Mietvertrag

Guten Morgen ihr lieben?
ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir vllt ein wenig weiterhelfen.

Mein Freund und ich wollen demnächst (schauen gerade nach Wohnungen haben aber noch nichts festes) in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Momentan wohnen wir auch schon zusammen allerdings ist es SEINE Wohnung.

Jetzt zu meiner Frage.
Ist es immer noch so, dass der der zuerst den Mietvertrag unterschreibt für alles haftbar gemacht wird?
Also sprich wenn ich zuerst unterschreibe und mein Freund als zweites, dass die Wohnung dann praktisch mir ist und ich mehr rechte habe? Ich ihn dann raus schmeißen könnte im Falle einer Trennung?

Ich finde wenn wir beide unterschreiben dann ist es UNSERE Wohnung. Sprich wir beide entscheiden über die Wohnung und falls es mal zur Trennung kommen sollte dann muss man sich einigen wer die Wohnung behält und der der auszieht hat auch drei Monate Kündigungsfrist bzw. Bleibt solange mit in der Wohnung bis eine neue Wohnung gefunden wurde. Keiner muss dann auf der Straße leben.

Mein Freund macht sich da so seine Gedanken :/. Kann ich auch iwo verstehen. Wir sind glücklich und gehen beide davon aus, dass es zwischen und hält sonst würden wir nicht zusammen ziehen wollen. Allerdings ist es so, dass er immer jemand ist der auch Plan B hat wenn Plan A nicht funktioniert. Seine Angst ist, dass falls es doch mal aus irgend einem Grund zur Trennung kommen sollte er ohne Wohnung da steht weil er sonst niemanden mehr hat wo er hin könnte. Ich könnte für den Übergang bis ich ne neue Wohnung hätte zu meinen Eltern oder zu Freunden.

Ich möchte ihm die Angst einfach nur nehmen, da er wie gesagt ein Mensch ist der sich auch, dass was wäre wenn vor Augen hält und da gerne schon immer die passende Lösung parat hat.

Ich hoffe mir kann jemand helfen was es mit den Unterschriften auf sich hat ob es wirklich so wichtig ist wer wann wo unterschreibt?

Danke schonmal für eure Antworten :)

Lg & einen schönen sonnigen Donnerstag :)

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Es spielt keine Rolle, wer 5 Minuten früher unterschreibt und wer danach.
Ihr unterschreibt zusammen, also ist es EURE Wohnung und keiner hat mehr Rechte als der andere. Ihr habt aber auch Beide dieselben Pflichten.

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So sehe ich es nämlich auch.

Es ist dann UNSERE Wohnung und jeder hat die selben rechte genauso wie die selben Pflichten.

Ich war nur wegen dem Beispiel (was ich unten in der Antwort geschrieben habe) etwas verunsichert. Da ich es bei ner Freundin nicht verstanden habe warum sie direkt raus musste obwohl sie beide unterschrieben haben und es die gemeinsame Wohnung war.

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Hallo,

es hat nur bei Geschäftsbriefen eine Bedeutung: links der Herr, rechts der Knecht.

#Ist es immer noch so, dass der der zuerst den Mietvertrag unterschreibt für alles haftbar gemacht wird?#
Ja, das ist immer noch so.
Allerdings wurde am 01.01.1872 eingeführt, dass auch der zweite für alles haftbar gemacht werden kann. Das ist also bereits seit 146 Jahren so.

#dann muss man sich einigen wer die Wohnung behält #
Und dabei den Vermieter nicht vergessen, ohne seine Zustimmung geht nichts.

freundliche Grüsse Werner

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Klar der Vermieter spielt immer eine Rolle.

Allerdings habe ich mal von einer Freundin gehört die mit ihrem Freund zusammen gewohnt hat, dass sie keine Rechte an der Wohnung hatte und es gar nicht zur Debatte stand, dass sie die Wohnung behält da ihr Freund damals als erster unterschrieben hat und sie als zweites. Als sie sich getrennt haben, hat ihr Ex Freund dem Vermieter das mitgeteilt allerdings war diesem das egal weil der Hauptmieter ihr Freund war und sie musste ausziehen und ist bis sie eine neue Wohnung hatte bei Familie und Freunden untergekommen. Deswegen hatte ich hier gefragt weil ich jetzt total verwirrt war.

Im Falle einer Trennung müssten wir beide ausziehen, da wir uns sie Wohnung alleine niemals leisten können denke ich (wird wohl teuer aber auch größer als die Wohnung jetzt). Auch ist es mir egal ob er zu erst unterschreibt (wenn es ihm so wichtig ist dann soll er es machen). Ich wollte halt wissen wie es wirklich ist im Falle eines Falles.

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Vielleicht hatte sie auch nur einen Untermiet-vertrag. Wie in einer wg. Im TV heisst es auch immer dass es einen Hauptmieter gibt und die anderen praktisch untermieter sind.

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Wenn ihr den MV gemeinsam abschließt (ideal stehen auch eure beiden Namen drin, nicht nur 2 Unterschriften!) dann seid ihr beide jeweils gleichberechtigte Mieter.
Das bedeutet zB ihr haftet gesamtschuldnerisch für alle Forderungen aus dem Vertrag, aber auch, dass Dinge wie Kündigung etc. nur von euch beiden zusammen geltend gemacht werden können, es sei denn, jemand hat den anderen bevollmächtigt.
Was da bei deiner Freundin passiert ist, na ja. Vermieter sind in der Regel erstens auch nicht besonders sattelfest im Zivilrecht und zweitens auch gern auf ihren eigenen Vorteil bedacht auch wenn es einen Rechtsverstoß bedeutet. Ein Gericht hätte den Sachverhalt sicherlich anders beurteilt ;-).
Viel Spaß in der neuen Wohnung!

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Danke ihr habt mir wirklich sehr geholfen ☺️.

Wir wollen natürlich beide im Mietvertrag stehen und keiner von uns soll einen untermietervertrag bekommen.

Wahrscheinlich wird eine Freundin von mir dann einen Teil der Geschichte weg gelassen haben.

Nochmal vielen lieben dankt ☺️.

Auch meinen Freund konnte ich beruhigen.
Dieser hat auch mal bei seiner Cousine nach gehört weil er auch verunsichert war.
Jetzt steht dem zusammen ziehen nichts im Wege 😍. Nur noch die passende Wohnung finden 🙈🙊✊🏻🍀.

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Du hast ja schon gute Antworten bekommen.
Ein Aspekt möchte ich aber noch beleuchten:
Steht ihr beide als Mieter im Mietvertrag, habt ihr beide die gleichen Rechte und Pflichten. Im Falle einer Trennung könnt ihr den Mietvertrag aber auch nur ZUSAMMEN kündigen, was im Zweifel bedeutet, dass BEIDE raus müssen.
Der Vermieter kann natürlich mit dem verbleibenden Mieter einen neuen Vertrag (mit neuen Konditionen) vereinbaren, muss er aber nicht.
Alternative: Keine Kündigung und derjenige, der auszieht bleibt mit allen Pflichten im Vertrag. Macht aber wahrscheinlich keiner.
Weigert sich derjenige, der bleiben will, die Kündigung zu unterschreiben, kann der Ausgezogene die Unterschrift einklagen.

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Oh, dass hört sich ja ziemlich so an als würden die meisten einen Rosenkrieg veranstalten wenn sie sich trennen 😕.

Ich hoffe wenn wir uns mal trennen sollten, dass es friedlich abläuft.
Wir haben jetzt schon beschlossen, dass er im Falle einer Trennung in der Wohnung bleiben wird und ich mir was neues suchen werden. Denn im Gegensatz zu ihm habe ich noch meine Eltern und dort würde ich dann auch im Notfall erst mal wieder hin gehen bis ich eine neue Wohnung gefunden habe. Da er ein Mensch ist der immer mehrere Lösungen braucht für ein Problem was es noch nicht gibt sind wir das „was wäre wenn“ schon durchgegangen.

Gut sollte der Vermieter dann sagen, dass er raus muss wäre das schon ziemlich blöd. Ich glaube, dass sage ich meinem Freund lieber nicht sonst steht dem zusammen ziehen noch mehr im Wege 😕.

Was ist denn wenn ich im Mietvertrag stehen bleibe und trotzdem alle Rechte und Pflichten genauso wie er weiter trage bekomme ich dann überhaupt eine neue Wohnung? Ich glaube nicht oder?

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#Gut sollte der Vermieter dann sagen, dass er raus muss wäre das schon ziemlich blöd. #

Warum sollte er das sagen ?
Wenn ich z. B. mit einem Pärchen einen Mietvertrag abschliesse, dann sind auf dem Vertrag (auf der Mieterseite) zwei Unterschriften drauf - und das bleibt auch so, bis zur gemeinsamen Kündigung und Auszug.
Der Vertrag ist doch nicht davon abhängig, ob ihr ein Paar seid. Da ändert sich durch einen Auszug genau gar nichts.

#alle Rechte und Pflichten genauso wie er weiter trage#
korrekt, ALLE Pflichten.
Auch wenn dann schon eine neute Flamme eingezogen ist.
Und eben auch wenn die beiden mit der Miete im Rückstand ist.

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Wenn ihr beide den Mietvertrag beim Vermieter unterschriebt.
Läuft die Wohnung auf euch beide und gehört auch beide.
Dabei ist völlig egal wer zuerst unterschreibt und wer danach.
Ihr seit dann beide die Mieter.

IM Falle einer Trennung, entscheidet ihr :
Ob jemand die Wohnung behalten möchte alleine oder niemand hier bleiben möchte.

Bei einer Kündigung, musst aber Du und dein Freund beide Kündigen oder eben nur Einer von euch.

Falls du ausziehst, wirst du dann aus dem Mietvertrag sogesagt gestrichen und dein Freund bzw.dann Ex ist der alleinige Mieter dann und ist alleine für die Wohnung verantwortlich.

Weder Du noch Er, könnte wenn ihr beide unterschiebt habt, jemand rauswerfen.

Es entscheidet nur die Unterschrift nicht die Uhrzeit.

Wenn es dein Freund beruhigt,kannst du ihn auch zuerst unterschreiben lassen.

Anderes würde es aussehen, wenn nur Du den Mietvertrag beim Vermieter unterschreibst und mit deinem Freund ein Untermietvertrag, falls erlaubt habt.
Dann wäre es dein Untermieter und du könntest dieses untermietverhältniss kündigen.
Oder wenn er gar nicht unterschreibt, ist er nur ein Gast und hat auch keine Rechte.

Wenn er aber auch im Mietvertag steht, hat er die gleiche Rechte wie auch Du.

Hoffentlich wars verständlich genug.

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Danke war verständlich.

Also wenn wir bei der Wohnung bleiben und nicht doch die Idee mit dem bauen oder Mietkauf eines Hauses umsetzten wird er zuerst unterschreiben damit er beruhigt ist 🙈 & das Thema erledigt ist 🙊.

Nochmal danke für deine Antwort :) da scheint es doch einige Lösungen zu geben, dass er die Wohnung im Falle eines Falles behalten kann :).

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* Wenn der Vermieter dann damit Einverstanden ist, einer Teils Kündigung einer Person.

Nicht alle sind damit Einverstanden aber meist , so kenne ich es. Ist es ihnen oft egal, Hauptsache die Miete kommt.

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Da hast du recht.

Ich könnte mir die Wohnung alleine nicht leisten, dass weis ich jetzt schon 🙈 daher würde ich eh ausziehen müssen.
Ich glaube er könnte diese schon alleine halten. Ihm ist ein Dach wichtiger über dem Kopf als irgendetwas anderes.

Kann ich auch iwie verstehen :).