Verzugszinsen bei Miete?

Vielleicht kann mir jemand helfen. Ein befreundetes Ehepaar hat immer wieder Ärger mit ihren Vermietern. Zuerst stellte sich heraus, dass die Wohnung mehr als 20qm kleiner war, als vom Vermieter angegeben, dann stellte sich heraus, dass es keine richtige Nebenhkostenabrechnung gibt. Dennoch wurden die Nebenkosten erhöht (Unter ihnen ist eine WG, in der jeder eine Festmiete mitsamt allen Nebenkosten zahlt, alles was über dieser Pauschale verbraucht wurde, wird meinen Freun den aufgedrückt. Die WG verbraucht entsprechend munter, während oben gespart wird, soweit nur möglich.

Durch Umstände, die dem Vermieter rechtzeitig mitgeteilt wurden und an denen dieser (der auch Arbeitgeber des Mannes ist) schuld ist, kam es mal zu einem Verzug der Mietzahlung (da Verzug der Gehaltszahlung). Es gab eine Vereinbarung der schnellstmöglichen Rückzahlen je nach Möglichkeit.

Diese wurden eingehalten, die Miete wurde gezahlt und je nach Möglichkeiten und auch darüber hinaus (wochenlang Tütensuppe um was zurückzahlen zu können) wurden die Ausstände bis auf einen Restbetrag von etwa 100€ nach und nach zuverlässig beglichen.

Nun ergab es sich, dass erneut eine Miete nicht pünktlich gezahlt werden konnte. Sie benachrichtigten den Vermieter, dass sie die letzte Rate der Ausstände sofort überweisen und die Miete bis Ende des Monats (fällig zum 15.) überweisen.

Nun will der Vermieter Verzugszinsen fordern.

Darf er das denn, wenn er solche Regelungen zuvor wiederholt toleriert hat? Gibt es da Fristen, ab wann er das kann, oder geht das im Zweifel ab einem Tag nach Fälligkeit?

Ich möchte betonen, dass die beiden keine Mietnommaden sind, sondern trotz einer Notlage alles tun, um niemandem was schuldig zu bleiben. Es gab in dem Mietverhältnis genügend Gründe für eine Mietminderung, die zwar benannt aber (da der Vermieter auch nicht viel Geld hat) aus Freundlichkeit nicht wahrgenommen wurden.

Kennt sich da jemand aus?

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Ich danke, er darf Zinsen fordern.
Deine Freunde können von Glück reden, wenn sie keine Kündigung bekommen.

Gruß


Martin

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Nee, sie haben selbst gekündigt, weil die Zustände im Haus untragbar sind. SIe ziehen Ende Juli aus.

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schau mal auf der Seite
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/hauptseite.htm

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Oh prima
Das könnte meine Geschichte sein.
Meine Mieterin zahlt auch sehr unregelmäßig. So wurde aus dem Monatsersten der 10. ( weil ja erst am 10. der Lohn kommt) aus dem 10. wurde der 15.. Und die Maimiete gab es jetzt erst am Ende. Heute ist der 16. Juni und wieder kein Geld da. Na ja ich bin ja auf Geschäftsreise, da merkt der Blödmann das ja nicht. Ups aber mit Onlinebanking eben doch.

Super meine Kasse zieht aber am Monatsersten die Raten vom Konto ab. Meine Ex rennt sofort los und macht bei mir ne Gehaltspfändung, wenn das Geld für die Kleine nicht kommt und die Überziehungzinsen die über dem Dispo liegen, sind bei 17 % oder so.
Dann rechne mal was das am Ende ausmacht, nur weil die Mieterin nicht bezahlt. Und meine eigenen Rechnungen bleiben liegen, weil ja kein Geld auf dem Konto ist.
Ist ja ne tolle Sache, wenn man so als Mieter nen kostenloses Kredit bekommt, den andere Leute finanzieren.

Gruß Mauspapa

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der mieter muss die miete zahlen, und zwar zum spätestens 3. werktag des monats so, dass die zahlung beim vermieter EINGEHT.

Das ist seine bringschuld, der vermieter muss nicht mahnen, damit der mieter in verzug kommt. er hat das RECHT; nicht die Pflicht, verzugszinsen zu verlangen, sofer der mieter in verzug ist.

ob nun das gehalt nicht pünktlich gezahlt wurde oder nicht, ist problem des mieters.geld hat man zu haben... so sieht es zumindest das bgb, in dem das mietrecht verankert ist.

wenn der vermieter den mietern entgegengekommen ist und bisher keine zinsen/mahgebühren aufgeschlagen hat, ist das zwar nett, aber daraus ergibt sich kein anspruch, dass er das überhaupt nicht tun darf.

andererseits muss der vermieter eine korrekte nebenkostenabrechnung erstellen. korrekt heisst, dass auch lediglich die kosten, die durch die jeweilige mietpartei angefallen sind, berechnet werden. kommt der vermieter dieser pflicht nicht nach, müssen die nebenkosten auch nicht gezahlt we4rden.

miete mindern kann man in jedem fall, wenn es einen grund dafür gibt. am besten beim mieterverein beraten lassen.

aber mietminderungsgründe, verzugszinsen und nebenkostenabrechnung haben NIX miteinander zu tun.

also, das A und O ist immer MIETE zahlen. und zwar pünktlich.

dann muss man sich auch nicht über mahngebühren oder verzugszinsen ärgern.

Luise

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#liebdrueck