Ansprechen oder nicht? Gemeinschaftsgrund angeeignet....

Guten Morgen liebe Urbia-Gemeinde,

ich möchte gerne etwas fragen, wäre nett, wenn ihr mir eure Meinung schreiben könntet.

Wir wohnen in einem Reihenhaus. Es sind 5 nebeneinander, dann kommt ein Garagenbereich. Vom Garagenbereich ausgehend gibt es einen ca. 1 m breiten Weg, der hinter den Häusern verläuft. Dieser dient dazu, dass man seinen Garten von hinten erreichen kann und mit Gartenabfällen nicht durchs Haus muss. Dieser ist Gemeinschaftsgrund. Gemeinschaftsgrund darf laut Grundbuch hier nicht verändert werden.

So, nun hat einer der Nachbarn diesen Weg dicht gemacht, Freisitz in den Garten gebaut und der Weg bei ihm ist weg. Seine Holzterrasse geht komplett über den Weg hinweg. Seiten hat er dicht gemacht.

Wir können von unserem Grundstück in die andere Richtung weg, sind also nicht "eingesperrt", ein Nachbar daneben allerdings schon.

Würdet ihr den Nachbarn ansprechen? Wir haben hier alle sehr kleine Minigärten, Reihenhaus eben, müssen aber alle damit leben.

Mich ärgert das einfach. Sie sind diejenigen, die ständig den Weg benutzen, machen bei sich aber zu.

Die Kinder von hinten wollten letztens über den Weg, da wurden sie verjagt, aus "ihrem" Garten.

Die Leute sind nicht ganz einfach. Parken vor ihrem Haus, als mein Mann dort geparkt hat, wurde er gleich angesprochen, er solle doch nicht auf SEINEM Parkplatz parken. Das ist ein stinknormaler öffentlicher Parkplatz. Sie benehmen sich so, als ob ihnen hier alles gehören würde.

Mit diesem Hintergrund, würdet ihr etwas sagen? Ich weiß, dass es die anderen Nachbarn ebenfalls stört, die sind aber teilweise keine Eigentümer und trauen sich auch nicht recht, weil sie keinen Ärger mit den Nachbarn wollen.

Ich hatte überlegt, den Weg bei uns ebenfalls zu zumachen, aber nur so, dass ich es wieder wegmachen kann. Z. B. große Blumenkübel hinstellen. Ich bin mir nämlich sicher, dass es dann Rabatz gibt, weil ER den Weg nicht mehr benutzen kann. Dann könnte man ihm sagen, dass er genau das Gleiche gemacht hat.

Oder einfach gar nichts sagen, damit kein Nachbarschaftsstreit entsteht?

Ich bin mir ganz sicher, dass sie den Freisitz nicht mehr verkleinern werden, da müssten wir wahrscheinlich schon mit dem Anwalt kommen.

Was meint ihr dazu?

LG und dankeschön,
Kitty

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Den Weg bei euch zuzumachen unterlasst ihr besser!!!

Das ist ein Gemeinschaftsweg und der MUSS freigehalten werden! Ich würde mich an die Stadt wenden, beim Nachbarn selber werdet ihr sicher eh nichts erreichen.

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Hi,

danke dir auch für deine Antwort. Wo ruft man denn da auf der Stadt an?

Das hört sich aber wirklich nach viel Ärger an....

LG,
Kitty

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Na erfreut werden die Nachbarn definitiv nicht darüber sein, aber sie können sich auch nicht einfach Gemeinschaftsgrund aneignen.

Der Nachbar der nun eingekesselt ist sollte sich an seinen Vermieter wenden oder wenn er Eigentümer selber ist, dann an höhere Instanzen. Wo genau man Informationen her bekommt, weiß ich leider nicht. Ich würde bei der Stadt anrufen, die leiten einen dann schon an die entsprechende Stelle weiter.

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Ja ich würde sie darauf ansprechen. Das geht nunmal nicht, und das geht auch nicht das die Letzen Nachbarn sozusagen "eingesperrt" sind.
Wenn die letzten nicht die Eigentümer sind, dann würde ich mich mal an den Eigentümer des Grundstücks wenden, er hat ja sicherlich auch interesse daran, dass der Weg zugänglich ist, dann habt ihr schon mal einen "Verbündeten".

Ich wollte erst schon schreiben, es auf der nächsten Eigentümerversammlung anzusprechen aber da gibts ja dann keine, wenn nur der Gemeinschaftsweg vorhanden ist.

Wichtig finde ich, dass ihr nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießt. Also nicht gleich Brief vom Anwalt oder so, sondern erstmal freundlich darauf Aufmerksam machen ob sie sich vielleicht gar nicht bewusst waren, dass sie das so nicht dürfen.

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Hi,

lieben Dank für deine Antwort. Nein, natürlich werden wir das erst einmal freundlich ansprechen. Ich denke halt nur, dass die Leute sich nichts sagen lassen werden... Sie haben sich ja nun gerade ihren Garten schön machen lassen.

Ich werde auch noch einmal mit den Nachbarn reden, die keine Eigentümer sind, dass sie vielleicht ihren Vermieter ansprechen. Die wohnen halt leider direkt Tür an Tür und wollen keinen Ärger.

Stimmt, eine Eigentümerversammlung gibt es hier nicht.

Anwalt möchte ich gar nicht einschalten, das wäre zu viel des Guten. Ich erwarte nur halt keinerlei Änderung, wenn wir das ansprechen.

Also, aber ansprechen findest du auch gut? Dann machen wir das.

LG,
Kitty

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Hallo, ihr habt ja den Streit nicht angefangen. Ich würde damit direkt zum Anwalt gehen, nicht dass da noch ein Gewohnheitsrecht entsteht oder es Probleme gibt, wenn ihr verkaufen wollt. LG

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Hi,

danke dir für deine Antwort. Ich glaube, wir werden es erst einmal im Guten versuchen. Der Weg zum Anwalt steht dann immer noch offen. Wahrscheinlich wird das so oder so Ärger geben.

LG und danke dir,
Kitty

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Hi,

höflich ansprechen ....
Aber da die Terasse fest ist, wird er diese nicht freiwillig abreißen und da er anscheinend eh kein freundlicher Artgenosse ist, würde ich auch gleich ein Auszug aus dem Grundbuchamt vorzeigen.

Das wird natürlich auch nicht klappen, denn er hat ja den selben Eintrag und hat sich darüber hinweg gesetzt.

DANN alle Eigentümer zusammen trommeln und gemeinsam Druck machen ansonsten anzeigen!

Deinen Weg lässt Du bitte frei, sonst bist Du im Endeffekt keinen deut besser.
Wenn es Euch allen nicht stört, das ihr nicht mehr durch kommt, solltet ihr den Grundbucheintrag ändern lassen, das ihr diesen Weg auflöst.

Lisa

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Hallo,

wendet euch doch einfach mal an die Feuerwehr.... es könnte ja sein dass der Weg frei bleiben muss um evtl. von hinten an die Häuser zu kommen falls mal ein Eisatz der Feuerwehr notwendig sein sollte. Es gibt bestimmte Auflagen die zu erfüllen sind bzw. eingehalten werden müssen.

Ansonsten würde ich mich tatsächlich an die Gemeinde/Stadt/Amt wenden denn es gibt einen B-Plan (dort wird dieser Weg mit Sicherheit als Gemeinschaftsgrund eingetragen sein bzw. evtl. auch als Fluchtweg) der auch einzuhalten ist. Es kann auch bei Eigentum nicht jeder machen was er möchte.
Viel Glück

LG

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DAS ist mal ein echt guter Tipp!

So würde ich das wohl auch machen, die Feuerwehr ist da zu recht sehr penibel, wenn es um Rettungswege geht! Und ich würde wetten, dass es grade in einem so dicht bebautem Gebiet mit Reihenhäusern sehr strege Auflagen gibt! Ich glaube, das wäre wohl der einfachste Weg!

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Hallo!

Nuja, also erstmal würde ich mit ALLEN Nachbarn (Eigentümern/Vermieter) sprechen um das zu klären. Vielleicht kann man das dann direkt regeln und die Nachbarn merken das sie einen Fehler gemacht haben.

Es macht Sinn den Nachbarn darum zu bitten den Weg wieder Frei zu geben und dazu die Gründe zu nennen. Alles Sachlich und nett.

Ich würde ihm aber auch klar sagen das man diese Sache ansonsten einem Anwalt übergeben würde. Jenachdem wie sie sich verhalten würde ich das erwähnen. Man nimmt dieser Veränderung also nicht hin. Vielleicht reicht das schon das sie ihren Bau wieder etwas zurück bauen oder einen Durchgang ermöglichen. Wenn das im Grundbuch so festgelegt ist, wird er da richtige Probleme bekommen, wenn es vor Gericht landen sollte. Wie hier schon jemand sagte: Es kann ja auch ein Notweg sein, der offen bleiben muss. Ob sie soweit gehen (bei der klaren Sachlage) kann ich mir nicht wirklich vorstellen.

Ich finde aber fairerweise hätte man schon beim Aufbau mit ihnen reden sollen. Jetzt ist alles fertig und da dürfte der Mißmut enorm sein, wenn er alles wieder Abbauen muss. Andereseits sind sie selber Schuld, hätten vielleicht mal im Grundbuch nachschauen sollen. So etwas sollte man wirklich wissen wenn man Eigentümer ist.

Also erstmal das Gespräch suchen und schauen wie sie reagieren.

LG Sonja

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Hi, ich denke schon das sie gewußt haben was sie machen. wenn der weg sein muß hat er das ja auch festgeschrieben so drin stehen.... Beim Aufbau hätte man ihn freundlich drauf hin weisen können.... Aber na ja, es hat ihn ja nichtmal das schriftliche interessiert.... Ich würde ihn auch ansprechen, gegebenenfalls dann zum Anwalt wenn er nicht einsichtig ist. Und das möglichst sofort!!! (Gewohnheitsrecht, und das geht schnell ).
Lg Elfi

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Mit allen anderen Nachbarn ein Schreiben aufsetzen und ihn darauf hinweisen, dass der Gemeinschaftsgrund lt.Grundbuch nicht verändert werden darf. Frist setzen für den Rückbau und ankündigen, dass ansonsten ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.

Wenn man mit dem Mann nicht reden kann, dann hilft nur der schriftliche Weg. Ihr solltet aber unbedingt alle Nachbarn mit ins Boot nehmen, da ensteht mehr Druck, als wenn nur ihr allein ihn dazu auffordert.

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Hallo liebe Urbia-User,

erst mal dankeschön für die vielen Antworten.

Kurz zu der Frage, warum wir nicht schon bei den Bauarbeiten etwas gesagt haben. Für uns war das nicht ersichtlich, wie groß der Freisitz werden soll. Die beauftragte Firma hat diesen wohl auch sehr zügig gebaut. Ich kann dieses besagte Stück Garten nur über meinen Balkon einsehen und habe nicht ständig die Bauarbeiten beobachtet.

Die Idee, die anderen Nachbarn mit ins Boot zu holen, finde ich sehr gut, ich denke, das wird der beste Weg sein.

Euch allen noch einmal vielen herzlichen Dank für eure Hilfe, Tipps und Rat.

Einen schönen Abend wünsche ich euch!

LG,
Kitty

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Hallo,

hier greifen wohl die §§ 741 ff .BGB. Du kannst auch 'Nutzung von Gemeinschaftswegen' googeln und wirst viele Informationen finden. Teilweise sogar ähnlich gelagerte Fälle, wie deiner, aber leider lässt sich der Link hier nicht kopieren.

Gem. § 743 Abs. 2 BGB sagt: Jeder Teilhaber ist zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums insoweit befugt, als nicht der Mitgebrauch der übrigen Teilhaber beeinträchtigt wird.

Das dürfte bei euch ja wohl vorliegen.

Gem. § 744 steht die Verwaltung allen Eigentümern zu. Nur wenn eine Maßnahme der Erhaltung des Eigentums dient, könnte ein Eigentümer ohne Einwilligung der anderen Eigentümer handeln.

Das dürfte hier nicht vorliegen.

§ 745 BGB macht dann alles klar. Ihr könnt per Mehrheitsentscheidung etwas beschließen, aber wenn jemand eingeschränkt werden soll und damit nicht einverstanden ist, geht auch das nicht.

Der Nachbar hat aber ohne euer Einverständnis gehandelt und schränkt auch noch die Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums ein. Das geht nicht.#nanana

So, wie du es schilderst, habt ihr Recht, aber das allein, bringt euch ja noch nicht weiter. Ihr solltet euch gemeinsam unterhalten und dem Nachbarn freundlich aber bestimmt und v.a. gemeinsam (!) entgegen treten und ihm die Sachlage klar machen. Dann kann er zurück bauen oder versetzen. Ihr solltet euch natürlich klar sein, wie weit ihr gehen wollt, wenn er nicht reagiert... Allerdings will ja niemand auf die Dauer in der Nachbarschaft isoliert sein. Kann man mit seiner Frau reden?

Viel Glück und v.a. gute Nerven!

VG vifrana