Hundebesuch in Mietwohnung?

Hallo,

ich habe mal eine Frage, vielleicht kennt sich jemand aus. Also wir haben extrem ekelhafte Vermieter. Jetzt wollen sie uns verbieten, dass meine Schwester (wohnt in einem anderen Bundesland) mit ihrem Hund zu Besuch kommt. Sie kommt ca 2x im Jahr für jeweils 2 Wochen. Hundehaltung an sich ist nicht verboten, haben selber einen Kleinen Hund. Es gab nur sehr viel Ärger mit den Nachbarn, die sich ohne Erlaubnis einen Kampfhund zugelegt haben, der Vermieter möchte keine grossen Hunde im Haus, eben nur kleine und Katzen. Der Hund meiner Schwester ist mittelgross, kläfft und beisst nicht. War auch nie ein Problem, dass sie kommt nur jetzt seit das mit den Nachbarn ist. Weiss jemand die rechtliche Lage?

#winke

LG

2

Juristisch gesehen, kann ein Besuch 6 Wochen dauern und ist nicht zustimmungspflichtig.

Selbst wenn es ein Kampfhund wäre, kann dieser Euch besuchen.

Pina

4

Jjjjjein - es gibt ja auch gut erzogene Kampfhunde, da ist das kein Problem.
Aber in dem Moment, wo das Tier einen anderen Mieter bedroht, ist Schluß mit lustig, dann muss er weg. War im Nachbarhaus auch so - der Besucher musste mit seinem Hund die Wohnung verlassen.
Das Problem hängt ja meist am oberen Ende der Leine...;-)
LG Moni

6

Korrekt heißt es im übrigen Soka= sogenannter Kampfhund, wobei der "Kampfhund" keiner bestimmten Rasse zugeordnet werden kann, sondern individuell zu betrachten ist.

Genauso wie ein "Bandog" keiner bestimmten Rasse zugeordnet werden kann, da es übersetzt "Kettenhund" bedeutet bzw das der Hund an der Kette gehalten wird.

1

Naja, wenn es nicht um einen Nachmittag, sondern um zwei Wochen geht, finde ich es sehr verständlich, dass der Vermieter das nicht mitmacht, wenn er anderen gerade einen Hund verboten hat.

Wer Haustiere hat und reisen will, muß eben Leute haben, die das liebe Tier so lange versorgen.

3

Hallo

Nein, er kann den Besuch nicht verbieten. Nur wenn der Hund Schaen anrichtet, musst du, bwz der Hundehalter dafür haften

5

Nein, Besuch ist Besuch - den kann er euch nicht verbieten.

Ich verstehe deinen Vermieter zwar irgendwie schon - aber da hat er wohl Pech.

7

Aha, was ist den ein Kampfhund? So reden Leute, die offensichtlich keine Ahnung haben.

Im übrigen darf der Vermieter die Hundegrösse nicht vorschreiben bzw große Hunde verbieten. Dazu gibt's einen Beschluss vom März 2013.

Bei Besuch kann der Vermieter nichts machen, schon gar nicht verbieten. Solange sich keine andere Mietpartei beschwert ist alles tutti.

8

das ist ja seltsam. Ganz ein süsser hund. Reisst permanent Katzen und Hasen. Ist wohl nicht in Griff zu bekommen. Des weiteren müssen die per Gerichtsneschluss ausziehen.

9

Hast du dafür Beweise? Wenn nicht, wäre ich mit solchen Äußerungen sehr vorsichtig.

Was ich zum Ausdruck bringen wollte, war, dass kein Hund, egal welcher Rasse, einen Stempel als "Kampfhund" verdient hat.

Schwarze Schafe gibt es jedoch überall und es ist reine Eziehungssache.
Ansonsten würde ich stark vermuten, dass das Tier keine Erziehung genossen hat oder das es die Halter nicht interessiert.

Meine Frage diesbezüglich hast du auch nicht beantwortet! Mich würde nämlich gerne deine Definition zum Thema "Kampfhund" interessieren.

Grüße