Trennung - Mietvertragänderung - Nebenkostennachzahlung

Hallöchen,

A und B haben eine gemeinsame Mietwohnung bewohnt, standen beide im Mietvertrag. B hat sich von A getrennt, ist umgehend ausgezogen und der Mietvertrag wurde sofort in allseitigem Einverständnis auf A alleine geändert.

Nun kam wohl die Nebenkostenabrechnung mit Nachzahlungsforderung und es entsteht folgendes Problem:
A erwartet mindestens die hälftige Zahlung des Betrags. B sagt jedoch, dass nur die Monate übernommen werden, in denen auch ein gemeinsamer Mietvertrag bestand. Die Rechnung wäre also "NK : 2 Personen : 12 x tatsächliche Wohnmonate".

Ich finde im Internet nur Hinweise dazu, dass die gemeinsame Wohnung später von einer Partei ohne Änderung des Vertrags aufgelöst wurde, aber nichts dazu, wenn einer der Beteiligten die Mietwohnung nachweislich vorzeitig aufgegeben hat.
Falls es was zur Sache tut: A wohnt weiterhin in der Wohnung. Die Ablesungen sind immer im September, B ist im Februar ausgezogen.

Danke für Euer Wissen oder Eure Meinung. ;-)

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Hallo,

wo ist denn das Problem ?
B hat recht.

freundliche Grüsse Werner

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Hallo Werner,

das Problem ist, dass A angekündigt hat, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn nicht *mindestens* eine hälftige Zahlung von B erfolgt. Ich habe ja auch behauptet, dass B im Recht sein muss, weil ja nachweislich ein Mietvertrag von A über den gesamten Abrechnungszeitraum, ein Mietvertrag von B aber nur über den halben Zeitraum bestand.

A sagt aber, es wurden ja immer sämtliche Nebenkosten alleine getragen, nun sei B in der Pflicht.

Mir ist schon klar, dass man viel mit "dann geh ich vor Gericht!" drohen kann. Aber B ist verunsichert und ich finde eben nichts über die tatsächliche rechtliche Lage, um B zu beruhigen.

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Du vermischt da 2 Mietverträge - und die haben miteinander nichts zu tun.

#standen beide im Mietvertrag# das ist er erste
#wurde sofort in allseitigem Einverständnis auf A alleine geändert# das ist der zweite

Wenn A eine andere Wohnung gemietet hätte, müsste B doch auch keine NK dafür bezahlen.
Was sollte sich daran ändern, wenn es zufällig die gleiche Wohnung ist?

höchstens über einen kleinen Rest könnten die beiden streiten - was ist #sofort# ?
1 Tag später, 14 Tage später, Rest des Monats .

freundliche Grüsse Werner

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Eigentlich hätte eine Zwischenablesung erfolgen müssen, wenn eine korrekte Abrechnung erfolgen soll.

Eine Abrechnung nach Monaten ist allerdings genauso falsch wie eine hälftige Teilung.

B hat ja gerade in den Heizungsmonaten dort gewohnt, in denen die Nebenkosten nunmal wesentlich höher sind, als in den anderen Monaten.

Wie hoch ist denn die Nachzahlung?

LG

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Die Nachzahlung beträgt 549,60 Euro.

Das mit der Zwischenablesung wusste B nicht und die Vermieterin hat auch nichts veranlasst. Es hätte wohl ein Unternehmen kommen müssen, das mit der jährlichen Ablesung beauftragt wird.

Deswegen ist man eben auf die Abrechnung nach Monaten gekommen, weil es nun keine Möglichkeit mehr gibt, den Verbrauch nach Auszug zu ermitteln.

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Auf der Rückseite der Heizkostenabrechnung ist die Gradtagzahlentabelle.
Damit können sich A und B vergnügen.
Wie kommst du darauf dass die Vermieterin irgendetwas zu veranlassen hat ? Das ist doch das Privatvergnügen von A + B.

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