Hilfe Wasserschaden

Hallo,

leider haben wir in unserem haus einen Wasserschaden. Den habe ich der Versicherung gemeldet.

Mein Nachbar hat eine Sanitärfirma und mir sofort jemanden zur Leckortung vermittelt. Der hat das Leck ausmachen können, mein Nachbar hat es repariert und die Firma nun Trocknungsgeräte aufgestellt.

Leider ist es ein Baumangel, der aber verjährt ist. Die Rohre wurden nicht richtig verschlossen und so lief nun schon einige Zeit Wasser aus.

Nun weiß ich, dass die Versicherung die Reparatur nicht zahlt, da es kein Rohbruch ist, aber zahlt sie denn die aus dem Wasserschaden entstandenen Kosten? Also Leckortung, Öffenen der Wände, Trocknungsgeräte und Reparatur der Wände?

Danke!

1

Hallo

leider nein. Weder die Trocknung noch die Ortung wird die Versicherung übernehmen,eben da es kein Rohrbruch ist.
Leider

2

Woher hast du diese Information??

7

Ich habe selbst einen Betrieb für Heizung und Sanitär.

Du glaubst nicht was Versicherungen nicht alles für Schlupflöcher haben.

Ein Kunde von mir prozessiert nun schon 2 JAhre mit seiner Versicherung wegen genau dem Problem was oben beschrieben ist.

Sprich die Information habe ich aus Erfahrung!

weitere Kommentare laden
3

http://www.wohngebaeudeversicherung.info/versicherte-gefahren/leitungswasser/
Nässeschäden
Nässeschäden sind Schäden an versicherten Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser entstehen. Die verbundene Wohngebäudeversicherung deckt solche Schäden ab und zahlt, wenn versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen. Der entsprechende Paragraf im Bedingungswerk ist § 3 Nr. 3 VGB 2010 (1914).
Demnach besteht für Nässeschäden nur Versicherungsschutz, wenn das Wasser “aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasserbetten und Aquarien” bestimmungswidrig austritt.
Leitungswasser gleichstellt sind gemäß den VGB Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf.
Ein bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser liegt vor, wenn Frisch- oder Schmutzwasser gegen den Willen des Versicherungsnehmers (oder einer anderen berechtigten Person) austritt.

4

hat die Versicherung abgelehnt?
Selbst wenn es ein Baumangel wäre (was ja nicht bewiesen ist für die Versicherung), zahlt sie bestimmungsungemässen Austritt von Wasser aus Wasserführenden Leitungen.

so.
Das ist passiert. -- Also leistet sie auch.

Ausser es gibt eine Ablehung: und dann gibt es eine Haushaftpflichtversicherung. Privathaftpflichtversicherung. Hausratversicherung. ---

und es sind ja die Schäden Deines Nachbars.... also um was geht es Dir? Deinen schaden? Nachbars Schaden?

Hier überschneiden sich Versicherungen.

(und das stichwort Vesteckter Mangel mit 30 Jahre Garantie ist hier noch nicht mal angesprochen).

5

Ihr Nachbar hat keinen Schaden. Der hat die Baufirma und beseitigt den Schaden. Den Schaden hat sie.

Und was genau soll die "Haushaftpflichtversicherung", die Privathaftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung leisten, wenn es sich um einen Gebäudeschaden handelt, aber eine Gebäudeversicherung ablehnen würde? Rein theoretisch, denn laut ihren Schilderungen sollte Deckung vorliegen.
Und es geht nicht um bestimmungs"gemäßen" Wasseraustritt (denn dann wäre ja alles super und es gäbe keinen Schaden) sondern um den bestimmungs"widrigen" Wasseraustritt.

6

ich habe bestimmungsUNgemäss geschrieben.

und ja: alles, was die Gebäudeversicherung ablehnt, kann man u.U. von anderen Versicherungen wieder holen.

Alle privaten Gegenstände, die z.B: nicht mit dem Gebäude verbunden sind, zahlt die eh nicht, - > also Hausrat.

und ich dachte, der Nachbar oben drüber hätte den Schaden verursacht -- dann zahlt seine Haftpflicht.

Ist aber alles Spekulation.

Schritt 1: alles der Wohngebäudeversicherung melden. -- Wenn etwas NICHT geleistet wird, dann weiter entscheiden.

In solchen Fällen hat bei uns die Versicherung immer geleistet....(was die dann hintenrum vom Bauträger wiederhaben wollen, kann dir als Endkunde egal sein).

weitere Kommentare laden