Werksmietwohnung, Kündigung?

Bei uns ist es etwas kompliziert, da wir quasi 2 Vermieter haben. Wir wohnen in einem 2 Familienhaus oben drin. Unten sind die alten Vermieter. Unsere Wohnung hat 5 Zimmer, eigentlich ursprünglich 2 Wohnungen mit 2 Küchen und möbliert. Seit 12 Jahren ist diese Wohnung so möbliert an meinen Arbeitgeber vermietet, seit dem 01.09. wohne ich dort mit 3 Kindern. Da hier ein Ferienort ist, ist normaler Wohnraum sehr rar und sehr teurer.
Jetzt meinten die alten Vermieter, wir könnten nur für 1 Jahr dort wohnen, da sie das Haus eventuell verkaufen möchten. Wie ist das dann mit Kündigung? Kann uns die Wohnung einfach so gekündigt werden? Was machen wir, wenn wir keine angemessene Ersatzwohnung finden?

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Bitte schnapp Dir den Mietvertrag und geh mit diesem speziellen Fall zum nächsten Mieterverein, was hier rechtens ist und was nicht. Du brauchst ja schnelle Klärung. LG Moni

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Beim Verkauf vermieteter Immobilien tritt der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverträgen ein.

Es gilt der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 Absatz 1 BGB). Bevor eine Eigennutzung in Betracht kommt, muss dem Mieter gegenüber erst eine Kündigung ausgesprochen werden.

Dies muss Dein Vermieter schriftlich machen !

Mieter, die bereits vor der Umwandlung in Wohnungseigentum Mieter waren, haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 577 BGB für die gemietete Wohnung.

Der Mieter hat außerdem einen erhöhten Kündigungsschutz gegenüber dem Erwerber. Dieser darf das Mietverhältnis erst nach einer Sperrfrist von mindestens drei Jahren wegen Eigenbedarf oder angemessener wirtschaftlicher Verwertung kündigen.

Da Du eigentlich nur "Untermieter" bist, müsste sich der eigentliche Mieter (Dein Arbeitgeber) darum kümmern...oder habe ich das falsch verstanden?

(Quelle:https://www.makler-vergleich.de/immobilien-verkauf/hausverkauf/hausverkauf-was-beachten/hausverkauf-mit-mietern.html )

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Habe Mr jetzt mal den Mietvertrag vom Arbeitgeber angesehen. Da wird auch immer wieder auf die gesetzlichen Bestimmungen und die Kündigungsgründe wie Eigenbedarf und wirtschaftlicher Schaden eingegangen. Keine besonderen Klauseln... Ich kam noch nicht dazu, bie unserer Rechtschutzversicherung nachzufragen. Aber der Arbeitgeber hat mich beruhigt, dass wir nicht einfach mal schnell auf die Straße gesetzt werden können. Ende April sind es 5 Jahre, dass der Arbeitgeber die Wohnung angemietet hat, dann verlängert sich die Kündigungsfrist schon auf 6 Monate.
Es ist hier halt schwierig, angemessenen Wohnraum (mit 3 Kindern) zu finden, da wir ein Touristenort sind mit vielen Ferienwohnungen und wenigen normalen Mietwohnungen. In 2 1/2 Jahren hätten 2 Kinder ihren Schulabschluss und würden weg ziehen (alle Uni's sind weit weg). Dann wäre eine Wohnungssuche leichter.

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Ich drücke Dir und Deiner Familie auf jeden Fall alles was nach Daumen aussieht !!!

Hat sich zwischenzeitlich schon etwas (positives) ergeben?

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