Bauantrag nachträgliche Änderung

Hallo.
Uns ist ein dummer Fehler passiert. Und durch einen "netten" Nachbar wurde dieser der Stadt gemeldet. Vorher wäre er uns selbst nicht aufgefallen.
Wir haben ein Fertigteilhaus gebaut und mit doppelcarport einschl.schuppen geplant. Das Carport schließt direkt ans Haus an, geht über die gesamte Länge plus 2m drüber hinaus,da wir den Eingangsbereich gleich noch mit überdachen wollten.
Vorgeschrieben ist eine 6m unüberdachte Einfahrt. Da wir leider einen falschen Plan ans vermessungsbüro weitergeleitet haben (hier ist die unüberdachte Einfahrt nur 4m) haben wir jetzt ein Problem mit der Stadt. Wir wurden von dem "netten" Nachbar angezeigt dass wir gegen den Bebauungsplan verstoßen. Ja er hat recht aber mein Gott, hat der nix anderes zu tun??? Und dann ist es auch nicht der der dort einziehen wird sondern sein Vater der mit dem.maßband rumzieht.... Er hat auch eine andere Familie angezeigt deren Zaun 30cm zu weit an der Straße war...
So weit so schlecht...die Stadt erwartet nun von uns eine Begründung, dass der Rückbau des schon gebauten Carports unzumutbar wäre. Die Begründung des Architekten dass niemand dadurch gestört wird, reicht nicht aus. Hat jemand Erfahrung damit? Was kann die Stadt überzeugen dass wir das Carport so stehen lassen können? Außer "es sieht scheiße aus wenn wir die 2m als Ecke herausschneiden und die eingangsüberdachung stehen lassen und dann das Carport erst an der Hauskante wieder los geht ". Unser Zimmermann wird ein Angebot erstellen dass zeigt dass es sehr teuer wäre, das schon gebaute wieder abzureißen (Fundamente müssten wieder raus, Pflaster muss aufgerissen und neu gemacht werden, Carport anders abgestützt werden). Reicht das aus um die Stadt zu überzeugen?

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Das wird dir nur die Stadt sagen können.

Hier bei uns wäre es denen egal gewesen. Wir mussten beim Bau unserer Maschinenhalle arg die Daumen drücken, dass die nächtraglich von der Gemeinde angezogenen Anforderungen an die Bodendichte hinkommen. Wenn wir noch hätten rammen müssen, wäre der Bau doppelt so teuer geworden.

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Würden die tatsächlich von euch verlangen, das ganze wieder abzureißen oder würdet ihr evtl mit einer "Strafe" davon kommen?

Hier bei uns habe ich schon oft mitbekommen, dass die Leute eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen wenn sie z.b. zwei Reihen Mauersteine höher raus gebaut haben. Das wird dann einfach in Kauf genommen um sein Traumhaus zu bekommen.

Ich würde es der Stadt genau so erklären wie du es hier geschildert hast und versuchen dass ihr euch so einigt, vielleicht klappt das ja?
Außer dass es teuer wäre und scheiße aussieht alles zu ändern, wird es kaum Gründe geben;-)

Ich drück die Daumen :-D

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Im Moment ist die Aussage der Stadt dass wir den Zustand wieder herstellen sollen wie er im Bebauungsplan verlangt wird. Das heißt nicht alles abzureißen, sondern nur die 2m Dach die zu viel sind. Wir haben schon mit dem höchsten Entscheider gesprochen und der meinte, dies ist für uns nicht unzumutbar und wir müssen darlegen dass es unzumutbar wäre um es so stehen lassen zu können. Wir haben ja auch gedacht, wir zahlen eine Strafe und gut aber das steht scheinbar gar nicht zur Debatte. Wir hatten im Vorfeld auch schon mit der Stadt verhandelt dass wir statt vorgeschriebener 4,50m breiter Einfahrt eine 6m Einfahrt machen dürfen, war kein Problem. Ein anderes Haus in der Siedlung wurde (bei vorgeschriebenen sand- und Erdtönen als Putzfarbe) knallrot verputzt. Diese Farbe musste im Nachhinein von der Stadt genehmigt werden- auch kein Problem. Nur an uns scheinen sie jetzt ein Exempel statuieren zu wollen.
Nun gut wir warten mal ab, lassen unseren Zimmermann und Pflasterer ein (überteuertes) Angebot machen und drücken mal auf die Tränendrüse bei der Stadt ;)


Und dem "netten" Nachbar werden wir mal ne Windel unseres Sohnes rüber... ;)))

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Hallo,

als wir vor 29 Jahren in unser Reihenhaus gezogen sind gab es für die bereits bestehende vordere Reihe Auflagen das KEINE Holzcarports genehmigt sind, wegen des Brandschutzes! Was wude gebaut? Richtig: Holzcarports. Uns wurde die Auflage gemacht aufgemauerte Garagen auf die Gemeinschaftsfläche zu stellen welche natürlich ein vielfaches von einem Holzcartport kosteten. Die Carports stehen noch immer und wir haben gemauerte Garagen (Fertiggarage wäre zu eng gewesen). Allerdings stehen in den Carports fast keine Autos drin (12 Carports) sondern es wird das HOLZ für den Kamin darin gelagert.... welches natürlich der Brandschutzverordnung "entspricht". Auf Nachfragen beim Bauamt gab es zur Anwort: die Carporbesitzer hätten nach einem knappen Jahr, damals, ein Gewohnheitsrecht!!!! Allerdings hatte ein sehr bekannter Politiker eines der Häuser als Wochenenddomizil, merkt ihr was???

LG

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Hmmm.... Ich denke nicht, dass der finanzielle Aspekt das Bauamt interessieren wird. Wozu sonst gäbe es Vorschriften, wenn dann doch jeder machen kann wie er will. Zumal ja der Grund für den Rückbau durch euch selbst erst geschaffen wurde.

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Sorry, wenn jeder macht was er will, dann gibt es merkwürdige Dinge.
Verklagt doch Euren Architekten, der muss den Bebauungsplan kennen und hat diesen ignoriert. Hier solltet ihr die enstehenden Kosten weiterleiten.

Bei uns im Neubaugebiet mussten Garageneinfahrten komplett geändert werden, teils 1/2 Jahr Baustopp, da ein Dach zu weit raus gebaut worden ist...alles wissentlich!
Unser Nachbar hat seinen blöden Schuppen auch 2 m zu lang gebaut ( Grenzbebauung) .....wir waren zu blöde, weil wir uns an die Vorschriften gehalten haben. Der Nachbar hat einige (!!!) Vorschriften missachtet....da hätten wir viel zu tun, alles zu verklagen.

Ist aber auch ärgerlich, da es für uns teils ein grosser Nachteil in vielen Dingen ist.

Sorry, Vorschriften gibt es, um diese einzuhalten!!!! und ja, ihr als Bauherrn solltet diese kennen, besonders bei Grenzbebauung!

lg
lisa

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Erstens habe ich gesagt dass es ein Versehen unsererseits war, der Architekt kann nix dafür, wir hatten einen paar Tage älteren Plan von ihm der wohl noch nicht ausgereift war weitergeleitet und nicht den der von der Stadt gestempelt war. Wir haben also nicht wissentlich und nicht mutwillig gegen die Vorschrift verstoßen.
Und zweitens wo steht dass es sich um Grenzbebauung handelt? Wir haben jetzt durch den Fehler eine 4m unüberdachte Einfahrt statt der vorgeschriebenen 6m. Die Einfahrt geht von einer Straße ab, es ist kein Nachbargrundstück davon beeinträchtigt. Und der Nachbar der uns angezeigt hat, ist der übernächste, da ist noch ein unbebautes Grundstück dazwischen. Er hat also im Prinzip nix damit am Hut. Aber gut, es scheint ja Menschen zu geben die keine Fehler machen und nur auf die der anderen warten...

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sorry, habs dann falsch gelesen.
Aber ob Fehler oder nicht, es gibt halt Bauordnungen, die sollten eingehalten werden und da ist es egal, wer es meldet oder wieso der Fehler passiert ist.

Wer weiß, was andere alles versucht haben....da ist es auch egal, ob es ein Fehler von Euch war.

Ich arbeite auch bei einem Bauunternehmen, da kann ich Dir erzählen, was alles passieren kann aber das es der Behörde echt egal ist. Es zählen Tatsachen, nicht mehr oder weniger.
Lisa

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Du wirst lachen, aber genau einen ähnlich Satz haben wir damals als Begründung genommen, als unser dritter Giebel um rund 2 m breiter werden sollte als erlaubt.
Wenn wir die Breite eingehalten hätten, hättes es "scheiße" ausgesehen, eher wie ein Turm als ein 3. Giebel. Da Bebauungspläne ja meist auch der Optik des Wohngebiets dienen, ist das tatsächlich durchgegangen, denn eine Animation hatte gezeigt, dass es tatsächlich scheiße aussieht. Das hat die "Gutachter" (Ebene Stadtrat) tatsächlich überzeugt...

LG

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Haha ok danke ;) das lässt mich ja hoffen.