Rücktritt notariell beurkundeten Kaufvertrag

Hallo, wir haben vor kurzen unser Eigenheim verkauft. Das Haus befindet sich auf einem fremden Grundstück mit eingetragenem Wegerecht im Grundbuch. Unser Käufer hatte sich damals bei den fremden Grundstückseigentümern erkundigt, ob die Möglichkeit besteht, dass sie ein Teil von ihrem Grundstück veräußern. Die Besitzer haben mündlich zugestimmt, dass sie bereit sind ein Stück zu verkaufen. Seitdem sind einige Wochen vergangen. Inzwischen wurde der Notarvertrag zum Hausverkauf beurkundet und die Zahlung veranlasst. Heute haben wir den Besitzern mitgeteilt, dass wir in einer Woche ausziehen werden und wir die Einfahrt öfters blockieren. Da sagte der Besitzer, dass er das Grundstück nicht verkaufen wird!😡 Ich habe ja rein rechtlich nichts mit dem Grundstückskauf zu tun, aber kann jetzt unser Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten aufgrund neuer Tatsachen? Was würde auf uns zukommen? Zwischenzeitlich haben wir eine neue Immobilie erworben und alles ist eingetragen und abgewickelt. Ich kann mir 2 Grundstücke/ Häuser nicht leisten. Ich weiß gerade nicht wo mir der Kopf steht ☹️. Einen Termin beim Anwalt haben wir erst in ein paar Tagen. Ich würde mich auf ein paar beruhigende Sätze freuen 🤔. Vielen Dank!

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Hallo,

was genau steht denn im Notarvertrag? Ihr werdet ja nicht nur das Haus, sondern auch das Grundstück dazu verkauft haben, der Nachbar hat ein Wegerecht eingeräumt, auch das wird notariell beurkundet sein.
Im Kaufvertrag wird doch nicht stehen wie "Der Besitzer erklärt mündlich, dass er das Grundstück evtl. verkaufen wird".

So ganz klar ist mir das Problem nicht.

VG

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Hallo

Sie können das rundstück nicht verkaufen, da es ihr nicht gehört

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Na dann haben die Käufer ein Haus ohne Grundstück gekauft. Wie kann man so naiv sein? Zumindest das Wegerecht muss notariell beurkundet worden sein.

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Damit habt Ihr doch nur noch - wenn überhaupt - moralisch zu tun, oder was verstehe ich da falsch?
Die neuen Käufer haben sich auf die mündliche Zusage des Nachbarn verlassen, nicht auf Eure, Ihr habt nichts versprochen und jetzt nicht eingehalten.
Und selbst wenn - wer Verträge auf Basis mündlicher Zusagen unterschreibt und die nicht schriftlich festhalten lässt ist selbst schuld.
Ihr seid doch raus aus dem Ganzen, worum machst Du Dir Sorgen?!

LG, katzz

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Wir haben unser Haus mit Grundstück verkauft allerdings nur mit ca. 400 m². Der Käufer weiss, dass unser Grundstück nur 400 m² hat und weil es ihm zu wenig war, wollte er von den Nachbarn welches abkaufen, was mündlich vereinbart wurde. Mir ist es ja auch egal ob der Käufer das Grundstück bekommt oder nicht. Wie sich die Beiden Parteien geeinigt aben, geht mich im Prinzip nichts an, weil es ja nicht um mein Grundstück handelt!

Ich möchte nur wissen, ob der Käufer von unserem Kaufvertrag zurücktreten kann, weil er jetzt von den Nachbarn das Grundstück nicht mehr erwerben kann.

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Hallo

Nein, kann er nicht. Er hat ja das bekommen, was im Vertrag steht.

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Danke, so sehe ich es auch.

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Keine Sorge! Der Käufer kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten!!