Nachbar hat unsere Wand bepflanzt.

Hallo,
wir haben ein Stallgebäude als Grenzbau (Gebaut 1930) an eine Mauer hat der Nachbar Pflanzen gesetzt und die Erde 40 angehäft. Jetzt müssen wir das Gebäude sanieren und die Wände trocken legen. Kann sich der Nachbar weigern die Pflanzen zu entfernen? Mitlerweise dringen die Wurzeln durch das Mauerwerk.

Danke

2

Hallo,

seit wann stehen denn die Pflanzen an eurer Wand? Wenn schon die Wurzeln in das Mauerwerk eindringen stehen die Pflanzen doch bestimmt schon länger da, oder? Warum habt ihr nicht gleich nach dem Pflanzen den Nachbarn gebeten diese wieder auszugraben? Es KANN sein dass es jetzt eine Art "Gewohnheitsrecht" geworden ist. Ich würde erstmal bei euch in der Gemeinde nachfragen und mir evtl. danach Rat holen bei einem Rechtsanwalt. Oder du sprichst erstmal mit dem Nachbarn und bei Weigerung befragst du die angegebenen Stellen und entscheidest dann ob man gegen den Nachbarn eine Klage einreicht/einreichen kann.

LG

3

Naja, das Gewohnheitsrecht wird den Pflanzer aber nicht von seiner Pflicht auf Schadensersatz entbinden, schätze ich.

Wenn mein Baum auf Nachbars Wintergarten fällt, muss ich ja auch Schadensersatz zahlen... unabhängig davon, ob der Baum bei mir im Garten stehen durfte oder nicht. ;-)

LG

4

Korrektur: Den Baumschaden zahle ich nur, wenn mein Baum z. B. krank war und ich somit gewisse Sorgfaltspflichten verletzt habe.

Aber bei einer Pflanze, deren Wurzeln durch Mauerwerk gehen, dürfte eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegen (schätze ich).

weitere Kommentare laden
1

Schau in das Nachbarschaftsrecht, dem kannst du entnehmen, ob der Nachbar die Pflanzen überhaupt so dicht ans Gebäude setzen darf.

5

hallo!

das wäre für mich ganz einfach: die wände müssen saniert/trocken gelegt werden und da muß nachbars "gemüse" halt weg! sollt ihr das gebäude verkommen lassen, wegen dem grünzeug?
ich würde mit die notwendigkeit der sanierung von einem fachmann schriftlich geben und beim nachbarn klingeln, evtl. kann man seine pflanzen umsiedeln!

lg

9

Da gibt es kein Gewohnheitsrecht, er hätte sie von Anfang an nicht dort pflanzen dürfen. Entweder es ist ein Mindestabstand einzuhalten, oder das Mauerwerk ist vor dem eindringen der Wurzeln entsprechend zu schützen, was aber zum Beispiel bei Efeu oder efeuähnlichen Pflanzen gar nicht möglich sein dürfte auf Dauer. Ansonsten gilt das Verursacherprinzip, wer den Schaden verursacht und zwar vorsätzlich oder auch fahrlässig, der zahlt den Schaden.

11

und wenn das gebäude direkt an der grenze gebaut ist? der nachbar dürfte dann nicht auf seinem grundtück auch bis direkt an die grenze#gruebel und muß einen abstand einhalten?

13

Zumindest keine Pflanzen die Dein Mauerwerk schädigen können. Bei Hecken und Bäumen muss auch ein Mindestabstand wie auch bei Bauwerken eingehalten werden.

14

Hi,

wenn das Gebäude schon so alt ist, wie alt ist denn die Bepflanzung?
Und wie ist die Rechtsgrundlage, wenn die Bepflanzung 30/40... Jahre alt ist?

Man kann auch nicht genau heraus lesen, ob Du jetzt den Nachbarn allgemein für die Feuchtigkeit verantwortlich machst oder es eine allgemeine Renovierung ist.

Es gibt Flachwurzler, die einen Wurzelauslauf von 15 m haben können, die dann auch Steinplatten, etc. heben. Können auch Pflanzen vom eigenem Grundstück sein oder Planzen vom Nachbarn, die den Mindestabstand zum Gebäude haben.

Geht zum Rechtsanwalt, lasst Euch beraten was ihr im Notfall machen könnt aber auch parallel schon mal mit dem Nachbarn sprechen.

LG
Lisa

15

Sprecht mit den Nachbarn, ganz einfach. Viele Probleme sind überhaupt keine, wenn man miteinander redet.
Besonders dann nicht, wenn man nicht gleich mit "der Rechtslage" ankommt.
LG d.

16

Ich würde eine Anwältin beauftragen, den Herrn zur Kostenübernahme der Sanierung aufzufordern und notfalls zu verklagen!

Gruß

Manavgat