Kennt sich jemand aus mit der Kaminkehrerverordnung?

Hallo

folgende Gegebenheiten:

Wir haben ein Fertighaus mit Wärmepumpe und weil wir damals nicht wussten ob die Heizleistung reicht, zwei Kaminöfen mit eingebaut.

Der im Erdgeschoss war genau einmal geheitzt zur Probe. Seit 5 Jahren steht er nun still. Den im Keller haben wir nur in den Wintermonaten an Oktober - März/April, weil ich dann die Wäsche die nicht in den Trockner kann dort trockne. Schätze mal, das er ca. 30 - 40 mal an ist in der Zeit.

Unser Kaminkehrer kommt immer im Januar/Februar und dann im November und das ist meiner Meinung nach falsch gewählt und vor allem einmal unsinnig. Als er letztes Jahr anfang November da war hat er noch nicht mal die Asche unten aus dem Kamin raus gemacht weil es schlichtweg zu wenig war. Mit dem alten haben wir ausgemacht, das er nur noch einmal kommen muss, aber bis die Regel da gewesen wäre, haben wir schon wieder einen neuen Kaminkehrer.

So - kann ich jetzt was machen? Wenn der sich querstellt muss ich bei diesen Kehrterminen bleiben und obwohl nicht nötig putzen lassen?

Wie oft MUSS denn der Kamin in unserem Fall geputzt werden? Laut der KVÖ steht bei "gelegentlicher" Nutzung einmal im Jahr. Aber was ist denn gelegentlich?

Vielleicht kann mir ja jemand mal paar Infos geben?

LG
Melanie

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Hallo
ein Kaminkehrer kommt nicht nach Lust und Laune, sondern hat gesetzliche Vorschriften. D.h. er muss zweimal im Jahr den Kamin durchkehren. Den Zeitpunkt wann er kommt setzt er selber, er muss ja alle im Jahr irgendwo unterbringen. Ob ihr jetzt viel heizt oder wenig spielt keine Rolle. Ihr habt einen Kaminofen und der muss gesetztlich zweimal im Jahr gereinigt werden.

LG

2

Das ist so nicht ganz richtig!

Bei nur geringfügiger Nutzung reicht ein Kehrung pro Jahr aus. Die geringfügige Nutzung ist leider nicht genau festgelegt, die meisten Schonsteinfeger gehen aber von bis zu 20 Nutzungen pro Jahr aus.
Wird der Ofen gar nicht genutzt, muss auch gar nicht gekehrt werden. Dazu ist aber die Stilllegung der Feuerstätte notwendig.

Der Zeitpunkt, wann er kommt, ist ebenfalls gesetzlich festgelegt: 1 Mal während der Heizperiode und 1 Mal am Ende der Heizperiode.
Damit macht es dieser Schornsteinfeger definitiv falsch.

Die genaue Regelung steht aber im Feuerstättenbescheid. Was dort steht ist verbindlich, auch für den neuen Kaminkehrer.

Übrigens: Man kann den Schornsteinfeger auch selbst aussuchen, wenn einem ein anderer lieber ist. Einen Gebietsschutz gibt es nicht mehr.

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Danke, ja das kann durchaus so sein. Einmal kommt unserer immer im Sommer. Ich vermute mal das beide Öfen am gleichen Kamin sind, dann wird sie trotzdem zweimal kehren müssen.

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Hallo,

bei 30-40maliger Nutzung kann man nicht mehr von "gelegentlich" sprechen.

Mit 2 Terminen fahrt ihr gut - belasse es dabei.

LG
Karin

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Kann schon sein, aber es gibt halt einfach 7 Monate die gar nicht geheizt wird. Wie geschrieben, das letzte mal hat der Kehrer den Schmutz noch nicht mal unten raus genommen, weil es zu wenig war. Hätte ich das gesammte Jahr 30 - 40 mal verstehe ich dein Argument. Aber es geht ja nur um die Wintermonate. Würde er nun im März putzen gäbe es bis zum nächsten November noch GAR NICHTS zum saubermachen. Aber da er ja im Januar kommt, kommen die zwei Monate heizen noch dazu und die machen dann das klägliche bisschen aus, das er dann im Herbst wieder nicht raus nimmt :-(

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Ich finde Anfang der Heizperidode dann aber wesentlich besser als am Ende. Damit erwischt er im Kamin selber evtl. hereisgefallene tote Vögel, Nestaer etc.

LG

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Hallo!

Ich muss nachher mal in unsere Bescheide reinschauen, irgendwie ist das ja schon seltsam, wie unterschiedlich das läuft. Ist das vielleicht auch je nach Bundesland unterschiedlich?
Bei uns (Schleswig-Holstein) kommt der Schornsteinfeger 1 x im Jahr, unserer meist im November. Und wir nutzen unseren Kamin SEHR viel, er läuft eigentlich jeden Abend ca. von November - März
Komisch!

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Ja, die Bundesländer haben unterschiedliche Kehr- und Überprüfungsordnungen.

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Der Kamin wird ja gekehrt, damit er sauber von Russ ist und somit einem eventuellen Kaminbrand vorgebeugt wird

An erster Stelle steht hier die Sicherheit

Selbst wenn euer Kaminkehrer sich auf 1x im Jahr kehren einlässt - hättest du damit ein gutes Gefühl!

Soviel kostet das Kehren doch nicht

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"Soviel kostet das Kehren doch nicht "

Ganz konkret: 65 € im Jahr bei uns

Finde ich recht viel und ist tatsächlich mehr als ich für Holz (feinste Buche, kammergetrocknet, ohne Rinde) ausgebe.

LG

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Hallo,

hier kommt der Kaminkehrer zweimal.

Einmal zur sogenannten "Feuerstättenschau" (da werden die Heizungen, Kaminöfen, Kachelöfen etc. angeschaut), was meist noch innerhalb der Heizperiode ist (zwischen Februar und April) und einmal zum Kehren, was im Frühsommer passiert (ich schätze mal, weil er da aufs Dach muss und im Winter oder bei Dauerregen ist das nicht so gut).

GLG