Vermieter gestattet Einzug des Freundes nicht

Hallo ihr lieben,

Ich bin 22 und schwanger von meinem Freund, ET ist in 3 Tagen und leider haben wir es nicht geschafft in Hamburg eine Wohnung zu finden, weshalb er jetzt erstmal hier einziehen soll. Eigentlich ist das auch schon erledigt, den Einzug beantragt haben wir, ist allerdings schon länger her und es kam lange keine Antwort von der Saga. Gestern stand denn plötzlich der Hausmeister vor der Tür und fragte wieviele Personen hier leben. Wir sagten 2 (meine Mutter und ich) was ja auch offiziell noch so ist.

Nun war heute ein Brief im Briefkasten, der Einzug meines Freundes wurde nicht genehmigt, weil die Wohnung mit 3 Personen angeblich überbelegt wäre. Die Wohnung hat 3 Zimmer und ist 75m² groß. Wir denken, dass das eher Willkür von der Saga ist, weil wir vor kurzem mit denen Stress hatten, wir hätten angeblich einen Wasserschaden bei den Leuten die unter uns wohnen verursacht, weil unsere Katzen angeblich dort in die Ecke Uriniert hätten (direkt am Heizungsrohr) und sollen dafür die Kosten tragen. Nach Beschwerde und einem weiteren Gutachten wurde festgestellt, dass der Schaden nicht von uns ausging. Jetzt muss die Saga die kosten für die Reperatur natürlich selbst tragen.

Meine Frage ist, wie wir dagegen vorgehen können ? Mein Freund möchte gerne Elternzeit nehmen, aber soweit ich weiß muss er dafür bei dem Kind leben, also brauchen wir die Bestätigung von der Saga, dass er hier wohnt, damit wir ihn ummelden können. Könnte es was bringen, wenn wir uns bei der Geschäftsführung melden ?

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Moin,

Werde Mitglied bei Mieter helfen Mieter oder einem andern MieterVerein. Da bekommst du kurzfristig einen Beratungstermin und die wissen wie man gut argumentieren kann.

Ich bin seit jahren Mitglied und es lohnt sich wirklich.

Gruß aus Eimsbüttel

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Wir werden morgen nochmal bei der Geschäftsführung anrufen und wenn das nichts bringt, werden wir Mitglied beim Mieterschutzbund und uns an die wenden. :-)

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Die Argumentation dass die wohnung dann zu klein wäre ist nicht rechtskräftig

Lach was sollen dann zB harzt IV Empfänger machen die zu zweit 60 Quadratmeter zur Verfügung haben maximal 65 und jede weitere Person 10 m²
Ich würde auf jeden Fall das Gespräch von Face too Face suchen und noch mal darauf hinweisen dass eine Überbelegung beziehungsweise diese Begründung absolut nicht rechtskräftig es parallel würde ich mich bei einem Anwalt informieren oder mal im Internet schauen welche Argumentation man als Gegenmaßnahme erbringen kann

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Wir haben nochmal bei dem Herren angerufen, von dem das Schreiben war. Er sagte es sei nichts zu machen, mein Freund könne ja 4 Wochen zu besuch kommen wenn das Baby da sei, aber mit 3 Personen sei die Wohnung überbelegt. Vom Baby war da auch keine Sprache, es zählt ja nicht als Erwachsene Person.
Diese Argumentation wundert mich erstrecht, wir sind hier ja auch mit 3 Personen in die Wohnung eingezogen, mein Bruder ist nur vor ein paar Jahren ausgezogen und plötzlich sind 3 Erwachsene zu viel ?

Wir werden uns auf jeden Fall nochmal an die Geschäftsführung wenden und wenn das nichts bringt gehen wir zum Mieterschutzbund.

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Das solltet ihr auf jeden Fall tun ist ne Frechheit und nen Witz

Notfalls über einen Anwalt ist ja lächerlich
Wenn ihr keine Versicherung hat oder zu wenig Geld steht euch Prozesskostenhilfe zu Ich würde noch ein Schreiben aufsetzen wo du auch Bezug auf die gesetzliche Regelung von Bemessung der Räume bei Hartz IV Empfänger nimmst, die Argumentation die dein Vermieter bringt, würde bedeuten, dass er grundsätzlich Hartz IV Empfänger ausschließen würde.

Denn das Amt zahlt für drei Personen nicht mehr als eine 75 m² Wohnung, außer wenn eine 80 m² Wohnung ansatzweise gleich viel kosten würde. Somit würde das deutsche Gesetz ja grundsätzlich ein Hartz IV Empfänger in überbelegte Wohnung vermitteln

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http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-gebrauch/367-ueberbelegung-mietwohnung-kuendigung.html

Quelle

.......Das sagt die Rechtsprechung

Aktuell fokussiert die Rechtsprechung darauf, dass für jede Person etwa acht bis zehn Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sollten. Überbelegung heißt: die Werte sind unterschritten. Dieser allgemeine Grundsatz wird durch die Wohnungsaufsichtsgesetze der Bundesländer konkretisiert, die vor Ort gelten......

Wenn deine mutter also bald Da nicht mehr wohnt oder ihr verheiratet seit gibt es kein Problem

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Im Zweifelsfall müsst ihr einen Anwalt zu Rate ziehen oder in den Mieterschutz gehen.

Denn, wenn der Vermieter keinen gravierenden Grund vorweisen kann, ist es nicht möglich euch zu verbieten zusammen zu ziehen um eine Lebensgemeinschaft bzw. in eurem Fall eine Familie zu gründen.
Bei 75m2 liegt keine Überbelegung vor, dieser Grund ist also hinfällig.
Lass dir also nichts einreden. Hatte vor 2 Jahren auch Stress mit meinen damaligen Vermietern, die nicht wollten das mein Freund bei mir einzieht (Begründung: wir dulden keinen Männerbesuch im Haus und hier wohnen gibt es erst recht nicht, danach folgte auch das Argument Überbelegung).
Mein Anwalt hat ganz klar gesagt, dass die Gründung einer Lebensgemeinschaft /Familie immer über dem Interesse des Vermieters liegt, wenn er keine triftige Begründung vorbringen kann. Solche Gründe wären halt die Überbelegung (zum Beispiel 2 Erwachsene in einem winzigen 1-Zimmerappartement, oder 2 Erwachsene mit Kind in unter 40m2), oder halt wenn dein Freund vom selben Vermieter schon mal eine Räumungsklage hatte, oder im Haus randaliert hat. Das wären wirkliche Gründe.

Auch wenn es ein anderes Bundesland ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Unterschied da gravierend ist. Zumal ihr ja ein gemeinsames Kind erwartet. Da dürfte es noch schwerer sein zu verbieten, dass er einzieht.

Alles Gute euch, sowohl für die Wohnsituation, als auch für die Geburt in den nächsten Tagen!
Und schöne Feiertage schon mal

LG triny 30+3

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Wie rasch wollt ihr denn umziehen?

Drei Monate lang kann jemand bei einem Wohnen ohne, dass man dem Vermieter Bescheid geben braucht. Sucht ihr euch also bis April eine Wohnung, musst Du Dir gar nichts genehmigen lassen.

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Wir würden gerne so schnell wie möglich umziehen, allerdings herrscht in Hamburg akuter Wohnungsmangel. Sonst wär es ja gar nicht erst dazu gekommen, dass er zu mir zieht.

Wir suchen ja bereits seit mehreren Monaten, seit fast 2 Monaten sogar mit Dringlichkeitsschein vom Wohnungsamt, aber ich bin dann in Elternzeit und mein Freund ist noch Azubi, da nehmen die Vermieter denn doch lieber andere Bewerber für die Wohnungen.

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Hallo,

mal aus dem Bauch heraus gefragt - was wäre wenn aus dem Freund ein Verlobter würde und ihr bedingt durch den Nachwuchs eine Familie gründen wollt? Es steht Weihnachten vor der Tür und die Freude über das Kind übermannt so manchen Kerl. Kann mir schlecht vorstellen dass der Vermieter gegen eine Familienzusammenlegung ist, es sei denn er hat schon einen Nachmieter für die Wohnung.
Bei uns sind für drei Personen übrigens 64m² zulässig - damit dürftet ihr entspannt Euren Nachwuchs noch mit in die Wohnung unterbringen.

VG Geli

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Ihr seid dann demnächt nicht mehr zwei, sondern vier Personen, und noch dazu schreibst du, dass mehrere Katzen in eurer Wohnung leben?!

Da kann ich nachvollziehen, dass euer Vermieter sich langsam Gedanken macht.

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Es sind zwei Katzen. Ich denke nicht, dass das übermäßig viele Tiere sind.

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Eine Katze kann ein Mieter idR halten, das gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Bei mehreren Katzen ist das fraglich.

Das ist eine Einzelfallbetrachtung. Du hast die Wohnung für dich und deine Mutter gemietet, und jetzt kommen zwei weitere Personen hinzu. 75 qm zu viert plus zwei Stubenkatzen fände ich persönlich ziemlich eng und als Vermieter würde mir das auch nicht gefallen. Ich kann gut nachvollziehen, dass es da Spannungen gibt - evtl auch mit den Nachbarn.

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Hallo,

es wären vier Personen ein einer Dreizimmerwohnung plus diverse (?) Katzen, die in Zimmerecken urinieren? Wieso ziehst Du nicht zu Deinem Freund? Wer trägt die Kosten für die zwei Wohnungen?

Liebe Grüße Andrea

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Ich denke 3 Erwachsene und ein Baby in einer 3 Zimmer Wohnung sind kein Problem, wenn 2 Erwachsene und das Baby ohnehin im selben Zimmer schlafen.

Unsere 2 Katzen urinieren nicht in die Ecken sondern ins Katzenklo. Den Wasserschaden hat der Hausmeister versucht uns unterzuschieben, damit wir die Reperatur bezahlen. Habe ich aber bereits im Eröffnungspost geschrieben. Ein Gutachter hat festgestellt, dass von uns kein Schaden ausging und ein anderer Hausmeister überprüfte den Zustand der Wohnung und konnte nichts finden, was zu bemängeln sei.

Und ich ziehe nicht zu meinem Freund, weil er in einer kleinen Wohnung mit seiner Mutter lebt, deren erste Frage auf meine Schwangerschaft war, ob ich nicht abtreiben könne. Da war ich bereits im 5. Monat. Als ich im 7. Monat war und fürs Baby schon alles vorbereitet war kam sie mit der Idee, dass wir es ja noch zur adoption weggeben könnten.

Zudem würden wir dort nicht mal Babybett und Wickeltisch unterbringen können, weil dort nicht genug Platz dafür ist.
Ich denke, das sind genug Gründe dort nicht einzuziehen.

Ich denke, wer die Kosten für die Wohnungen trägt ergibt sich aus meiner Antwort.

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Hallo,

https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/mietrecht/recht-und-urteile/nachzug-des-partners.html

Nach Paragraph 553, Absatz 1, des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Mieter Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis zur Aufnahme eines Dritten, wenn er ein berechtigtes Interesse hat. Das ist bei der Begründung einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft natürlich der Fall.
Erlaubnis des Einzugs reine Formsache

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass ein Schreiben vom Anwalt besser ist als 10 selbst verfasste. Ab zum Mieterschutz.

Gruß Sol

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Danke, nach genau sowas hab ich gesucht, ein gemeinsames Kind sollte ja ein berechtigtes Interesse darstellen. :-D

Ja wir werden nochmal die Geschäftsführung anrufen und wenn das nichts ergibt gehen wir zum Mieterschutzbund.