Schikane vom Nachbarn - Mietminderung möglich

Hallo,

ich weiß, dass die Vermieterin nichts dafür kann, dass wir einen bekloppten Nachbarn über uns wohnen haben, aber vielleicht kann sie etwas tun, damit er endlich aufhört, uns zu nerven und zu schikanieren.

Hier im Haus wohnen mehrere Parteien und er ist der sogenannte "Hausmeister" (macht aber nie was, was diese Bezeichnung rechtfertigen würde).

Jedenfalls wohnt er direkt über uns und beschwert sich dauernd, wir wären laut und wir würden Geruchsbelästigungen verursachen durchs Grillen (und behauptet auch noch eine Menge anderer unwahre Sachen, z.B. stellt er die Mülltonne raus und behauptet dann, wir würden sie nie rausstellen).
Wir halten die Ruhezeiten ein und ein Kind rennt halt auch mal durch die Wohnung und man schimpft natürlich auch mal.
Zum Grillen benutzen wir einen elektrischen Tischgrill. Unser Balkon ist eine Dachterasse, sein Wohnzimmerfenster ist nicht direkt über der Dachterasse, sondern über einem Teil der Wohnung ist erstmal noch ein Flachdach bevor das schräge Dach anfängt und dort hat er dann sein Fenster, in der Dachschräge, Entfernung aufwärts sicher ca. 10 Meter.
Ich weiß ja nicht, wie man sich durch den Geruch von Gegrilltem so gestört fühlen kann... vor allem sind wir nur drei Personen und da dauert das höchstens 30 Minuten und dann ist der elektrische Tischgrill auch schon wieder aus.
Alles andere hier auch noch aufzuschreiben, wäre zu viel, sonst würdet ihr morgen noch da sitzen und lesen.

So, nun ist er erst hingegangen und hat die Vermieterin mit seinen Lügen genervt. Daraufhin bekamen wir eine Abmahnung von der Vermieterin, auf die wir nicht reagiert haben. Jetzt lag heute ein Brief im Briefkasten vom Schiedsamt. Nun belästigt er also noch mehr Leute mit dem Kram und raubt denen die Zeit.

Der liebe Nachbar ist krank, nimmt täglich 180mg Morphium (hat er selbst so gesagt), arbeitet nicht, auch seine Freundin hat keine Lust zu arbeiten (hatte ihr meinen Job angeboten, den ich gekündigt hatte), die beiden haben also nichts besseres zu tun als ständig mit dem Ohr am Boden zu hängen und uns jeden Furz als "Lärm" anzukreiden.

Mein Sohn ist übrigens jeden Tag von 8 Uhr bis 15 Uhr in der Schule und geht um 20 Uhr ins Bett.

Nun wollen wir, dass dieser Scheiß endlich aufhört und haben die Vermieter gebeten, was dagegen zu tun, bisher ist aber nichts passiert.
Können wir die Miete kürzen? Ich denke, das ist die einzige empfindliche Stelle bei der Vermieterin, damit sie endlich mal was tut.

Beim Mieterschutzbund sind wir auch, aber es kommt mir einfach lächerlich vor, wegen so einem Scheiß (sorry für meine Ausdrücke, aber ich bin echt sauer) dorthin zu gehen. Die haben sicher auch wichtigere Fälle.

Ich hoffe, es hat jemand eine Idee, was wir noch tun können (außer umziehen - wir sind schon auf der Suche, ist aber nicht so einfach, weil die Mieten in Frankfurt ziemlich hoch sind)

LG & danke
Kira (total entnervt)

1

Wie wäre es damit:

Liebe Frau ........,
lieber Herr ........,

im Sinne guter Nachbarschaft uns ist sehr daran gelenken die zwischen Ihnen und uns bestehenden Differenzen auszuräumen. Deshalb laden wir Sie zu einem gemütlichen Grillabend auf unsere Dachterrasse ein.

Terminvorschlag:

Bitte geben Sie uns kurz Bescheid, ob wie Sie begrüßen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

2

Hallo,

danke für den Tipp, aber das haben wir ganz am Anfang als wir hier einzogen schon versucht... immer hieß es, es ginge ihm nicht gut oder es wäre ihm zu heiß etc. pp.

Hatte auch einfach mal angefangen zu grüßen und "guten Morgen" zu sagen und ähnliches - keine Antwort.

Sogar mal Pralinen auf die Treppe gelegt (obendrüber wohnt niemand mehr) - die lagen da dann ca. 1 Woche und danach hatten wir sie vor der Tür liegen.

Wir hatten auch schon vorgeschlagen, dass sie Bescheid sagen sollen, wenn es laut ist und wir dann mal nach oben gehen und hören, wie laut das ist. Aber da kam ja auch nie was.

Beim Einzug hatten wir auch extra gefragt, ob denn gut isoliert sei, nicht dass man alles hört und das bejahten die ja auch ("ja, ist alles super isoliert, der Vormieter hatte seine Surround-Anlage immer an, da kam nie was nach oben). Und plötzlich würde man es hören, wenn unten eine Tür zugemacht wird (sehr witzig, wir haben immer alle Türen offen).

Wir hören ja von oben auch nichts, nicht mal die Waschmaschine (die höre ich nur vom Treppenhaus aus). Und man sollte doch meinen dass sich Schall eher nach unten ausbreitet als nach oben #kratz

Wir sind wirklich friedlich und wollen einfach nur unsere Ruhe und haben deshalb auch immer drauf geachtet, auf jeden Fall die Ruhezeiten einzuhalten und wie gesagt ist ja auch kaum jemand da- mein Sohn ist bis um drei in der Schule, mein Mann bis um sechs auf Arbeit und ich sitze fast die ganze Zeit vorm PC oder am Telefon oder bin bei Kunden unterwegs oder sitze am Tisch und lerne für mein Fernstudium.

LG
Michaela

3

Wenn ihr im Mieterschutzbund seid, dann geh da auch hin.

Weswegen wollt ihr die Miete kürzen? Es gibt keinen Grund, der eine Mietkürzung rechtfertigen würde. Nachbarschaftsstreitigkeit sind kein Grund dafür, dass wird dir auch der Mieterschutzbund sagen!

Wenn ihr nicht zu laut seit, ihn nicht mit grillen belästigt und er nur Lügen verbreitet, kann man euch doch nichts. Er muss ja beweisen, dass es stimmt, was er euch vorwirft.

Geh die Sache mal ruhig an. Geh mit der Abmahnung der Vermieterin zum Mieterschutzbund. Soviel ich weiss, ist eine Abmahnung, die auf nicht bewiesene Anschuldigungen beruht, eh was fürn Arsch.

Also ab zum Mieterschutzbund!

Gruß
Sabine

6

Hallo Sabine,

ich dachte halt, dass die Vermieterin sich dann endlich darum kümmern würde. Schließlich hat sie uns ja auch eine Abmahnung geschickt nachdem er sich beschwert hat.

Wir produzieren ganz normale Wohngeräusche und sicher rennt mein Sohn auch MAL durch die Wohnung, woraufhin er auch direkt ermahnt wird, langsam zu gehen. Sicher heult der auch MAL rum und sicher fällt auch im Kinderzimmer MAL was zu Boden. Aber: für mich sind das ganz normale Wohngeräusche, außerdem passiert so etwas höchstens zwischen 15 und 19 Uhr, also außerhalb der Ruhezeiten.

Das ging ja schon so weit, dass ich mal 3 Nägel in die Wand geschlagen habe um Bilder aufzuhängen und eine Minute später fängt der da oben an zu bohren... eine Stunde später das selbe Spiel... bin fertig mit Bilder rahmen, will sie aufhängen - bohrt er wieder... das ist doch Kindergarten.... :-[

Der soll sich ein anderes Hobby oder Arbeit suchen....

Michaela

9

Hallo Sabine,

" Soviel ich weiss, ist eine Abmahnung, die auf nicht bewiesene Anschuldigungen beruht, eh was fürn Arsch. "

Das würde ich nicht ganz so sehen.

Von der Sache was den Beweisbaren Inhalt oder Grund einer Abmahnung betrifft hast du Recht.

Der Inhaltliche Vorwurf einer Abmahnung darf nicht Pauschal erhoben werden. Solche Abmahnungen sind nichtig. Eine Abmahnung muß also im einzelnen sehr präzise beschrieben werden so daß dem Abgemahnten die Möglichkeit des Einlaßes sprich ein solcher Vorwurf von diesem zurück gewiesen bzw. entkräftet werden kann.

Eine Abmahnung des Vermieters darf auf keinen Fall ignoriert werden. Denn diese kann unter Umständen bei einer späteren Wohnungskündigung und anschließender Klage in einem Räumungsverfahren vom Vermieter mit heran gezogen werden.

Also schon deswegen sollte einer unberechtigten Abmahnung
grundsätzlich widersprochen werden.

Gruß
Nobility

4

Hallo,
ich kann mir gut vorstellen, dass ihr von eurem Nachbarn ziemlich genervt seid. Wir hatten auch mal einen, der sich über Kinderlärm beschwert hat.
Mit dem Grillen ist aber so eine Sache. Wie oft grillt ihr denn? Die Gerichte urteilen zwar ziemlich verschieden, aber so tendenzmäßig würde ich sagen, dass 1 x im Monat okay ist.

Grüße

5

Hallo,

momentan grillen wir überhaupt nicht, schon eine ganze Weile nicht mehr, daher bin ich erstaunt, dass er schon wieder damit anfängt.

Ansonsten haben wir ca. 1-2x pro Monat gegrillt. Und zwar mit einem elektrischen Tischgrill, bei dem sich kein Rauch entwickelt. Das einzige, was ihn stört, ist der zarte Geruch nach gegrilltem Fleisch und das ist total übertrieben. Wenn die Nachbarn unten grillen (die grillen mit Holzkohle) machen wir halt das Fenster zu solange es raucht und wenn es dann lecker nach Steak riecht, sitzen wir da und es läuft uns das Wasser im Mund zusammen.
Ich verstehe absolut nicht, wie man sich an Essensgerüchen stören kann... gegrilltes riecht doch lecker :-) Und es ist ja nicht über Stunden, sondern max. eine halbe. Er drohte sogar schon damit, einen Eimer Wasser runterzukippen.

Da finde ich den ständigen Geruch nach kaltem Zigarettenrauch im Treppenhaus, der von ihm kommt, viel schlimmer. Aber ich hab gar keine Zeit mich da groß irgendwo zu beschweren. Ich geh halt durch und fertig.

Der Witz ist ja, dass er sich damals um die Nachmieter gekümmert hat und er unbedingt wollte, dass WIR einziehen und die wussten, dass wir ein Kind haben. Seine Lebensgefährtin hat auch einen Sohn, den sie aber abgeschoben hat, weil sie keine Lust auf ihn hatte und wenn er zu Besuch ist, wird er vor die Playstation gesetzt (ich weiß das, weil der Kontakt anfangs gut war). Und bei uns gibts das eben nicht, dass mein Sohn vorm TV geparkt wird, damit er ja keine Geräusche macht beim Legospielen. Über dem Kinderzimmer ist deren Schlafzimmer, untendrunter eine Garage. Und die beschweren sich tagsüber, dass es im Schlafzimmer so laut ist (selbst wenn er gar nicht da ist)... und als wir zum Kindergeburtstag hier 8 Kinder hatten und es tierisch laut war, da haben sie nix ge hört... es ist wirklich reine Schikane und wir dachten, dass er irgendwann die Lust dran verliert, wenn wir es einfach ignorieren, aber ihm fallen immer wieder neue Wege ein uns zu drangsalieren... wie jetzt eben mit dem Schiedsgericht.

Und es sind ja noch mehr Dinge, nicht nur das.
Angeblich haben wir im Treppenhaus mal das Licht ausgemacht, so dass er hingefallen ist und sich "Prellungen" zugezogen haben soll... so ein Schwachsinn.

LG
Michaela

7

Lass ihn doch mal ein Lärmprotokoll (mit den jeweiligen Tageszeiten und den Geräuschen, durch die er sich gestört fühlt) erstellen.

Wenn das vorliegt, kannst du ja abgleichen und belegen, daß niemand zu Hause war bzw. gelärmt haben KANN.

Ansonsten lade deine Vermieterin mal auf nen Kaffee ein, wenn dein Sohn auch daheim ist.
Anschließend soll sie mal nach oben gehen und abchecken, wie hoch der Lärmpegel wirklich ist.

Keine Panik, die ganze Sache ist lächerlich!


Gruß,

Andrea

PS: Du bist im Moment wirklich sehr schwer zu erreichen - muß ich die Hotline anwählen? ;-)

8

Hallo du,

Lärmprotokoll haben wir selbst mal erstellt, als er oben immer pünktlich um acht Randale gemacht hat und abends um 23 Uhr wieder...

Die Vermieterin war ja schon mal da, als J. hier war, aber du weißt ja wie er ist, wenn er keine 100% Aufmerksamkeit bekommt... ich habe ihn dann bestochen, dass er ein Geschenk bekommt, wenn er brav in seinem Zimmer spielt - dabei hat er natürlich ganz normale Geräusche gemacht.

Klar ist die Sache lächerlich, gerade deshalb nervt es ja so.

LG
Michaela

PS: Die Hotline geht immer noch nicht :-(
Aber du hast doch meine Handynr. ;-) Ich ruf dich jetzt mal an.

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Hallo Kira,

der/die Vermieterin sind grundsätzlich für den ordnungsgemäßen Gebrauch einer Mietsache verantwortlich. Bei einem vorliegenden Mangel ist es unerheblich, ob die Vermieterin für den Mangel etwas kann oder nicht.

Liegt ein Mangel vor, wie z.B. Belästigungen durch Mitmieter,
so kann/hat der/die Betroffene das Recht einen solchen Mangel dem Vermieter anzuzeigen. Solche Belästigungen können den allgemeinen Mieterfrieden, für den die Vermieterin ebenfalls verantwortlich ist, erheblich stören und die Wohnfreude bzw. die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen.

Allerdings muß der Mieter einen solchen Mangel beweisen können. Und da liegt das Problem. Also hilft hier nur, sich ein Protokoll zu zulegen. Dieses peinlich genau jeden Tag und jeden Vorfall im einzelnen präzise zu notieren. Ein solches über längere Zeit geführte Protokoll kann als Ersatz für eine Beweisbarkeit heran gezogen werden.

Einer Mietkürzung geht grundsätzlich einer Mängelanzeige voraus. Ohne Mängelanzeige keine Mietkürzung.

Der Vermieterin ist nach einer erfolgten Mängelanzeige Gelegenheit zu geben diesem Mangel abzuhelfen. Bei der 2. und letzten Mängelanzeige ist der Vermieterin mitzuteilen, daß bei erfolgloser Mangelbeseitigung von dem Recht der Mitminderung Gebrauch gemacht wird.

Erst jetzt sind die Gesetzlichen Voraussetzungen für eine Mietminderung gegeben.

lg
Nobility