Parkettböden vermutlich falsch verlegt

Unser Haus ist acht Jahre alt und wir haben in ca. der Hälfte des Hauses ein hochwertiges Dünnschicht- Parkett, von einem Fachbetrieb verlegt. Jetzt hat sich zuerst in der Küche, dann im Wohnzimmer der Boden in Zimmermitte massiv nach oben gewölbt, im langen Flur im Obergeschoss beginnt er gerade ebenfalls sich zu lösen. Jeweils genau in der Zimmermitte. Nachdem jetzt drei von fünf Zimmern den gleichen Schaden aufweisen, denke ich, dass der Parkett falsch verlegt wurde.
Nach dem ersten Zimmer hatten wir den Parkettleger angerufen, sich die Sache mal anzuschauen (damals hatten wir noch den Verdacht, dass es ein Wasserschaden durch unsere Kinder sei, das glaube ich inzwischen definitiv nicht mehr.) Er hat das Zimmer der länge nach aufgesägt um die Luftblase rauszulassen und bei diesem Provisorium ist es bisher geblieben. Im Moment ist er in Urlaub.
Gewährleistung haben wir nach so langer Zeit vermutlich nicht mehr. Aber ein Verschulden der Handwerker ist es offensichtlich schon, sonst würde ja nicht im ganzen Haus zu gleichen Zeit das gleiche Problem auftreten.

Wer hat eine guten Rat für uns, wie wir jetzt weiter vorgehen sollten?
Danke, doremi

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Was sagt der Handwerker?

Wurde der Parkett verklebt?

Wurde der Parkett bündig zur Wand verlegt?

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Wie gesagt: der Handwerker ist vorerst in den Ferien. Der Parkett wurde verklebt, und ich vermute auch, dass der Abstand zur Wand nicht ausreichend groß ist, sonst würde er sich nicht überall gleichzeitig aufwerfen. Die Randleiste ist genagelt, daher haben wir sie noch nicht entfernt. (Sieht auch so schon schlimm aus.)

Es ist klar, dass wir zuerst mit dem Handwerker sprechen müssen, was mich interessiert ist die rechtliche Situation: Wenn solch ein Fehler nach acht Jahren auftaucht, ist das einfach Pech für den Kunden? Haben Handwerksbetriebe evtl. eine Versicherung für solche Schäden? Gibt es vielleicht eine Schiedsstelle an die man sich wenden kann? Was kostet ein Gutachten und bringt das irgendwas? Hat jemand Erfahrungen mit der Sanierung (statt Neuverlegung) aufgeworfener Böden? Oder einfach eine hilfreiche Idee, die uns in dieser Sache weiter hilft?

Danke im voraus,
d.

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"Wenn solch ein Fehler nach acht Jahren auftaucht, ist das einfach Pech für den Kunden?"

Ja, in der Regel ist es das, da die gesetzliche Sachmängelhaftung schon lange abgelaufen ist.
Eventuell gibt es ja eine freiwillige Garantie, oder aber Kulanz des Handwerksbetriebes!

Aber rechtlich zur Verantwortung ziehen, wenn ihr keine zugesicherte Garantie habt, könnt ihr niemanden mehr!

Gruß
Demy

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Hallo!

Wie lange ist der Gute denn jetzt in Urlaub? Doch wohl keine Monate...?

Alternativ mal zum Innungs-Obermeister des Gewerkes Kontakt aufnehmen. Vielleicht schaut der sich das mal vor Ort an?

Und findet eine gute Lösung für Beide?

Gruß

misses_b