Jugendamt möchte gemeinsame Wohnung verbieten

Guten Tag,

meine Verlobte (25) wohnt zurzeit zusammen mit ihrem 4-Jährigen Sohn in einer Mutter-Kind-Einrichtung. Ich selber bin 31 Jahre alt, wohne in einer eigenen Wohnung und bin nicht der leibliche Vater des Kindes. Wir sind seit April 2014 ein Paar.

In den nächsten Monaten ist der Auszug meiner Verlobten durch Jugendamt in eine eigene Wohnung geplant. Wir würden gerne gemeinsam in die Wohnung ziehen. Das Kind sieht mich inzwischen als seinen Vater an und sagt auch "Papa" zu mir. Die Betreuer in dieser Einrichtung mögen mich auch und sagen selber, dass ich einen positiven Einfluss auf Mutter und Kind habe. Ich selber habe keine Vorstrafen, es besteht keine Alkoholsucht oder ähnliches. Allerdings ist das Jugendamt dagegen, das wir zusammen ziehen. Die Begründung lautet wie folgt: Es könnte sein, dass ich im Falle einer Trennung die Mutter und das Kind aus der gemeinsamen Wohnung hinaus werfe und dass das Kind hiervor geschützt werden müsse. Wir verstehen die Haltung des Jugendamtes nicht, da es bei mir nie solche Problematiken gab.

Kann uns das Jugendamt uns wirklich untersagen in einer gemeinsamen Wohnung zu leben? Welche Möglichkeiten haben wir?

Für Eure Antworten danke ich euch im Voraus

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Ich kann das Jugendamt verstehen.
Sie ist sicher nicht umsonst im Mutter Kind Heim. Wenn Sie demnächst in eine eigene Wohnung soll, dann finde ich es richtig wenn Sie erst mal alleine mit dem Kind einzieht.
In erster Linie geht es doch darum, das sich das Jugendamt ein Bild davon machen will ob Sie mit der Wohnsituation zurecht kommt und ob Sie sich auch wirklich gut um das Kind kümmert.
Anscheinend hatte sie ja damit Probleme, sonst wäre Sie ja nicht im Heim. Und auch wenn das Jugendamt nicht das Sorgerecht hat, so hat es eine Aufsichtspflicht. Und mit dieser Aufsichtspflicht soll das Kind geschützt werden. Und du scheinst im Auge des Jugendamts zwar ein netter Kerl zu sein, aber noch keine feste sichere Stütze im Leben der beiden.
Es ist ja schön das du Sie unterstützt, aber in erster Linie zählt Sie und Ihr Kind - vor allem das Kind!
Ihr habt ja auch ein Tempo drauf, nach kurzer Zeit verloben und heiraten - wo anscheinend noch Probleme im Leben deiner Freundin sind.

Du solltest ihr erst mal zeigen das du für Sie da bist und Sie darin unterstützen Ihren Weg ihren Kind zu gehen. DIE BEIDEN MÜSSEN EIN TEAM BILDEN UND ALLEINE ZURECHT KOMMEN. DANACH KOMMST ERST DU AN DIE REIHE.
So wird es auch das Jugendamt sehen.
Deren Bedenken liegt sicher darin, daß das Kind wieder vernachlässigt wird und Sie sich mehr um die Beziehung Dir kümmert.

Ich hoffe Du verstehst was ich meine.
Eine Richtige Beziehung mit zusammenleben ist erst dann möglich - wenn deine Freundin an erster Stelle ihr Kind stellt und es schafft ordentlich einen eigenen Haushalt zu führen.
Das kann sie nur ohne dich lernen.
Eure Zeit kommt sicher noch - aber jetzt ist sie noch dabei ihr Leben zu regeln.

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Hat das Jugendamt das Sorgerecht für das Kind? Dann kann verbieten, dass ihr in deine Wohnung zieht. Sonst hat es keine Chance, aber in dieser speziellen Situation immerhin ein Mitspracherecht.

Nur: Eine Situation, bei der Mutter und Kind einfach als Besucher gelten und einfach hinausgeworfen werden können ist wirklich nicht gut für dieses Kind. Seht zu, dass ihr einen gemeinsamen Mietvertrag bekommt. Ist deine Wohnung wirklich groß genug für alle? Wenn nicht wäre auch daran zu denken gemeinsam eine passende Wohnung zu suchen.

Denkbar wäre auch, dass das Amt will, dass deine Freundin notfalls auch alleine zurechtkommt. Sie ist ja nicht ohne Grund mit ihrem Kind in diese Einrichtung gegangen. Wäre das so schlimm für dich?

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Hallo virginia-woolf und danke für deine Antwort.

Nein das Jugendamt hat nicht das Sorgerecht für das Kind.
Wir möchten einfach eine Familie sein und auch Anfang nächsten Jahres heiraten.

Wir möchten nicht in meiner jetzigen Wohnung wohnen, sondern uns gemeinsam eine Wohnung suchen. Über dein letztes Argument hatte ich auch schon nachgedacht, aber das "alleine zurecht kommen" hat sie ja in dieser Einrichtung gelernt und da man es ihr nun zutraut, alleine zu wohnen ist ja der Auszug dort geplant.

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Dann kann das Amt gar nichts verbieten - es kann allenfalls unverbindliche Empfehlungen geben.

Nur: In der Einrichtung ist deine Freundin betreut worden. Wenn sie wenigstens ein paar Monate allein in einer eigenen Wohnung klargekommen ist, erhöht das wahrscheinlich die Chance, dass eure Ehe auch gelingt.

Es wäre eine Überlegung wert - aber das schreibt euch niemand vor.

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Hallo,

nein, das Jugendamt kann Euch das nicht verbieten, allerdings währe ich an Eurer Stelle da sehr, sehr vorsichtig, denn ohne gravierende Vorgeschichte wird Deine Freundin nicht am Ende in der Mutter-Kind-Einrichtung gelandet sein.

Das Jugendamt hat die KM also seit Jahren auf dem Schirm und kennt die Vorgeschichte, wenn sie also nun zu dem Schluss gelangen, dass der Zusammenzug zu einer Kindeswohlgefährdung führen kann/wird, dann kann es schneller zu einer Kindsentnahme kommen als Ihr bis 3 zählen könnt.

Ich vermute Du kennst die Geschichte, Du schreibst selbst Du hast einen positiven Einfluss auf Deine Freundin, das lässt mich darauf schließen, dass Deine Freundin aktuell noch nicht in der Lage ist völlig eigenständig ihr Leben auf die Reihe zu kriegen.

Daher kann ich das Jugendamt schon verstehen auch wenn die Begründung nicht die Richtige ist.
Wenn Ihr direkt zusammen zieht, dann verlässt sich Deine Freundin auf Dich, wie sie es jetzt auch bei der Mutter-Kind-Einrichtung tut.
Sie erhält keine Gelegenheit zu lernen ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und steht in der Tat ziemlich dumm da, falls Ihr Euch trennen solltet.

In so einer Situation ist es ein denkbar schlechter Weg mit dem Kopf durch die Wand zu wollen, Ihr solltet versuchen gemeinsam mit dem JA einen gangbaren Weg zu wählen.

Gruß K.