Anspruch auf größere Wohnung?

Ich wohne in Berlin in einer 30 qm Wohnung zusammen mit meinem Mann und bin in der 26.Ssw. die Wohnungssuche auf Grund der vielen Bewerber ist Horror und die meisten wollen keine schwangeren- schon bei der Besichtigung wird man schief angeschaut, zumindest meine Erfahrung.

Hat man bei der geringen Wohnungsfläche ein Anspruch auf eine größere Wohnung und wenn ja, wo muss ich mich da melden?

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Es kann diverse Gründe haben nicht genommen zu werden.
Das kann euer Einkommen sein, das Auftreten oder einfach ne Sache von Sympathie oder Antipathie.
Auf die Schwangerschaft würde ich es jetzt mal nicht schieben.

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Genau! Ist aber einfacher wenn die anderen die bösen sind 😂

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Richtig😁

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Ich beziehe kein Geld vom Amt....

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Von welchem Anspruch sprichst du genau? Bekommst du Leistungen vom JC? Selbst wenn ihr im leistungsbezug seid, heißt ein Anspruch auf größeren Wohnraum nicjt gleich das man ach eine größere Wohnung gemietet bekommt, wie du selbst weißt- ist der Wohnungsmarkt Ja aktuell ne Katastrophe...Ansonsten wenn ihr beide berufstätig seid und keine Unterstützung bekommen, besteht auch kein realer Anspruch in dem Sinne, der Eigentümer oder die Wohngesellschaft entscheidet da recht eigensinnig. Bin auch aus Berlin und höre bzw. lese das zum ersten Mal, dass man keine Schwangere die Wohnung vermieten möchte.. alles gute

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Wir arbeiten beide. Mir geht es nicht um finanzielle Unterstützung sondern das uch ein Recht auf eine größere Wohnung habe.

Wir bekommen nichts vom Jobcenter ider Amt.

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Wie erklärt, es gibt kein Anspruch. Das würde ja heißen das die Eigentümer und Vermieter verpflichtet werden könnten, und das wäre mir ganz neu. Arbeite selbst in einer Behörde. Was dir vielleicht helfen könnte wäre die degewo, wenn möglich besorg dir ein wbs bei euren jeweiligen Rathaus und dann kannst dort auf Wohnungen bewerben.

Ansonsten bleibt euch leider nichts anderes übrig, weil einen festen Anspruch das einem laut Gesetz so und so viel Wohnraum zustehen gibt es nur für alg2 und selbst da( deswegen hatte ich es erklärt heißt nicjt Anspruch = man kriegt auch eine größere Wohnung) freier Wohnungsmarkt halt...

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Uns half eine Genossenschaft. Da findet man immer passende Wohnungen, vorausgesetzt es gibt keine lange Warteliste.

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Ok danke😀

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Wo solltest du den Anspruch den geltend mache wollen?
Nein es gibt kein Recht auf eine Wohnung mit einer gewissen qm Größe.

Das obliegt immer noch dem Vermieter.

Dass man als Schwangere schlechtere Chancen auf ne Wohnung hat hab ich auch noch nicht gehört bzw mitbekommen. Und unser wohnungsmarkt in München ist noch schlimmer als der in Berlin.

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Das war ja meine frage: wo ich eventuell einen Anspruch geltend machen könnte.aber wie ich sehe, gibt es das nicht, außer natürlich man hat Hartz 4.. da kriegt man ja alles.
Okay also als normal Arbeiter keine Chance...schade.

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Käse. Auch im ALGII Bezug bekommst du die Wohnung nicht gestellt ;-)
Auch da musst du selbst aktiv werden und dich drum kümmern.

Neid nach unten. Wie ich es liebe :)

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Wenn es darauf Anspruch gäbe, gäbe es sicher weniger Vermieter!

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Gibt es nicht. Und auch Leute die ALGII beziehen müssen selber eine Wohnung finden.

Es kann unter Umständen leichter sein, wenn du einen WBS Schein hast, da solche Wohnungen halt für normal verdienende gar nicht zugänglich sind. Aber ob es das wert ist? Dann lieber einen Job haben..

Schau doch mal am Rand von Berlin und im Speckgürtel, sind auch aus Berlin und haben lange im Ludwig Hoffmann Quartier in Buch gelebt. Schöne Wohnungen, sehr sicher durch Pförtner am Gelände und fast nur Familien mit kleinen Kindern und Schwangere. Da werden immer wieder neuen Wohnungen fertig gestellt und man hat gute Chancen, wenn man selber eine junge Familie ist.

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Das mache ich! Danke 😚

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Den Anspruch gibt es leider nicht.

Ich habe jedoch auch schon öfter mitbekommen, dass Schwangere oder Familien mit kleinen Kindern bei bestimmten Vermietern (meist aber Privatvermieter) keine Wohnung bekommen. Die meisten Gründe sind, dass Kinder zu laut sind und andere stören könnten und dass man Familien meist schlechter aus einer Wohnung bekommt, weil die bei Gericht mehr Chancen haben.

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Hallo,

Berlin - Pro Person sollen neun Quadratmeter bereitstehen - für Kinder sechs Quadratmeter. Einzelne Wohnräume können sechs Quadratmeter - für Kinder vier Quadratmeter - haben, wenn genügend Nebenräume gemeinsam benutzbar sind. Die zuständige Behörde - das Bezirksamt - kann die Räumung wegen Überbelegung vom Verfügungsberechtigten verlangen (derjenige, der den Mietvertrag unterschrieben hat) oder von den Bewohnern. Der Zeitpunkt des Einzugs und familiäre sowie persönliche Verhältnisse werden berücksichtigt.
https://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-gebrauch/367-ueberbelegung-mietwohnung-kuendigung.html

Wenn eine Wohnung überbelegt ist, darf ein Vermieter kündigen. Mit dem Kündigungsschreiben könntest du dann wegen drohender Wohnungslosigkeit zum Sozialamt und dort würdet ihr dann eine Notunterkunft bekommen. Und diese ist dann oft kleiner weil öffentlich. Wer will das schon?
Es gibt keinen Anspruch aber eine indirekte Verpflichtung sich eine entsprechend große Wohnung zu suchen.

Gruß Sol