Versiegelte Flächen am Grundstück

Hallo liebe Forumnisten ;)

wir haben vor kurzem eine Doppelhaushälfte gekauft. Nun stellt sich die Frage wie viel der Fläche wir versiegeln dürfen und was dort einbezogen gilt.

Wir haben die Gesamtfläche des Grundstücks X. Darauf wird eine DoppelHaushälfte gebaut, die mit in die versiegelte Fläche zählt (?). Hinzu kommen Einfahrt, Terrasse und Gartenhaus. Ansonsten ist nichts unsererseits geplant. Zählen all diese Sachen hinzu?

Kann mir jemand sagen wo ich mich über die Max. erlaubte Versiegelungsfläche belesen kann? Gibt es hierfür Regelung des Bundeslandes oder der jeweiligen Stadt?

Ich danke euch.

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Hallo, das kann für jedes Grundstück abhängig von Bebauungsplan und Baugenehmigung anders sein. Du musst da beim städtischen Bauamt nachfragen. LG

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Hallo!

Habt ihr den Bebauungsplan vorliegen? Ggf. könnte dies mit all den Planunterlagen beim Kauf euch mitgegeben worden sein.
Wenn nein, dann fordert ihn bei eurem zuständigen Bauamt an (dies kann je nach Bauamt etwas kosten; habe schon beides erlebt. Bauämter, die mit mir Details geklärt haben, die schon an eine Bauvoranfrage grenzten inkl. Kartenmaterial und Bauämter, die - überspitzt ausgedrückt - ohne eine Rechnung nicht mit mir reden wollten). Einige Gemeinden stellen ihre Bebauungspläne sogar kostenlos ins Netz - einfach googeln.

Schaut bei eurem Grundstück dann, wie die zulässige GRZ (Grundflächenzahl) ist. Dann könnt ihr zusammen mit der Grundstücksgröße und den versiegelten Flächen die GRZ berechnen. Zur versiegelten Fläche bei der GRZ-Berechnung gehören:
- die Grundfläche des Hauses
- die Grundfläche der Garage / Stellplätze und Zufahrten dieser
- Terrassenflächen
- Nebenanlagen
(nachzulesen unter § 19 BauNVO)

Beispielrechnung (dies habe ich bei Wikipedia kopiert, weil ich sie so schön einfach und verständlich finde):
GRZ 0,3 = 30 % der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Grundfläche der baulichen Anlagen (140 m²): Fläche des Grundstückes (500 m²) = 0,28 (somit GRZ von 0,3 unterschritten)

Liebe Grüße!

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Als versiegelt gilt, wenn das Regenwasser nicht in der Fläche versickern kann, sprich direkt oder indirekt in die Kanalisation abgeleitet wird. Aber nicht jedes Pflaster oder jede Terrasse versiegelt den Boden: Wenn die Fugen im Pflaster groß genug sind, eine Kies- oder Schotterfläche ebenso wie eine Holzterrasse versiegeln beispielsweise nicht.