Rechtsschutzversicherung bei Nachbarschaftsstreit

Hallo,

unser Kumpel hat Stress mit dem Nachbarn und will sich beraten lassen von einem Anwalt. Er hat eine Rechtsschutzversicherung und meint, der Anwalt regelt die Kosten dann mit der Versicherung. Ich meine, dass er vor Inanspruchnahme des Anwaltes die Versicherung benachrichtigen müßte.

Wer liegt richtig?

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Hallo,

ich kenne es so: der Anwalt holt sich von der Rechtsschutzversicherung das OK und kann dann handeln. Ohne Zusage der Versicherung wird der Anwalt Rücksprache mit seinem Mandanten halten.

LG

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Der Anwalt regelt das.

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Wir rufen immer erst bei der Versicherung an und holen uns das ok.
Dann rufen wir unseren Anwalt an.

Gruß Helga, die sowas von froh ist eine Rechstschutz zu haben :-D

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Das kommt auf die Art des RS an, die er abgeschlossen hat. Es gibt etliche verschiedene Varianten - da muss er schon in seinen Versicherungsschein schauen oder diesen vom Anwalt durchlesen lassen.

LG Moni

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Hi,

er kann vorher bei der Versicherung anrufen, muss aber nicht. Allerdings gibt es gerade bei Nachbarstreitigkeiten eine Menge Gründe, die die Rechtsschutzdeckung ausschließen. Er sollte daher vorher fragen, damit er nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
Viele Grüße

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Wenn er für diesen Fall Rechtsschutz hat, "muss" er die Versicherung nicht vorher verständigen.

Die Versicherung zahlt sogar auch hinterher.

Um sicher zu sein, sollte er aber besser vorher nachfragen, ob die Angelegenheit unter den Deckungsschutz fällt.

Regelmäßig machen das auch die RAe, auch wenn es streng genommen nicht ihre Aufgabe ist und sie dafür (theoretisch) ein extra Entgelt verlangen könnten (was die Versicherung nicht tragen würde).

Also als "Service am Kunden".