Abrechnung Heizkosten ohne Ablesung

Hallo, ich habe folgende Frage. Die neue Hausverwaltung für unser Haus hat jetzt die Heiz-/Betriebskostenabrechnung für 2017 gestellt. Darin enthalten ist eine ziemlich hohe Heizkostenabrechnung, die allerdings auf keiner vollständigen Ablesung basiert. Der Gaszähler für das gesamte Haus, welcher sich Keller befindet, wurde die letzten Male Anfang 2014 und danach erst wieder Anfang 2018 abgelesen. Nun wurde der Verbrauch dieser 4 Jahre einfach durch 4 geteilt und entsprechend für das Jahr 2017 1/4 des gesamten 4Jahres Verbrauch abgerechnet und als Gesamtkosten allen Mietern in Rechnung gestellt. Die Hausverwaltung ist erst seit ca. Mitte 2017 für das Haus zuständig, also nicht für die fehlenden Ablesungen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 verantwortlich. Wir Mieter aber ja auch nicht. Keiner weiß also, wie hoch der Verbrauch für das abgerechnete Jahr 2017 wirklich war. Ist es da überhaupt rechtens, dass die Hausverwaltung die Heizkosten auf diese Art abrechnen kann? Es war ja sicher für den Vermieter immer möglich, sich den Zugang zum Gaszähler zu verschaffen und jedes Jahr abzulesen/ablesen zu lassen. Offensichtlich wurde dies verschlampt.
Ich danke bereits für hilfreiche Antworten.

Gruß tirron

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Hallo,

schwierig zu sagen. Ich habe mal gelesen, dass der Vermieter Verbrauchskosten schätzen darf, wenn er aus einem ihm nicht zu vertretenden Grund nicht korrekt messen konnte, z.B. weil die Zähler kaputt waren, oder er zum Ablesen nicht in die Wohnung kam, weil der Mieter den Zutritt verweigerte.

Nimm doch einfach die Abrechnung und wende dich an den Mieterschutzbund. Die können sicherlich auch überprüfen ob die Abrechnung der Höhe nach überhaupt realistisch ist.

Gruß Ronny

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Selbst wenn der Vermieter nicht abgelesen hat, so hat doch sicher der Gasversorger abgelesen und Jahresabrechnungen erstellt. Das würde ich mit der Hausverwaltung erstmal besprechen.

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Nein, es wurde tatsächlich in den Jahren 2015, 2016 und 2017 keine Ablesung am Hauptgaszähler des Hauses durchgeführt und deshalb der Verbrauch dieser 4 Jahre einfach durch 4 geteilt und für das Jahr 2017 in Rechnung gestellt.
Da dieser Zähler ja keiner in den Mieterwohnungen ist, sondern sich zentral im zugänglichen Keller befindet (auch nicht kaputt war o.ä.) gehe ich von einem Versäumnis der Ablesung aus.

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Ich verstehe das Problem nicht.
2014 stand der Zähler bei 200 und 2018 steht der Zähler bei 300.
Dann müssen 100 bezahlt werden.
Wenn man es nicht besser weiß, dann sind das 25 pro Jahr.
Das Gas wurde verbraucht, das ist doch unstrittig, oder?

Eventuell wurde in Jahren zuvor zu wenig abgerechnet ... das wird nun in 2018 ausgeglichen und mit abgerechnet. Ich sehe da kein Problem.

Hast Du Zugang zum Gaszähler?
Sofern der Stand zur Abrechnung in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt ist, würde ich die beiden Werte mal vergleichen und bei großen Differenzen mit dem Vermieter sprechen wollen.

Auf dem Gaszähler steht auch meist das Einbaudatum drauf.
Bilde einen Durchschnitt für ein Jahr und prüfe das gegen den abgerechneten Wert.

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Es wurde für die Mieter für die Jahre von 2010 bis 2015 gar keine Abrechnungen erstellt. Wieso auch immer nicht....
Was für mich aber eben nicht klar ist, deshalb ja meine Ausgangsfrage, ob man so einfach als Vermieter/Hausverwaltung im Recht ist, wenn man, obwohl der Hauptgaszähler im Hauskeller zur klaren Ablesung erreichbar war, einfach rechnerisch den Gesamtverbrauch von vielen zurückliegenden Jahren ohne jährliche Ablesung auf ein Jahr (gemittelt) herunterrechnen kann. Es ist ja kein tatsächlicher Jahresverbrauch für das Jahr 2017 abgelesen worden, sondern eben nur per Mathematik ermittelt.
Es ist nicht die Schuld der Mieter, dass die Jahre zuvor nicht abgelesen wurde. Und nun soll für die Heizperiode des Jahres 2017 eine Summe durch die Mieter bezahlt werden, die eben nicht die absolut realistische ist, weil z.B. der letzte Winter wärmer als in den Jahren zuvor war.
Also ich versuche nur herauszufinden, ob man auf diese (nur rechnerische bzw. auf Schätzung basierende) Art und Weise rechtmäßig eine Abrechnung erstellen kann.

Wahrscheinlich ein Fall für einen Spezialisten für Mieterecht....

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Keine Abrechnung seit 2010 ... das kann doch nicht sein.
Oben schreibst Du 2015 bis 2017 gibt es keine Abrechnung ... auch nicht gut ... klingt auch unwahrscheinlich, aber unmöglich ist scheinbar nix.

Wie ist denn Deine Ausgangslage?
Wohnst Du da dauerhaft, oder bist Du nach 2010 oder 2015 eingezogen?
Wenn später zugezogen, wie wurden die Nebenkosten bei der Übergabe der Wohnung behandelt?

Natürlich kann man Verbrauch auch schätzen und hochrechnen.
Gasversorger machen es teilweise nicht anders und solange niemand der Abrechnung widerspricht, ist doch alles gut.

Warst Du inzwischen mal am Gaszähler und hast sowohl die Zählernummer als auch den tatsächlichen Zählerstand mit den Stand laut Abrechnung verglichen?

Welches Ziel verfolgst Du?
Das Gas wurde verbraucht. Es geht also in erster Linie darum, die Richtigkeit der Abrechnung zu prüfen.

Wenn Du daran Zweifel hast, würde ich Dir den Gang zur Verbraucherzentrale oder zum Mieterschutzbund empfehlen. kein Anwalt, falls Du den mit "Spezialisten für Mieterecht" meinst.

BTW: Auch Miterschutzbund und Co werden nach Zählerdaten und Ablesewerten fragen, da der Zähler ja frei zugänglich ist.

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Das ist ein Fall für einen Anwalt.