Mietvertrag mit den Schwiegereltern - Kündigung!

Hallo ihr Lieben,

ich brauch da mal ein paar Ideen wie ich das Problem möglichst "elegant" gelöst bekomme.

Zur Situation, Schwiegereltern haben ein EFH mit Einliegerwohnung. In dieser wohnen wir. Doofe Idee, ist uns mittlerweile auch bewusst und die Suche nach einer neuen Wohnung läuft, da es mittlerweile vorsichtig ausgedrückt arge zwischenmenschliche Probleme gibt. Miteinander geredet wird gar nicht mehr, Kommunikation findet mittels Zetteln im Briefkasten statt (wenn notwendig), ich überweise die Miete pünktlich am ersten auf deren Konto.

Also sogesehen sind wir in einem typischen Mieter/Vermieter-Verhältnis, wenn man davon absieht, das die NK-Abrechnung munter nach gutdünken statt findet, der Schimmel in unserer Wohnung unser Problem ist, weil wir den verursacht hätten und aus Prinzip die Bösen und das Verderben per se sind etc. - Also so das Komplettpaket der Kindereien.

Aus anderen Gründen war es uns letztes Jahr noch nicht möglich hier auszuziehen, erst seit 1.1. haben sich da die Umstände geändert. Auf gutdünken wollte ich die Wohnung nun aber auch nicht kündigen - mit Mann und zwei Katzen auf der Straße wäre nur eine bedingte Verbesserung.

Nun haben wir wahrscheinlich die Möglichkeit eine Wohnung ab 1.3. (wenn der Vermieter mitmacht 1.4.) zu mieten - wenn ich hier und heute meinen Mietvertrag kündigen würde (den es in diesem Fall dummerweise schriftlich gibt, war irgendeine Standardvorlage von 2011 aus dem Internet) muss ich für die jetzige Wohnung bis 31.5. Miete zahlen. Ein doppelter Monat geht, wäre uns sogar angenehm um den Umzug etwas entspannter angehen zu können. 2-3 Monate übersteigen aber leider unsere Möglichkeiten, da die Einliegerwohnung eine recht deftige Miete hat.

Was nun tun? Falls wir die Zusage für ab 1.4. bekommen munter zum 30.4. kündigen und so tun als wäre nichts? Andere Wohnung suchen - was mit den 3 Monaten Kündigungsfrist in der Gegend immer ein Problem ist...

Irgendeine spontane Idee wie wir mit nur einem blauen Auge hier möglichst zügig weg kommen?

Liebe Grüße
Jelachen

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Ich würde umziehen und den schwiegereltern im ersten Doppelmonat die volle Miete zahlen und ihnen zum zweiten Doppelmonat mitteilen, dass die ausstehende Miete nun in 2 oder 3 Raten gezahlt wird.
Vielleicht könnt ihr es ja so schaffen.

Wieso habt ihr bei Schimmelbefall nicht die Miete gekürzt?
Man kann doch prüfen lassen was den Schimmelbefall verursacht?
Sind deine Schwiegereltern solche Fachleute dafür?

Gruss
Karna

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Hättest du bis gestern gekündigt, dann wärt ihr zum 30.04. raus gewesen. So würde ich einfach mal die Arschbacken zusammen kneifen und um ein Gespräch bitten. Ihr könnt Ihnen in Ruhe sagen, dass ihr ausziehen werdet, damit euer Verhältnis sich wieder entspannen kann. Ihr fragt dabei gleich, was sie von einem Nachmieter verlangen würden, damit ihr euch ebenfalls um einen kümmern könnt und je nachdem wo ihr wohnt, habt ihr schneller einen Nachmieter als gedacht.

Da ihr einen Mietvertrag habt, müssen die Nebenkosten auch nach diesem abgerechnet werden. Und daran muss sich der Vermieter halten, genauso wie ihr auf eure Rechte bei falschen Abrechnungen pochen könnt.

Wenn ihr jetzt nur noch stumm mit Zetteln durch die Gegend eiert, kannst du nicht auf Rücksichtnahme wegen deiner eigenen Zahlungsprobleme rechnen.

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"wenn ich hier und heute meinen Mietvertrag kündigen würde (den es in diesem Fall dummerweise schriftlich gibt"

Auch für einen Mietvertrag, der nur mündlich geschlossen wurde, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

"Falls wir die Zusage für ab 1.4. bekommen munter zum 30.4. kündigen und so tun als wäre nichts?"

Wenn ihr jetzt kündigt, greift die Kündigung -wie du schon ganz richtig festgestellt hast- zum 31. Mai. Und so, wie es aussieht, werden deine Schwiegereltern sich das (s.o.) -vollkommen nachvollziehbar- auch nicht bieten lassen.

Ihr werdet wohl in den sauren Apfel beißen und zwei bis drei Monate doppelt Miete zahlen müssen.

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Ich glaube ich würde es versuchen, vielleicht merken sie ja nichts. Möglich ist alles. Wenn sie aber draufkommen, dann würde ich keine Diskussionen beginnen oder mich wehren. Ob man um Verständnis fragen will und sozusagen um Erlass "betteln" - das müsst ihr selber wissen, das kommt wirklich drauf an was alles vorgefallen ist......

Ansonsten müsst ihr euch einfach im Hinterkopf darauf einstellen, dass ihr das noch zahlen müsst. Zur Not in Raten. Vielleicht habt ihr auch jemanden der euch das Geld leiht, so dass ich es sozusagen den Schwiegerelten sofort geben könnt und bei dem anderen dann abzahlt. Ich glaube das wäre meine Lösung.

oder man redet mit dem neuen Vermieter ob ihr eine Monatsmiete abstottern könnt (man kann ja die Sachlage erklären - aber nur dass man nicht vorher aus dem Vertrag kommt - bitte nix von Streit erwähnen). Das wäre im Notfall auch noch eine Möglichkeit. Fragen kostet nichts.