Vermieter kündigt uns Wohnung wegen Eigenbedarf

Hallo,
mein Mann und ich wohnen schon seit einigen Jahren in unserer schönen Wohnung und vor kurzem haben wir eine Kündigung des Vermieters erhalten. Als Grund wurde genannt: Eigenbedarf. Bis auf weiteres ist keine explizite Erklärung vom Vermieter gekommen, denn er hat bereits eine Wohnung mit seiner Frau ein paar Straßen weiter und dieses ist um einiges schöner als unsere. Ob Familienmitglieder hier einziehen wollen wird uns nicht gesagt, so richtig ist also nicht klar wer die Wohnung zu welchem Zweck nutzen wird. http://www.eigenbedarfskuendigung.com/vorgetaeuschter-eigenbedarf/ Laut dieser Seite muss ein bestimmter Grund vorliegen, da jetzt kein konkreter Grund vorliegt gehen wir von einem vorgetäuschten Eigenbedarf aus..Hat jemand schon Erfahrung damit? Denn ich habe gelesen, dass in vielen Fällen der Mieterschutz umgangen wird auch wenn vorgetäuschte Eigenbedarf vorhanden ist. Wäre schön mal andere Meinungen/Erfahrungen darüber zu hören

1

Hallo,

genau das ist der Grund, weshalb ich niemals eine Wohnung vermieten würde. Man hat kein Recht mehr darauf, mit seinem Eigentum machen zu können, was man möchte.

Kann doch sein, dass sie die Wohnung als Büro oder für die Kinder, Enkel usw. nutzen möchten. Müssen die Vermieter jetzt wirklich alles ganz genau angeben, weshalb sie die EIGENE Wohnung benutzen möchten?

Kann euch dennoch verstehen. Von eurer Seite aus ist das natürlich ärgerlich.

Grüße

2

Es ist eben so, dass nur das Wort Eigenbedarf nicht ausreicht für die Kündigung.
Und es ist auch gut so.

Das wissen Vermieter vorher und dann sollen sie sich bitte daran halten.

4

"Kann doch sein, dass sie die Wohnung als Büro oder für die Kinder, Enkel usw. nutzen möchten. Müssen die Vermieter jetzt wirklich alles ganz genau angeben, weshalb sie die EIGENE Wohnung benutzen möchten?"

Ja, das muss er...denn ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

Wem das nicht passt, der darf halt nicht vermieten...dann kann er SEINE Wohnung zu jeder Zeit und jedem Zweck selber nutzen.

weitere Kommentare laden
3

Meine Schwiegereltern haben ihren Mietern die 25 Jahre in der Wohnung waren im August für uns wegen Eigenbedarf gekündigt. Dies aber bereits im Voraus mündlich angekündigt das ihr Sohn voraussichtlich mit der Familie zurück in den Landkreis zieht und dann die Wohnung beziehen möchte.

Die Kündigung wurde mit Hilfe eines Anwaltes rechtskonform gekündigt.
Das heißt der Grund des Eigenbedarfs und das Datum zu wann wir die Wohnung eigentlich benötigten stand drin.
Wir wussten aber das sie 1 Jahr Zeit hatten was anderes zu finden und machten uns den Plan B und freuten uns sehr das wir wirklich doch noch Zeitnah in die Wohnung können.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ohne Begründung und Widerspruchklausel ist unwirksam.

Legt Widerspruch ein am Besten mit Hilfe vom Mieterbund das wenigstens ihr alles richtig Formuliert.

5

Ich würde mittels einer Fachanwältin für Mietrecht der Kündigung widersprechen.

Gruß

Manavgat

7

Aber zu welchem Zweck? Nur um Ärger zu mache und das Unvermeidbare hinaus zu zögern.
Denn Fakt ist, wenn wirklich Eigenbedarf besteht werden sie ausziehen müssen.
Warum muss man dann dem Vermieter das Leben noch schwer machen.
Und seinen wir mal ehrlich. Selbst vorgeschobener Eigenbedarf wird schwer nachzuweisen sein.
Vielleicht wollen die Vermieter auch eine räumliche Trennung. Das würde ich auch nicht unbedingt jedem auf die Nase binden wollen.
Recht hin oder her.

8

Wenn der Vermieter seine Gründe für den Eigenbedarf halt niemandem auf die Nase binden will, muss er halt damit leben, dass die Kündigung unwirksam ist und der Mieter vorerst mal nicht auszieht.

weitere Kommentare laden