Auszug aus Wohnung-renovieren?

Hey ihr lieben, ich weiß das Thema hat nichts mit Babys zu tun. Aber wir ziehen im Juli um. Die jetzige Wohnung haben wir renoviert bekommen. (Also sie war einfach weiß gestrichen. Vorige Löcher wurden da schon einfach nur zugespachtelt, das heißt, selbst die sieht man noch ganz doll) jetzt zu meiner Frage: müssen wir irgendwas machen? Wir haben nichts gemacht in der Wohnung. Allerdings, und ich frage mich wirklich warum, denn das hatten wir NOCH NIE, ist die Küche gelb geworden vom kochen. Müssen wir diese weiß streichen? Es ist noch dieser gelbe Mietvertrag, den man überall holen kann. Von 2015. seit 2016 besteht doch aber das gesetz, dass man nicht mehr renovieren muss geschweige Schönheitsreparaturen vornehmen muss. Ich bin ehrlich zu euch, die Vermieterin hat uns ganz schön beschissen mit den heizkosten (da werde ich mich auch schlau machen, denn veräppeln lassen wir uns nicht) und schreibt in die Bestätigung, dass die Wohnung renoviert abgegeben werden muss. Wenn das natürlich alles nicht nötig ist, werden wir da auch nichts machen! Wäre lieb wenn ihr helfen könntet. Ich weiß es steht im Vertrag drin, allerdings lese ich überall, dass selbst wenn es vor Gericht gehen würde, würde das Gericht diese Klausel für unwirksam erklären.

Muss renoviert werden?

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Es gibt ganz sicher kein Gesetz, dass man keine Schönheitsreparaturen machen muss.
Es kommt auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an, ob die Klauseln wirksam sind.

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Das stimmt doch gar nicht. Selbst wenn es eine Klausel im Vertrag gibt, ist diese nichtig, auch vor Gericht.
Aus Kulanz würde ich die Küche streichen.

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Oh Gott, wenn man keine Ahnung hat, einfach Mal ruhig sein! Es gibt KEIN generelles verbot, dem Mieter beim Auszug Schönheitsreparaturen aufzuerlegen!
Es kommt auf die konkrete Formulierung an, ob die Verpflichtung wirksam ist oder nicht!
Sorry, da hab ich echt kein Verständnis, wenn so völlig unqualifizierte rechtliche Ratschläge erteilt werden. Dann lassen sich die Leute auf einen Rechtsstreit ein und gucken dann blöd aus der Wäsche, weil sie renovieren UND dir Prozesskosten zahlen müssen...

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Es kommt auf die Klauseln im Mietvertrag an. Hier https://ratgeber.immowelt.de/a/wann-ein-mieter-renovieren-muss.html steht detailliert, wie es formuliert sein muss, dass es greift.

Du wirst allerdings um einen fachlichen Rat nicht herum kommen, wenn zudem auch die Heizkostenabrechnung geprüft werden soll. Da wendest Du Dich am besten gleich an Deine Mietrechtschutzversicherung oder den Mieterverein. Falls Du keines von beidem hast (was Du dann dringend nachholen solltest, wenn Du wieder in eine Mietwohnung ziehst) musst Du den Fachanwalt eben selbst bezahlen. Falls Du eine Kaution hinterlegt hast, kann die Vermieterin es sonst nämlich ebenso drauf ankommen lassen und die einfach einbehalten, damit Du vor Gericht gehen musst.

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Hallo greek-german,

ja, dieses Urteil gibt es, vom BGH aus dem Jahr 2015. Dieses betrifft jedoch nur Wohnraum, welcher unrenoviert übernommen wurde. In diesem Fall sind auch die Fristen in den Mietverträgen zu Schönheitsreparaturen ungültig. (wir sind auch gerade in Umzugsplanung und unrenoviert eingezogen, deshalb hat mich dieses Thema auch
beschäftigt). Da du die Wohnung renoviert übernommen hast, wirst du kaum um
die Renovierung herumkommen.
Ausnahme ist jedoch in deinem Fall eine kurze Mietdauer. Das bedeutet: wohnst du kürzer in deiner Wohnung, als es es die Fristen zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vorsehen, z-B. Küche alle 3 Jahre, Wohnräume alle 5 Jahre usw. dann musst du die Schönheitsreparaturen/Endrenovierung nicht durchführen. Im Klartext: wohnst du länger als drei Jahre dort, musst du zumindest die Küche streichen. Allgemein gilt, du musst deine Wohnung so übergeben, wie du sie übernommen hast, nicht besser und auch nicht schlechter.

Was die Heizkosten angeht, die kannst du von jedem Mieterverein überprüfen lassen.
Bei Unsicherheit ist jedoch schneller Einspruch immer wichtig. Hast du bisher anstandslos bezahlt und akzeptiert, hast du eher schlechte Karten

Leider ist es oft so, man will aus der Wohnung raus und hat einfach keine Lust mehr.
Das kann dich unter Umständen teuer zu stehen kommen. Deine Vermieterin kann das nach deinem Auszug unter Fristsetzung zur Nachbesserung durch eine Fachfirma erledigen lassen, und das kostet deutlich mehr als einfach selbst den Pinsel zu schwingen. Kaufe dir einen Eimer weiße Farbe und gut ist es.

Wenn du beim Einzug ein Übergabeprotokoll unterschrieben hast, dann halte dich genau daran: wie übernommen, so übergeben.

Bitte mache keine Spielchen, der Schuss geht fast immer nach hinten los.

Viel Spaß beim Umzug und mehr Glück in der neuen Wohnung,
liebe Grüße,
omamufu

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Auch das ist falsch. Starre Renovierungsfristen etwa sind in AGB ungültig.

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Hallo butterbeidiefische,

das war von mir ja auch nur ein Rechenbeispiel und keine Rechtsberatung ;) Natürlich kommt es immer auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung an.
Im Zweifel sollte man einfach mal beim Mieterverein oder einem Fachmann nachfragen und gut ist es.
Mir persönlich wäre der ganze Streit nur um eine renovierte Küche echt zu dumm. Ein Eimer Farbe kostet nicht viel und mir wäre meine Ruhe und mein gutes Gefühl wichtiger.
Deswegen auf einen Rechtsstreit einlassen, naja, muss jeder selbst wissen.
Ich finde es nur schade, wenn ein Mietverhältnis, das freudig begonnen hat so enden muss.

Zum Glück geht es bei uns anders, wir haben ein gutes Mietverhältnis und ziehen nur aus weil wir mehr Platz brauchen. Da unsere jetzige Wohnung ohnehin saniert werden soll, verzichtet unser Vermieter sogar auf die Kündigungsfrist, wir sollen nur Bescheid geben wann wir übergeben wollen und fertig. Unrenoviert raus und in ein renoviertes Häuschen rein, ganz ohne Stress. Das finde ich persönlich jetzt viel schöner. Ich hätte noch die Wände geweißelt und den Teppichboden gereinigt, wenn nicht eh alle neu gemacht werden sollte, einfach nur weil ich mich hier viele Jahre wohlgefühlt habe und ich das anständig gefunden hätte. Eine Pflicht dazu gäbe es dazu natürlich nicht, was auch mein Vermieter weiß ;)

Liebe Grüße,

omamufu

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wichtig ist das was im Mietvertrag steht....

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Gegenfrage: Was würdest du davon halten, wenn DU Vermieter wärst, deinen Mietern eine weiße Wohnung übergibst, eine pissgelbe Küche zurück bekommst und auf eigene Kosten nen Maler kommen lassen musst? Ich denke das sollte deine Frage beantworten.