesprungen. Das hab ich ihr sofort mitgeteilt. Weil es die Fliese vorm Herd ist, gleich im Eingangsbereich, war mir klar, dass der Schaden durch Belastung mit der Zeit nicht besser wird. Sie hätte sicher auch, das hab ich ihr erklärt, die Firma um Nachbesserung bitten können. Sicherlich war da der Untergrund nicht gut gearbeitet u daher hätte es Kulanz geben können. Es liegen noch Fliesen im Keller, die passende Fugenmasse ebenso.
Nichts passiert. Mittlerweile ist die Fliese daneben auch kaputt und besteht teilweise nur noch aus kleinen Scherben.

Außerdem hab ich bisher noch nicht eine Betriebskostenabrechnung gesehen. Manche wären darüber froh, aber ich denke, dass ich sehr ausreichend Nebenkosten zahle, mit Tendenz zu höheren Nebenkosten als tatsächlichem Verbrauch. Es ist doch ihre Pflicht, das abzurechnen? Ich hatte sie darauf schon hingewiesen, da meinte sie, sie sei jetzt nach Frankreich gezogen und mit ihren 2 kleinen Kindern mittlerweile allein erziehend. Dieses Jahr schaffe sie das daher nicht. Öhm, ja. Alleinerziehend bin ich auch, und krieg die Sachen geregelt, die nunmal zu regeln sind. Ich hatte ihr empfohlen, mit diesem Abrechnungskram doch lieber die Hausverwaltung zu beauftragen. Bisher keine Reaktion (war vor 8 Wochen).

Bei der Fliesensache werde ich ihr vorschlagen, einen Fliesenleger zu beauftragen und die Kosten dann von der Miete abzuziehen. Hoffe, dass sie darauf reagiert. Muss echt gemacht werden, hier liegen ständig Fliesenscherben rum. Als Barfußläufer kein Zustand.

Aber bei den Nebenkosten? Einfach drohen, keine Nebenkosten mehr zu zahlen, bis sie das auf die Kette bekommt? Ich möchte es mit ihr nicht verscherzen, mag die Wohnung auch gern. Aber das geht doch allein rechtlich schon nicht, richtig? Und wenn ich zu viel Betriebskosten zahle, ist das ja nicht das Geld, was sie sich einstecken kann.
Wie würdet ihr euch verhalten? Die Kommunikation mit ihr ist megaschleppend. Bekomme manchmal erst nach Monaten eine Antwort. Eine aktuelle Telefonnummer von ihr hab ich nicht und hab auch keinen Bedarf, viel Telefonkosten zu verbraten, weil sie sicher in Frankreich nur ein Handy hat.
LG, palo

1

Mit den Fliesen kann ich dir nicht weiterhelfen, aber deine Idee mit dem umlegen der Reparaturkosten auf die Miete würde ich ihr mal vorschlagen.

Wegen der Nebenkosten, in meiner 2 Wohnung war es so, ich habe damals eine pauschale an den Vermieter bezahlt, habe so viel kaltes Wasser und Heizung benutzen können wir ich wollte (Warmwasser ging über den Elektrobäuler also Strom) dafür hab ich aber auch keine Abrechnung bekommen.
Was steht denn im Mietvertrag?

3

Danke für deine Nachricht.
Im Mietvertrag ist festgelegt, dass Nebenkosten abgerechnet werden. Deine Regelung mit der Pauschale kenne ich nicht. Wir haben eine Heizungsanlage im Keller, geht nicht über den Boiler. Meine Vermieterin ist daher in der Pflicht, die Nebenkosten abzurechnen.

2

Als erstes schreibst du einen Brief an deine Vermieterin und setzt ihr eine Frist zur Beseitigung der Mängel (hier Fliesen). Hält sie diese Frist nicht ein, dann geht es wie unten in den Links ausgeführt weiter. Reden hilft nicht, diese Sachen müssen schriftlich gemacht werden.

https://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/ersatzvornahme.html

https://www.bmgev.de/mietrecht/musterbriefe/detailansicht/article/maengel-ersatzvornahme.html

Zu den Betriebskosten:

Vermieterin anschreiben und Frist zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung setzen. Gleich mit reinschreiben, dass du die Betriebskostenvorauszahlung ab Frist einstellst wenn bis dahin keine Abrechnung eingetroffen ist.

https://www.anwaltsregister.de/Rechtsfragen/Vermieter_erstellt_keine_Betriebskostenabrechnung_Was_kann_man_als_Mieter_tun_wenn_der_Vermieter_ueber_die_Betriebskosten_nicht_abrechnet.d1023.html

Anders geht es nicht.

4

Brief muss ich durch Mail ersetzen, da ich ihre Adresse gar nicht habe ... Sollte ich mal anfordern. Falls hier mal Land unter ist, irgendwas mit der Wohnung oder ich doch mal Wohnung kündige, aus welchen Gründen auch immer, ist ja die Anschrift der Vermieterin gar nicht so verkehrt. Nicht mal die Hausverwaltung hat die aktuelle Adresse von ihr ... Sehr verpeilt, die Frau.

Dann werd ich wohl mal den offiziellen Weg gehen, danke für die Links. Anders scheint sie sich nicht bewegen zu wollen/zu können.

5

Ist sogar ganz klar im Mietvertrag geregelt, lese ich gerade:

"Über die Vorauszahlung für die Betriebskosten ist jährlich einmal durch den Vermieter oder Verwalter abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald dem Vermieter/Verwalter die zur Abrechnung notwendigen Unterlagen vorliegen."

Ich setze ihr eine Frist bis Mitte Februar 2019, dann stelle ich die Zahlung der Nebenkosten ein.

Auch zu der Beseitigung von Mängeln steht im Vertrag, dass ich der Vermieterin den Schaden anzeigen muss, Frist setzen. Wenn sie nicht reagiert, Schaden beheben lassen und Rechnung von Vermieterin zahlen lassen. Da ich ihre Reaktionsfreudigkeit kenne, werde ich es besser gleich von der Miete abziehen (das kündige ich ihr aber auch an). Sonst warte ich ne Ewigkeit.

Leider habe ich nur ihre Mailadresse. Aber das sollte ja auch reichen.
Danke für euren Zuspruch. Ich hasse es ja, das Gefühl zu haben, jemanden zu etwas drängen zu müssen, was er eigentlich von allein zu tun hat. Und dann das Gefühl zu haben, dem anderen ne Pistole auf die Brust zu setzen, auch wenn das mein Recht ist. Hilft aber nix. Das Geld steht mir ja zu und die zersplitterten Fliesen gehen eindeutig auf einen Pfusch am Bau zurück und sind nicht durch mich verschuldet.

6

Du solltest bei der Reparatur erst die Frist setzen und agieren, wenn diese verstrichen ist. Andernfalls könntest du rechtlich auf den Kosten sitzen bleiben und sie kann deine Miete voll einfordern, da bei Handwerkern das Bestellerprinzip gültig ist – heißt derjenige der beauftragt bezahlt auch, außer er ist im Recht. Das bist du nur bei nicht eingehaltener Frist. Mein Tipp: Lasse dich dazu vom Mieterbund beraten.

7

Du kannst die Adresse deiner Vermieterin beim Grundbuchamt erfragen.

weitere Kommentare laden