Anzeige wegen Ruhestörung

Hallo zusammen,

ich habe einen Nachbarn, der regelmäßig gegen die Hausordnung verstößt und vermeidbaren, sehr störenden Lärm während der Ruhezeit verursacht. Vor Kurzem habe ich deswegen die Polizei informiert (vorherige Gespräche hatten keine Besserung gebracht), welche dann auch kam und für Ruhe sorgte. Müssten die Polizisten darüber einen kurzen Bericht oder Eintrag verfasst haben? Denn auf Nachfrage konnte mir auf der Wache niemand etwas dazu sagen (es wurde kein Eintrag gefunden).

Als ich die Ruhestörung nachträglich bei der Polizei anzeigen wollte (die Polizisten wären ja Zeugen), teilte man mir mit, dass dafür das Ordnungsamt zuständig sei. Dort sagte man mir wiederum, dass sie nichts damit zu tun hätten, sondern nur bei Ruhestörungen, die die breite Öffentlichkeit betreffen, etwas machen können.

Stimmt das etwa alles so? Das würde ja bedeuten, man kann quasi ungestraft lärmen wie man lustig ist. Ich bin verwirrt, hat jemand eine Ahnung, an wen ich mich noch wenden kann?

Viele Grüße,
Babymatz

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In der Regel wird jegliches polizeiliches Handeln auch dokumentiert, warum in Deinem Fall keine Daten gefunden wurden, ist also unverständlich.

Ruhestörungen sind tatsächlich erstmal Sache des Ordnungsamtes, da aber viele Ornungsämter nachts und am Wochenende, wenn Ruhestörungen Hochkonjunktur haben, keine Mitarbeiter im Dienst haben, wird die Polizei zuständig.

Warum das Ordnungsamt nur bei öffentlichkeitswirksamen Ruhestörungen zuständig sein sollte, erschließt sich mir nicht, das halte ich schlicht für Quatsch.

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Vielen Dank für deine Antwort! Mir kommen die genannten Sachen eben auch sehr merkwürdig vor.

Gibt es vielleicht einen Unterschied zwischen einem städtischen Ordnungsamt (da war ich) und einem, dass sagen wir mal für einen Kreis zuständig ist? Die Dame hier meinte nämlich auch noch irgendwas von wegen Paragraph 117 OwiG, nur sei sie dafür eben nicht zuständig. -.-

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Nein, Ordnungsämter sind kommunale Behörden. Hast Du sie denn gefragt, wer dafür zuständig ist, wenn nicht das Ordungsamt?

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Es ist richtig, dass die Polizei in der Regel keine Anzeige fertigt bei Ruhestörungen. Das wird in erster Linie nur bei wiederholten Verstößen in Gaststätten gemacht, oder wenn es in Privatwohnungen zu Sicherstellungen (Lautsprecherboxen) und / oder Ingewahrsamnahmen kam. Es müsste jedoch digital in einem Einsatzbearbeitungsprogramm dokumentiert sein, dass die Polizei in eurem Haus einen Einsatz hatte. Je nach ländlicher Lage kann das aber auch mal durchgegangen sein, wenn sie das ggf. auf der Anfahrt zu einem anderen Einsatz erledigt haben oder so.

Originär zuständig ist bei Ruhestörungen das Ordnungsamt und das gilt auch für Wohnungen.
So oder so bringt dich das aber alles nicht wirklich weiter. Der beste Weg ist ein Lärmprotokoll, weitere Hausbewohner als Zeugen und den Vermieter nerven bis zum Abwinken. Er ist primär euer Ansprechpartner bei solchen Problemen. Die Stadt verhängt wegen privater Ruhestörungen auch nicht sofort Bußgelder.

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Okay, danke auch für deine Infos!

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Hallo,

am besten dokumentierst du die Ruhestörungen. Also um welche Zeit, wie laut und wie lange.

Damit konfrontierst du den Vermieter. Der muß sich kümmern indem er zum Beispiel den Verursacher abmahnt.
Du kannst auch eine Mietminderung in Erwägung ziehen, dass solltest du aber vorab klären lassen. Durch einen Rechtsanwalt oä.

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Und wie ist es mit Zeugen? Bis jetzt bestreitet der Typ nämlich immer, dass er zu laut ist. Deswegen dachte ich, die Polizisten als Zeugen wären gut, aber wenn die nichts aufgeschrieben haben... -.-

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Wenn man Zeugen hat, ist das natürlich immer die bessere Voraussetzung.
Trotzdem, genau zu dokumentieren hat einen "Stellenwert" bei späteren Auseinandersetzungen.
Je mehr man nachweisen kann, umso besser.
Wie sieht es mit anderen Mitmietern aus? Haben die sich auch beschwert?

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Um welche Art Ruhestörung geht es denn genau ?
Dauer und Zeiten ?
Kinderlärm zum Beispiel muss nämlich i.d.R. akzeptiert werden.
Ebenso Duschen oder Baden.

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Nee nee, sowas nicht. Geht um laute Musik in der Nacht.

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Bei uns gab das Ordnungsamt den Tip/Hinweis, bei jeder Ruhestörung ausserhalb ihrer Erreichbarkeit die Polizei zu rufen UND ein entsprechendes Lärmprotokoll zu führen
Datum - Uhrzeit - Dauer - Art der Ruhestörung - Polizei gerufen ja/nein

Beginnt der Lärm erneut, kurz nachdem die Polizei fort ist, direkt wieder rufen.
Muss die Polizei nur oft genug anrücken, wird sie anfangen Verwarngelder auszusprechen

Das Lärmprotokoll dem Vermieter vorlegen, denn der hat durchaus Möglichkeiten, wenn der häusliche Frieden dauerhaft gestört wird.

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Ja, das machen wir auch so. Echt, die können da Verwarngelder aussprechen? Dachte, da es keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit ist, gibt es nur Bußgeld dafür.

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;-) in dem Fall nannte es das Ordnungsamt Verwarngeld, im Endeffekt ist es ein Bußgeld. Aber vielen ist die Warnung eines Bußgeldes ja sehr lehrreich.