Mietwohnung: Renovierung bei Einzug, jetzt Auszug...ein paar Fragen

Liebes Forum,

ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen. Wir haben laut Mietvertrag bei Einzug streichen müssen, was wir auch getan haben. Nun wollen wir kündigen und die Frage ist wie es rechtlich mit farbigen Wänden aussieht. Wir haben zumeist einzelne Flächen/Streifen an Wänden farbig gestaltet, dies dann in kräftigen Farbtönen. Zum Beispiel Lila, Petrol oder Himbeere. Der Rest ist weiß. Im Schlafzimmer sind alle Wände sandfarben, eine dunkelbraun. Im Kinderzimmer haben wir 2 Motive an die Wand gemalt. Nun meine ich mal gehört zu haben, dass man auch wenn Streichen bei Einzug vereinbart war, ggf zu dunkle Farben überstreichen muss, bzw. der Vermieter das so nicht "zurück nehmen" muss. Weiß jemand ob das so ist? Falls ja und man muss zu dunkle Farben überstreichen, reicht es dann nur grob die bemalten Flächen zu überstreichen? Reicht das auch nicht deckend, also quasi wie die Farben aufzuhellen? Klar, ordentlich sieht das dann nicht aus, aber der nächste Mieter muss ja auch bei Einzug streichen...
Ich frage deshalb so detailliert, weil der Vermieter ein A.... ist und uns sicher Probleme machen wird, sich außerdem von Berufswegen mit alles Rechten auskennt. Alles streichen wollen wir nicht, die Kaution aber auch zurück haben ;)
Daher bitte ich euch um Hilfe, wie sich das verhält, welche gesetzlichen Grundlagen gibt es, damit wir mit wenig Aufwand Ärger vermeiden!
Vielen Dank!

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Niemand muss bei Einzug streichen. Woher habt ihr das? Ihr könnt die Wohnung so benutzen wie ihr wollt. Das ist ja auch Käse, weil sonst beim Auszug und dann ne Woche später beim Einzug wieder gestrichen werden würde.

Und ob ihr streichen müsst, steht wie immer im Mietvertrag unter Schönheitsreparaturen.

Wenn ihr streichen müsst, dann müsst ihr es in hellen, neutralen Tönen streichen. Weitere Einschränkungen darf es nicht geben. Aber natürlich muss es so gestrichen werden, das keine scheckigen Wände über bleiben. Und das wirst du wohl bei deiner Idee nicht hinbekommen. Also erstmal die dunklen Flächen gut mit billiger Farbe aufhellen und dann am Ende mit einer sehr gut deckenden Farbe über alles rüber.

Wenn ihr die Wohnung aber unrenoviert übernommen habt, dann muss man am Ende auch nicht beim Auszug renovieren, denn ihr seid niht dazu da, dem Vermieter die Mietsache aufzubessern.

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Lieben Dank für deine Antwort!
Wir haben im Mietvertrag stehen, dass bei Einzug die Wohnräume und Flur gestrichen werden müssen! Haben wir auch gemacht (war auch nötig), wenngleich die Wände weiß, aber eben nicht ordentlich/neu gestrichen waren. Diese typischen Schönheitsklauseln mit alle x Jahre dieses oder jenes streichen haben wir nicht.

Also ist die Farbe egal und wir hinterlassen einfach besenrein?!

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Wenn im Mietvertrag steht, dass ihr die Wohnung unrenoviert bezieht, dann übergebt ihr die Wohnung auch unrenoviert beim Auszug.
Ich bin letztes Jahr aus meiner alten Wohnung ausgezogen und hatte da auch wegen den Wandfarben ärger mit den Vermietern. Laut Anwalt ist das halt nur etwas anderes bei vollständig dunkel bzw. schwarz gestrichenen Zimmern und farbig gestrichenen Decken. Das muss man "neutralisieren" bevor man auszieht.
Wenn ihr die Wohnung unrenoviert übernommen habt, darf der Vermieter auch nicht fordern, dass ihr die Wände weis streicht, auch wenn die Wände weiß waren bei Einzug.

Einfach fegen und ggf. wischen und fertig.

LG triny

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Hallo,

warum lasst ihr den Vermieter nicht eine Vorabnahme der Wohnung machen, dann seht ihr wie es sich mit den farbigen Wänden verhält. Dann schreibt ihr zeitgleich ein Protokoll mit, woraus genau die Aussagen des Vermieters hervorgehen und es unterschreiben beide Seiten. Dann wisst ihr was noch gemacht werden muss und der Vermieter kann euch bei Auszug nicht ans "Bein pinkeln". Logisch ist dann allerdings dass jede Seite eine Kopie vom Protokoll erhält.

LG