Mietrückstand 7000€ fristlos kündigen

Halli Hallo,

Ich habe mal eine Frage an euch, gerne auch Experten :-D
Und zwar, mein Vater hat eine Eigentumswohnung, die seit 2008 vermietet ist aber die Mieter haben seitdem Mietschulden in Höhe von insgesamt 7000€. So jetzt habe ich meinen Vater fast überredet, dass er die Mieter fristlos kündigen würde. Das wollte er vorher nicht, weil er Angst hatte das Geld dann nie zu bekommen. So wenn wir jetzt fristlos kündigen würden und eine Frist von 2 Wochen einräumen aber die Mieter nicht ausziehen müssten wir doch theoretisch eine Räumungsklage beim Gericht einreichen?
Und wenn das nicht geht eine Zwangsräumung beim Gerichtsvollzieher beantragen?
Liege ich so erstmal richtig?
Zudem ist die Wohnung dermaßen verwüstet das die Materialkosten der Renovierung mindestens 10000€ kosten würden.
Wenn wir jetzt eine Vermieter Rechtsschutzversicherung abschließen, werden die Kosten für die Zwangsräumung etc. auch schon übernommen oder geht das nicht weil die Sache schon über mehrere Jahre läuft? Falls wir "nur" 3 Monate warten müssten bis die Versicherung eingreift wäre es auch noch ok.

Und noch eine Frage, gibt es eine Versicherung, die man abschließen kann und die die Kosten der Renovierung tragen würde?

Langer Text, danke an alle die bis hier gelesen haben. Ich freue mich auf eure Antworten. Danke :-D

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Hallo,

in so einem Fall solltest du zusätzlich zu einem Rechtsanwalt noch ärztliche Hilfe holen.
Wenn jemand 7 Jahre so ein Kasperltheater mitmacht, hätte ich Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit.

freundliche Grüsse Werner

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Bei der Summe wird es schwer noch Geld von den Mietern zu bekommen dann wäre die Summe nicht so hoch wenn es nur kurzfristige Probleme geben würde.

Hier hilft nur schnellstmöglich kündigen und Räumungsklage einreichen sonst wird es alles nur noch teurer... das würde ich aber nicht ohne anwaltlichen Beistand oder ähnlichen (Vermieterbund etc) machen damit man es rechtlich korrekt macht.

Ja wenn die Mieter nicht freiwillig ausziehen bleibt euch kein anderer Weg...

https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=vermieter%20k%C3%BCndigung%20fristlos%20zahlungsverzug

Soweit ich weiss greifen die Versicherungen nur wenn der Schadensfall innerhalb des Versicherungszeitraumes beginnt. Der Versicherungszeitraum beginnt ggf. dann auch erst nach der Wartefrist!
Der Schadenfall beginnt wenn die gegnerische Partei erstmalig gegen
Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstossen hat, d.h. mit der ersten ausbleibenden Mietzahlung.

Ob es Versicherungen gibt die das anders handhaben weiss ich nicht, aber vermutlich nicht da dann jeder die Versicherung erst abschliessen würde wenn ein Schadensfall eintritt.

Ob es eine Versicherung gibt die die Renovierungskosten tragen würde gibt weiss ich nicht...vermutlich nicht im bezahlbaren Rahmen...

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Danke, also hätten wir die Rechtsschutzversicherung schon 2008 abschließen müssen damit die jetzt noch eingreift?

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Wie kommen die Schulden zustande? In den meisten Fällen ist bei sowas eh nix mehr zu holen!

Warum glaubt dein Vater, dass er das Geld noch bekommt?

Du kannst ja mal bei Versicherungen anfragen - ich glaube aber nicht, dass eine sich drauf einlässt...

LG

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Also die Schulden kommen durch die Nichtzahlung der Miete oder nur Teilzahlung. Mittlerweile zahlen die Mieter zwar wieder aber manchmal auch wieder nicht je nachdem wie es ihnen finanziell geht in dem Monat.

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Also wird er die 7000 nie wieder sehen. Und sie werden sogar noch mehr! Ist ihm das klar?

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Hallo,

fristlos kündigen könnt ihr natürlich! (solltet ihr auch)

Und ja wenn die Mieter nach Ablauf der Frist nicht raus sind, dann Räumungsklage!

ABER!!! Das müsst ihr komplett selbst bezahlen! Bzw halt in Vorkasse treten!!!

Da die Wahrscheinlichkeit dass ihr die 7.000€ Mietrückstand je bekommt im Bereich von null und weniger als null liegt, könnt ihr natürlich die Kosten für die Räumungsklage zwar einklagen, werdet auch Recht bekommen aber auch das Geld seht ihr nie!

Die legen eine Eidesstattliche Versicherung ab und damit ist der Drops gelutscht!

Das mit der Versicherung könnt ihr vergessen ! Eine jetzt abgeschlossene Versicherung wird Euch bei künftig abgeschlossenen Mietverträgen helfen - aber nicht in dieser Angelegenheit!

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Vielen Dank dann wird mein Vater wohl weiterhin die Mieter dort wohnen lassen da er sicher nicht so viel Geld in eine Zwangsräumung etc. investieren wird. Die Mieter zahlen ja mittlerweile Miete aber wenn die einen Engpass haben zahlen sie halt wieder nicht.

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ich versuch mal son bissel auf zu dröseln

zu ersteinmal
**zitat**
Danke, also hätten wir die Rechtsschutzversicherung schon 2008 abschließen müssen damit die jetzt noch eingreift?
**zitat ende**
so siehts aus man könnte jetzt versuchen ne versicherung ab zu schließen und 1 jahr warten und dann erst alles in angriff nehmen frei nach dem motho vieleicht merkt es die versicherung dann nicht .. mit nem bissel glück kähme man sogar damit durch
aber das wäre ne milchmenchen rechnung
also dringend von ab zu raten weil die mietschulden die weiter auflaufen höher wären als

das was mann dann sparen würde....

mal son paar stichpunkte
1. sobald ein mieter 3 volle mieten im rückstand ist kann man den fristlos kündigen
sollte auch IMMER sofort gemacht werden

2. erkundige dich nach der zwangsräumung nach dem berliener modell
(erspart dir ne menge geld und zeit)

3. die forderungen gegenüber der famielie
sind warscheinlich schon zum teil verfallen weil ihr warscheinlich nicht die regelmäßig angemahnt habt. demnach gild man muß spätestens vor ablauf der 3 jahres verjährungsfrist die mietschulden an mahnen (schriftlich & nachweißlich)
ich gehe mal davon aus das die ersten monate gemahnt wurde und danach nix mehr unternommen wurde.

das würde heißen das wenn ihr die jetzt an mahnt
steht euch NUR die miete zu aus den letzten 3 jahren
heißt also ihr würdet nur noch ein anrecht haben auf die miete ab mitte 2012

4. um geld zu sparen kann man auch direckt zum gerricht gehen und klage zur zwangsräumung nach dem berliner modell stellen (anwalt weg lassen den braucht man nur wenn er sich wehrt)

wenn man jetzt mal die mietverluste weg lässt sondern davon aus geht
das man nur die gerrichtskosten & die entsorgung bezahlen muß
und das ganze in eigenregie macht ist man mit grob 1000 € dabei
die kosten sind also überschaubar wenn man nicht alles machen lässt...

die schulden (mietschulden) selber kann man auch vor gerricht eintreiben lassen
ohne anwalt & co
die sind sogar dazu verpflichtet euch zu erklären wie das geht etc..
auch hier kann man die anwaltskosten sparen

also summe sumarum
am besten heute noch ne mahnung und ne fristlose kündigung schreiben
das ganze per einschreiben zu stellen (beleg und kopie gut weg heften)

den nächsten monat gut auf passen ob sie sich verpieseln
(mit den nachbarn sprechen und denen deine handy nr geben)
(die frist von 2 wochen würd ich setzen aber 1 monat warten bis zur klageerhebung)
sollten sie sich verpieseln
vorher nen vordurck machen das sie auf das zurück gelassene inventar zur entsorgung frei geben
denen das vor die nase halten und unterschreiben lassen...
(erspart dir ne menge ärger & geld da du sonnst die sachen ne ganze weile lagern musst)

ein bekannter hat an die 100 immobielien
da kommt sowas alle 2 jahre mal vor
der macht das genau so
er brauchte erst einmal räumungsklage machen ansonsten lief es immer daruf hinaus das sie sich verpissen wollten ohne wohnungsübergabe..
als kosten blieben also in der regel die entsorung und das einschreiben (porto)
und die entsorgung ist nen container für 300€ + eigene arbeit

wie man sieht

macht ihr euch zu 90% nen viel zu großen kopf um die kosten

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Auf den ersten Blick zu korrigieren ist, dass man zur fristlosen Kündigung nicht, sondern nur 2 Monatsmieten in Verzug sein muss.

Wenn z.B. die Monatsmiete April und Mai nicht geleistet wurde könnte man jetzt schon kündigen.

Außerdem kann man selbstverständlich die Miete ab Januar 2012 noch geltend machen und nicht erst ab Mitte 2012.

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hast recht 2 monate waren das ich bin dabei geistig immer bei drei monate ka wiso ^^

zur verjährung verwechselst du da nicht was mit der verjährung ?
bei steuern oder hausgeld hast du recht
aber hierbei gild glaub ich die acktuelle zeit
also nicht der jahreswechsel

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Aus meiner gemachten Erfahrung heraus:
Nichts ohne Rechtsanwalt machen. Auf den Kosten werdet Ihr sitzenbleiben.

Lg,
Fina

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aha was macht den der rechtsanwalt ?
er schreibt dem gericht das er klage erhebt wegen zwangsräumung nach den berliner modell

das kann man auch selber machen
warum soll man den den anwalt noch 1000€ hinterher werfen für was was man auch selber machen kann ?
du rufst doch auch kein handwerker um bei dir ne glühbirne aus zu wechseln

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Meine Glühbirnen sind auch keine 7000 € wert :)

Gerade bei diesen Dingen kommt es teilweise auf den genauen Wortlaut an, auf genaue Fristen etc. Da kann ein Anwalt schon hilfreich sein.

Wobei ich nicht wirklich verstehe wie man sich als Vermieter das so langen anschauen kann ohne zu Handeln.

LG

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Hi,

das Thema Rechtschutzversicherung könnt ihr vergessen. Dafür ist es zu spät. Die muss abgeschlossen sein, bevor ein "Fall" entsteht. In dem Fall also, bevor Schulden aufgelaufen sind. Rückwirkend zahlt eigentlich keine Versicherung.

Die Schulden, Anwalts- und Gerichtskosten werdet ihr komplett tragen müssen. Ich denke nicht dass von den Mietern was zu holen ist.

LG

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Die Nichtzahlung der Miete ist ja anscheinend über mehrere Jahre von deinem Vater "geduldet" worden. U.a. aus diesem Grund würde ich die Angelegenheit an einen Fachanwalt für Mietrecht übergeben...auf die paar Euro mehr oder weniger sollte es dann auch nicht ankommen, wenn die Wohnung für 10.000 Euro renoviert werden muss. Eine Versicherung werdet ihr dafür nicht mehr abschließen können bzw. wird die in dem Fall nicht leistungspflichtig sein.

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Dein Vater wird da wohl eher kein Geld mehr sehen. Hier geht es imho um Schadensbegrenzung.

Ich würde mich an eine gute Fachanwältin für Mietrecht wenden. Einfach, damit alles richtig läuft und schnellstmöglich geht.

Dein Vater kann die Renovierungskosten von der Steuer absetzen und sie - rein theoretisch - den Mietern in Rechnung stellen, d. h. gerichtlich einklagen. Man muss gut überlegen, ob man dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterher wirft oder es unter Erfahrung abhakt. Haben die Mieter ein gesichertes Einkommen, dann würde ich mich um einen Titel kümmern. Wenn da absehbar nichts zu holen ist, dann kann man sich den Atem sparen.

Versicherungen hierfür gibt es, die sind aber so teuer, dass es nicht lohnt. Schäden der Vergangenheit kann man nicht absichern.

Gruß

Manavgat