Nebenkostenerhöhung

Hallo,

vlt kann mir jemand helfen. Mein Freund wohnt alleine in einer Wohnung seit einem Jahr. Die anderen Mieter haben sich beschwert, dass ich zu oft da bin und ich einen Schlüssel besitze. Der Vermieter hat daraufhin die Nebenkosten erhöht. Dabei bin definitiv besuchen. Ich bin niemals 6 Wochen am Stück bei ihm und mein Alltag spielt sich bei mir zu hause ab.. duschen, lernen, kochen nach dem Arbeiten zu mir nach Hause. Jetzt hat sie aufeinmal schon wieder die Nebenkostenerhöht ohne Grund und ich wette alle Mieter im Haus haben keine Erhöhung bekommen.. Die Nebenkosten werden auf die Wohnungen verteilt mit der Anzahl lebender Personen drin. Mein Freund besitz keine eigene Wasseruhr. Eine nachvollziehbar Nebenkostenabrechnung hat er auch noch nie bekommen.

Darf Sie das ?

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Einsicht fordern! Dazu ist der Vermieter verpflichtet. Dann Einspruch schriftlich und ich an deiner Stelle würde für eine gewisse Zeit aufschreiben wie oft du dort bist.

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Erster Schritt ist eine Einsicht in die Abrechnung zu fordern! Dann könnt ihr weiterschauen.

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Guten Morgen,

folgenden Auszug habe ich auf Anwalt.de gefunden:

..., um die Nebenkosten erhöhen zu dürfen, muss der Vermieter zuvor eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung erstellen und an den Mieter versenden. Der Vermieter ist aber auch berechtigt, die Erhöhung gleichzeitig mit der Zusendung der Nebenkostenabrechnung an den Mieter zu überreichen. Die Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung selbst erfolgt mittels einfachem Schreiben an den Mieter. Eine Begründung der Erhöhung ist nicht vorgeschrieben und daher auch nicht notwendig. Auch einer Zustimmung des Mieters bedarf es für die Wirksamkeit der Erhöhung nicht. Die Änderung der Vorauszahlung wird zwei Monate nach Zugang der Erklärung wirksam.

Hier etwas zur Erhöhung selbst:
... der Vermieter ist berechtigt, die monatlichen Vorauszahlungen einseitig zu erhöhen. Gemäß § 556 Abs. 3 S. 1 BGB darf der Vermieter nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit eine Summe festlegen, welche den voraussichtlichen jährlichen Nebenkostenverbrauch der Mietwohnung ungefähr abdeckt.

Stellt sich aber heraus, dass die Summe der monatlichen Vorauszahlungen nicht ausreichend ist und zu einer Nachzahlung des Mieters führt, kann der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen um 1/12 des Nachzahlungsbetrags aus der letzten Nebenkostenabrechnung erhöhen.

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Ich würde mal beim Mieterbund nachfragen. Die haben auch Notfallsprechstunden falls du kein Mitglied bist. Oder besser noch er hat eine Mietrechtschutz.
Bei meinem Opa wurden die NK über die Wohnungsgröße umgelegt. Der hatte auch keine Wasseruhr.
Wenn du häufiger da bist haben die anderen Mieter vielleicht angst sie müssten deinen Verbrauch auch zahlen. Vielleicht kannst du auch mal beim Vermieter nachfragen und die Situation erklären. Ansonsten rechtlich vorgehen.

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Hallo

Was beeinhalten die NK bei euch?

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Hallo,

#ich wette alle Mieter im Haus haben keine Erhöhung bekommen.#

Klar, mit Sicherheit nicht.
Das mit den Nebenkosten hast du nicht verstanden.
Die werden nicht erhöht, sondern verteilt.

Du verursachst also Kosten, die die anderen Mieter bezahlen sollen. Die sind da sicher nicht erfreut.

freundliche Grüsse Werner

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Kosten entstehen nicht allein deswegen, weil man Besuch bekommt. Sind die NK TATSÄCHLICH gestiegen, oder wird das allein wegen den Besuch VERMUTET?
Aus Rücksicht auf die Mitbewohner tät ich den Verbrauch nicht unnötig in die Höhe treiben, den Besuch selbst würde ich mir aber nicht vorschreiben lassen.

Und die Nachbarn wußten ja wohl bei Abschluss des Mietvertrages, wie die Nebenkosten ermittelt werden. Wenn denen das plötzlich nicht mehr passt, sollen sie beim Vermieter eigene Wasseruhren fordern, oder ausziehen.

Und was den Vermieter abgeht, halte ich es wie bei Ebay: Wer Forderungen erhebt, soll nachweisen, dass er darauf auch Anspruch hat. In diesem Fall durch einen Nebenkostenabrechnung.

Meine Meinung...

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Was heißt eine "nachvollziehbare" Nebenkostenabrechnung hat er nie bekommen? Hat er gar keine bekommen oder hat er sie nicht verstanden?

Wenn er nie eine bekommen hat, dann muss er sie anmahnen. Bekommt er dann keine, hat er das Recht, die Nebenkosten einzubehalten § 273 BGB - Zurückbehaltungsrecht. Er kann auch Klage einreichen.