Nebenkostenabrechnung - Kosten zahlen obwohl schon ausgezogen?

Hallo,

wir haben vor ein paar Tagen von unserem alten Vermieter die Abrechnung erhalten für letztes Jahr. Wir sind dort zum 30.04.2017 ausgezogen.

1. Gibt es eigentlich eine Frist bis wann wir die Abrechnung erhalten müssen? 1 Jahr spätet finde ich schon merkwürdig.

2. Hat er dort einige Kosten aufgezählt wie zb die Prüfung vom Feuerlöscher, die aber weit nach unserem Auszug stattgefunden haben. Wie ist es denn rein rechtlich? Darf er das in Rechnung stellen. Ich meine, wir haben da ja schließlich nicht mehr gewohnt?

Wir haben auch das Gespräch gesucht, allerdings sagt er es ist alles so richtig. Es würde ja jährlich abgerechnet (wir haben dort 4 jahre lang gewohnt, nie wurde zb dee feuerlöscher geprüft oder sonstiges). Er meinte auch, wenn es im Juni geprüft wird und im juli zb jemanf neues einzieht, würde er dies auch auf die Rechnung geschrieben bekommen? Kennt sich hier jemand mit aus? Z.b stehen auch Rauchmelder mkt drauf (finde ich in ordnung, da wir bei der Anbringung noch da gewohnt haben). Aber hat solche Kosten nicht eigentlich der Eigentümer bzw dann def Vermieter zu tragen?

3. Scheinen mir die Verbrauchsskosten dieses mal sehr hoch. Wir sollen angeblich 3 mal so viel verbraucht haben wie in den anderen jahre. Allerdings haben wir hier nur 4 monate und sonst hatten wir 12... egal. Das was wir verbraucht haben zahlen wir natürlich, aber ich finde das echt unfair Kosten in Rechnung zu stellen die uns ja eigentlich nicht betreffen, da wir schon ausgezogen sind...

Wie verhält man sich denn hier am besten? Das Gespräch nochmal suchen? Anwalt? *seufz*

Danke schonmal.

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1. Wenn der Abrechnungszeitraum 1.1.17 - 31.12.17 ist, dann hat der Vermieter bis zum 31.12.18 Zeit mit der Abrechnung. Da ist alles ok.

2. Prüfung der Feuerlöscher: kann er euch anteilig in Rechnung stellen

3. Rauchmelder: ich denke du meinst die Prüfung der Rauchmelder. Ja, auch die kann er euch anteilig anrechnen.

Verbrauchskosten: bei den Heizkosten wirst du nachzahlen müssen. Du hast 4 heizintensive Monate in der Wohnung gewohnt, aber entsprechend wenig vorausgezahlt. Über das ganze Jahr gesehen sparst du im Sommer, wenn die Heizung nicht läuft, für die Heizmonate an. Gibt es noch andere Verbrauchskosten? Warmwasser? Wurde bei Auszug abgelesen?

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Mir gehts nicht um die Verbrauchskosten. Wir bezahlen selbstverständlich das was wir verbraucht haben.

Ja Warmwasser wurde abgelesen. Der Zähler befand sich allerdings in einem fremden Keller. Waren nicht dabei.

Mir stellt sich halt die Frage, ob er Kosten in Rechnung stellen kann wie zb den Feuerlöscher, wenn wir doch schon da nicht gewohnt haben?

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Hallo!

Wenn die Feuerlöscher alle 5 Jahre geprüft werden, und Du davon 4 Jahre dort gewohnt hast, musst Du 4/5 der Prüfkosten übernehmen. Wenn sie alle 10 Jahre geprüft werden, entsprechend 4/10 der Kosten. Das kommt auf den Löschertypen mit an.

Die Fristen sind gewahrt, da könnt ihr auch nichts sagen, und die Heizkosten kauen immer ziemlich rein, wenn man z.B. zum Herbst einzieht und zum Frühjahr auszieht. Das ist also normal.

Dass Du beim Ablesen des Warmwassers nicht dabei warst, ist natürlich doof, aber nicht die Schuld des Vermieters.

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Danke, dann weiß ich ja Bescheid. Auch wenn es irgendwie unfair ist.

Hab nochmal geschaut. In rechnung gestellt wurden Anbringung der Rauchmelder, betriebstrom (11.01.2018), Feuerlöscher prüfung (29.06.17, zuletzt in 2015 vorher geprüft). Wartungskosten (28.12.2017)
Kaminfeger (04.09.2017)

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Da darfst Du anteilig kürzen. Wende Dich am besten an einen Mieterverein oder recherchiere im Internet. In jedem Fall: Schriftlich machen!

Wenn es während deiner Mietdauer keine Rauchmelder gab, brauchst Du das wohl nicht zahlen.

Beim Feuerlöscher wären 2 Monate anteilig abzuziehen, beim Kaminkehrer 4 Monate, bei den Wartungskosten 7 Monate - das läppert sich. Solange noch kein neuer Mieter da war, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen, und den Rest zahlt der neue Mieter.

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Hallo

Für den Einbau der Rauchmelder isr der Vermieter zuständig, er kann da keine Kosten auf euch umwälzen. Google mal, da gibt es bereits Gerichtsverfahren.

Theresa

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DAs ist falsch. Er kann die Kosten auf die Mieter umlegen!

https://www.focus.de/immobilien/bauen/buerokratie-um-brandschutz-zutritt-zur-wohnung-kosten-umlegen-so-setzen-vermieter-die-rauchmelderpflicht-durch_id_7094202.html

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Du hast leider falsch gelesen er darf die Miete erhöhen aufgrund der erhöhten Sicherheit um 11 % der Anschaffungskosten jährlich. Diee Anschaffungsksten darf er nicht auf die Nebenkosten umlegen. DIE Wartung schon. Die Mietvereine versuchen Rechtssicherheit über Gerichtsverfahren zu erlangen.

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Ich kann dir deine Fragen nicht beantworten.

Jedoch rate ich dir, dich damit an den Mieterverein zu wenden. Die können dir all diese Fragen kompetent beantworten.