Ehemann mit ins Grundbuch eintragen lassen?

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mal eine Frage:

Ich besitze seit ein paar Monaten ein Grundstück, auf das wir (als Ehepaar) gerne bauen möchten. Kann ich meinen Mann als Hauseigentümer ins Grundbuch mit eintragen lassen obwohl das Grundstück nur auf meinen Namen läuft oder geht das nicht?

Lg

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Hallo,

nein, so geht das nicht.
Es gibt keine Hauseigentümer.

Es gibt nur Eigentümer eines Grundstücks, einschliesslich allem, was darauf steht.

freundliche Grüsse Werner

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Prinzipiell richtig.

Der Vollständigkeit halber ist aber auf das Erbbaurecht hinzuweisen.

Da gibt es auch Hauseigentümer denen das Grundstück nicht gehört.

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Die Frage ist, ob das klug ist.

Da wir Euch nicht kennen, nicht wissen, wer hier was verdient und wie das Haus finanziert werden soll, können wir nichts raten.

Vielleicht macht es Sinn eine Anwältin hierzu zu befragen.

Gruß

Manavgat

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Hi,

wer im Grundbuch mit drinen steht hat Rechte am Haus - andernfalls nicht.

Wenn Ihr bauen wollt und nur Du im Grundbuch stehst, hätte Dein Mann das Nachsehen.

Man muss aber die Eintragung im Grundbuch nicht 50/50 aufteilen.

Man kann die Prozente z.B. entsprechend dem eingebrachten Vermögen gewichten.

Interessant wird die Eintragung im Grundbuch ja erst im Falle einer Trennung oder falls einer von Euch beiden verstirbt.

Damit sich keiner von Euch beiden in einem solchen Fall (den sich ja niemand wünscht, der aber leider doch eintreten kann) ungerecht behandelt fühlt, empfielt es sich, sich von einem Notar beraten zu lassen.

VG lachris

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Vielen Dank für Eure Hilfe. Wir werden uns rechtlich beraten lassen!

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Genau einen ganz ähnlichen Fall hatten wir auch.

Mir gehörte das Grundstück und bevor wir angefangen haben zu bauen, habe ich meinem jetzigen Mann einen Teil des Grundstücks geschenkt/überschrieben. Für ihn war nur wichtig, dass er mit im Grundbuch steht und ich z. B. im Fall einer Trennung nicht ohne ihn verkaufen könnte. Den Baukredit tragen wir schließlich auch gemeinsam.

Die prozentuale Aufteilung haben wir anhand des vorhandenen Kapitals im Verhältnis zum späteren Wert des Hauses bzw. der Kreditsumme gemeinsam mit dem Notar festgelegt.

Ich würde dabei auf jeden Fall auch das Thema Schenkungssteuer im Auge behalten! Bei Baubeginn waren mein Mann und ich noch nicht verheiratet und der Notar hatte auch da ein gutes Auge drauf, dass wir bei der Überschreibung nicht auch noch das Finanzamt bereichern.